Dies erklärt wohl auch die stärkeren Fortschritte der öffentlichen Stadtplanung
in Deutschland, die in Frankreich erst nach dem Ersten Weltkrieg durch die nationale
Gesetzgebung massiver zu initiieren versucht wurde. Bis heute lassen
sich hier Unterschiede zwischen den Ländern im kommunalen Bauplanungsrecht
und in der städtebaulichen Praxis erkennen. Doch diese Unterschiede
werden überwölbt und sind verbunden durch das in beiden Ländern
wirkmächtige Leitmotiv des Projekts der bürgerlichen Stadt.
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