(61-62) zweimal ein gedruckter livre de la diablerie.10i5
Auch Bücher, die den Kirchengesang betreffen, vielleicht von einem
priesterlichen Mitglied der Familie ererbt, spielen eine Rolle:
(45-46) zweimal ein livre de chanterie.106
Wirtschaftlich orientierte Schriften sind rar; es begegnet nur
(12) das Zinsverzeichnis des Georgsaltars im Metzer Dom;107
(11) eine unmittelbar davorstehende Somme rurale ist dagegen als eine
Sammlung von Gewohnheitsrecht zu identifizieren.108
Breit vertreten ist auch der Sektor der Historie mit 22 Bänden (vgl. o. Nr. 74),
also rund einem Fünftel des Gesamtbestandes, wobei hier speziell mit 6 Bänden
das Erbe des Schwiegervaters aus dem Hause Gournay (beinahe ein Drittel
seiner Bücher) und damit dessen Interessen deutlich sichtbar werden. Nicht alles
ist sicher identifizierbar, jedoch das meiste thematisch aufschließbar:
An Gesamtdarstellungen waren vorhanden:
(60) ein Druck des compendium historial, die anonyme französische
Übersetzung des ,Compendium Historiale1 des Henri Romain,
Kanonikers von Toumai;109
und aus dem Erbe des Bruders Joachim Chaversson:
Es könnte sich hier auch - und vielleicht mit noch mehr Wahrscheinlichkeit - um den
,Livre de la Diablerie1 des Eloi d’Amerval (Ende 15. Jh.), ein moralisch-didaktisches
Buch über den Teufel und die Hölle, handeln, der 1508 bei Michel le Noir in Paris
gedruckt wurde. Vgl. Gier, A., in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 8 (1996), Sp. 588;
Moreau (wie Anm. 75) I, Nr. 5.
Der Begriff afrz. chanterie bezieht sich hier - im Kontext von Handschriften eines miroir
aux prebstres (42), eines petit liure de Sainct Fanuel (43), und eines liure parlant des
censes de laute! sainct George au grant moustier (44) -, aber auch sonst, auf .Kirchen¬
gesang4. Möglicherweise handelt es sich bei den Nm. 42-46 um Bestandteile einer
ehemaligen Priesterbibliothek.
107 Vgi 0 Anm. 92.
1°8 Dieser livre la Somme Rurale ist wohl identisch mit dem beliebten gleichnamigen Werk
des französischen Juristen Jean le Boutillier (1340-1395), 1479 auch gedruckt, einer
„locker angeordneten Kompilation des Gewohnheitsrechtes des nordfranzösisch¬
südniederländischen Raumes“. Vgl. Dröge, Ch., in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5
(1990), Sp. 337.
1°9 Das Werk wurde unter dem angegebenen Titel 1509 bei Antoine Vérard, Paris, gedruckt.
Vgl. Bossuat (wie Anm. 76), 3. Suppl., Nr. 8570L; Moreau (wie Anm. 75), I, Nr. 172.
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