Full text : Grenzkultur - Mischkultur?

trügerisch  die  Wahrnehmung  ist  und  wie  schnell  selbst  bei  bester  Dokumentation
  Rezeptionsvorgänge  vergessen  gehen,  und  zwar  so  gründlich,  daß
selbst  jene  Juristen,  welche  im  deutschen  Fall  nach  unnachsichtiger  Aufklärung
strebten  oder  in  Frankreich  nach  einer  rechtlichen  Fundierung  einer  vom
Verschuldensgedanken  befreiten  Haftung  suchten,  diese  Zusammenhänge  kaum
gesehen  haben.69  Uns  müssen  natürlich  die  Gründe  interessieren,  warum  der
Gang  der  Entwicklung  als  solcher  jeweils  nicht  mehr  wahrgenommen  wurde.
Ohne  eine  abschließende  Aufzählung  zu  bieten,  nenne  ich  als  erstes  den  verständlichen
  Hang  des  Juristen  zum  Positivismus;  der  Arbeitsdruck  und  die
Vielfalt  der  Normen,  mit  denen  er  konfrontiert  ist,  lassen  auch  jene  Juristen,
die  sich  nicht  mit  einfachen  Antworten  zufrieden  geben,  plausible  allgemein
anerkannte  Begründungsmuster  um  so  eher  akzeptieren,  als  sie  den  Justizalltag
dominieren.  Wer  das  Recht  anzuwenden  hat,  muß  und  darf  auf  eine  gefestigte
Praxis  bauen,  denn  schließlich  wissen  wir  alle  die  dadurch  gewährleistete
Rechtssicherheit  als  hohes  Gut  zu  schätzen.
Solche  neuen  Begründungsmuster  haben  wir  im  französischen  Beispiel  beim
Topos  der  unter  dem  Druck  der  Industrialisierung  erfolgten  Abkehr  von  der
Verschuldenshaftung  und  der  Entdeckung  neuer  Lösungsansätze  bei  der  Frage
der  Arbeitsunfälle  beobachtet;  in  Deutschland  war  es  die  Erklärung,  daß  das
neue  Bekenntnis  zum  Schutz  der  menschlichen  Würde  und  der  Freiheit  der
Person  eine  bewußte  Abkehr  von  der  persönlichkeitsverachtenden  Ideologie  des
Nationalsozialismus  darstellt.  Andererseits  erlaubte  in  Frankreich  die  Anreicherung
  des  Terminus  der  faute  im  Sinne  eines  Bedeutungslehnwortes  die
Pflege  älterer  Lösungsansätze  und  Denkformen,  erzwang  freilich  andere  plausible
  Begründungen.  In  Deutschland  erleichterte  die  exaltierte,  schwülstige
Sprache  des  Nationalsozialismus  die  Illusion  des  Bruchs  mit  dieser  Periode,
während  bei  der  rechtstechnischen  Bewältigung  die  Kontinuität  ohne  weiteres
möglich  war,  was  schon  der  beteiligte  Personenkreis  eindrücklich  manifestiert.
Der  alte  Grundzug  der  Jurisprudenz,  jede  Generation  das  Erbe  zwar  antreten,
aber  nicht  reflektieren  zu  lassen,  zeigt  sich  hier  eindrücklich.  Mischformen  und
rezipierte  Einrichtungen  werden  also  neu  interpretiert  und  dadurch  wirkungsvoll
  mit  dem  Bestehenden  amalgamiert.
Die  neue  systematische  Orientierung,  die  wir  in  unseren  beiden  Beispielen  gut
beobachten  können,  rückte  andere  Problembereiche  in  den  Mittelpunkt  und
brachte  zudem  äußerliche  Anhaltspunkte  für  die  Kontinuität  schnell  zum
Verschwinden.  Deshalb  finden  sich  oft  nur  ein,  zwei  ältere  Belege,  die  das
Begründungsmuster  stützen  und  mehr  vor  der  Versuchung  bewahren,  genauer

69 Das  gilt  auch  für  die  Debatte  um  eine  Haftungsersetzung  durch  Versicherungsschutz,  vgl.
Zweigert  /  Kötz  (Anm.  2),  S.  685,  die  im  Unterschied  zu  manch  anderen  Stimmen  auf  das
funktionierende  Beispiel  der  Regelung  der  Arbeitsunfälle  in  Deutschland  und  dem
übrigen  Europa  verweisen.

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