den provisorischen Status eines Departements und sollte eines Tages mit dem
annektierten Haut-Rhin wiedervereinigt werden. Dieses „Provisorium“ des
Territoire de Beifort konnte sich seit inzwischen 126 Jahren halten und unter
dem eigenartigen Namen als das kleinste Departement der französischen
Provinz seine Eigenständigkeit bewahren.13
Nach dem Krieg von 1870/71 war Beifort nun unerwartet an zwei Grenzen ge¬
rückt. Im Süden war es wie gewohnt nicht weit zur Schweiz, im Osten aber lag
auf einmal der junge, gerade geeinte Koloß des Deutschen Reiches. An eine
Aufhebung der Festung war deshalb für die in der Belagerung leidgeprüften
Bürger nicht zu denken. Im Gegenteil: Die Festung wurde ausgebaut. In lang¬
wierigen Verhandlungen mit der Militärverwaltung versuchte die Stadtverwal¬
tung die militärische Nutzung Beiforts einzuschränken. In den 1880er Jahren
wurde eine neue Festungsmauer weit vor den alten Stadttoren errichtet. Nun
durfte immerhin die West-Front der Vauban-Festung geschleift werden. Dies
ermöglichte es endlich, die Faubourgs und die Altstadt städtebaulich mit¬
einander zu verbinden.14
In Landau hatte sich die Situation nach 1871 entgegengesetzt entwickelt. Durch
die Verlagerung der Grenze nach Westen war die Funktion der Bundesfestung
nun unübersehbar überflüssig geworden. Statt Landau bekamen Metz und
Thionville auf deutscher Seite zumindest zunächst einmal die Härten des
Primats der Militärpolitik in einer Stadt zu spüren. Noch während des Krieges
wurde die Festungseigenschaft Landaus aufgehoben. Nach den in solchen Fällen
überall üblichen recht langwierigen finanziellen Auseinandersetzungen zwi¬
schen Staat und Stadt um das Festungsgelände konnte bereits 1872 mit der auf¬
wendigen Entfestigung begonnen werden.15
Für Schlestadt, das nun den Namen Schlettstadt erhielt, war die Situation ähn¬
lich.16 Da die deutschen Militärs ohnehin die kleinen Festungen für überflüssig
hielten und auf die größeren Verteidigungswerke in Straßburg und Metz setz¬
ten, taten sie sich nach 1871 nicht mehr schwer, solche Städte in die bürgerliche
Freiheit zu entlassen.
13 Vgl. Schouler o.J., o.S.
14 Vgl. Bourlier o.J., Bd. 1,S. 105-109.
15 Vgl. Schech 1912, S. 4. - Stadtarchiv Landau AII/171, Teilakte Stadterweiterung Landau
(1865-1874), Kgl. Lokal-Genie-Direction an Stadt Landau, 8.3.1871.
16 Vgl. Archives Municipales Sélestat 24/1, Petition, 16.5.1872.
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