Full text : Grenzkultur - Mischkultur?

Sensibilisierung  dafür  stieg,27  während  andererseits  die  Arbeitgeberseite  dem
Kostendruck  begegnen  wollte,  zu  dem  das  durch  die  Modernisierung  gestiegene
Unfallrisiko  beitrug.  Für  den  Rechtshistoriker  aber  geht  es  darum,  den  Mythos
des  anfänglich  reinen  Prinzips  der  Verschuldenshaftung  als  solchen  zu  erkennen
und  nach  den  Ursachen  der  Empfänglichkeit  und  der  Durchschlagskraft  der  aus
Deutschland  rezipierten  Doktrinalisierung  der  Verschuldenshaftung  zu  fragen.
Sie  ist  erst  das  Ende  eines  langen  Prozesses,  dessen  Ergebnisse  klarerweise  die
Arbeiter  sowie  ihre  Angehörigen  verunsichern  und  im  konkreten  Schadensfall
belasten,  ja  in  ihrer  Existenz  bedrohen  mußten.
Wenn  der  Rechtshistoriker  also  nicht  bei  der  dogmatischen  Frage  stehenbleibt,
sondern  den  ihr  zugrunde  liegenden  Lebenssachverhalt  näher  ins  Auge  faßt,
wird  er  bald  darauf  stoßen,  daß  der  gewonnene  Befund  danach  ruft,  wichtige
Grundfragen  der  französischen  Arbeitsverfassung  in  dieser  Zeit  neu  zu  untersuchen,28
  weil  viele  bis  heute  allgemein  anerkannte  Prämissen  erst  späteren
Datums  sind.  Tradition  und  Innovation  könnten  nicht  nur  in  dieser  Frage  gerade
  in  einem  umgekehrten  Verhältnis  stehen.  Neu  könnte  nämlich  die
Dominanz  des  liberalen  Privatrechtsmodells  sein,  das  ältere  Vorstellungen
abgelöst  hatte.  Damit  sei  nur  am  Rande  auf  die  Konsequenzen  eines  solchen
Ergebnisses  für  industrie-  und  sozialgeschichtliche  Fragestellungen  hingewiesen.

Die  Innensicht  auf  die  Rechtsordnung,  wie  wir  sie  in  Frankreich  in  dieser  Frage
gegen  Ende  des  19.  Jahrhunderts  erleben,  hat  die  Wahrnehmung  des
Rezeptions-  und  Mischungsvorganges  erschwert,  ja  vereitelt  und  damit  eine
Diskussion  der  Sachfragen  erheblich  behindert.  Welches  Ausmaß  solche
Wahrnehmungsschwächen  annehmen  können,  möchte  ich  nun  an  einem  Beispiel
  aus  Deutschland  erläutern,  bei  dem  es  um  die  Frage  der  Geldentschädigung
  bei  Verletzung  des  Persönlichkeitsrechts  geht.

27  Zum  Klima  während  den  Gesetzgebungsarbeiten  in  Deutschland  vgl.  Benöhr,  Hans-Peter:
  „Soziale  Frage,  Sozialversicherung  und  Sozialdemokratische  Reichtagsfraktion
(1881-1889)“,  in:  Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung  für  Rechtsgeschichte,  Germanistische
Abteilung  98  (1981)  S.  95-156,  101  ff.;  zur  parallelen  Entwicklung  in  England  vgl.
Comish,  William  R.:  in:  Coing,  Helmut  (Hg.):  Handbuch  der  Quellen  und  Literatur  der
neueren  europäischen  Privatrechtsgeschichte,  Bd.  III,2,  München  1982,  S.  2259-2264,
2273.
28  Vgl.  den  Ansatz  bei  Bürge,  Alfons:  „Vom  polizeilichen  Ordnungsdenken  zum
Liberalismus.  Entwicklungslinien  des  französischen  Arbeitsrechts  in  der  ersten  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts“,  in:  Archiv  für  Sozialgeschichte  31  (1991)  S.  1-25.

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