Sensibilisierung dafür stieg,27 während andererseits die Arbeitgeberseite dem
Kostendruck begegnen wollte, zu dem das durch die Modernisierung gestiegene
Unfallrisiko beitrug. Für den Rechtshistoriker aber geht es darum, den Mythos
des anfänglich reinen Prinzips der Verschuldenshaftung als solchen zu erkennen
und nach den Ursachen der Empfänglichkeit und der Durchschlagskraft der aus
Deutschland rezipierten Doktrinalisierung der Verschuldenshaftung zu fragen.
Sie ist erst das Ende eines langen Prozesses, dessen Ergebnisse klarerweise die
Arbeiter sowie ihre Angehörigen verunsichern und im konkreten Schadensfall
belasten, ja in ihrer Existenz bedrohen mußten.
Wenn der Rechtshistoriker also nicht bei der dogmatischen Frage stehenbleibt,
sondern den ihr zugrunde liegenden Lebenssachverhalt näher ins Auge faßt,
wird er bald darauf stoßen, daß der gewonnene Befund danach ruft, wichtige
Grundfragen der französischen Arbeitsverfassung in dieser Zeit neu zu untersuchen,28
weil viele bis heute allgemein anerkannte Prämissen erst späteren
Datums sind. Tradition und Innovation könnten nicht nur in dieser Frage gerade
in einem umgekehrten Verhältnis stehen. Neu könnte nämlich die
Dominanz des liberalen Privatrechtsmodells sein, das ältere Vorstellungen
abgelöst hatte. Damit sei nur am Rande auf die Konsequenzen eines solchen
Ergebnisses für industrie- und sozialgeschichtliche Fragestellungen hingewiesen.
Die Innensicht auf die Rechtsordnung, wie wir sie in Frankreich in dieser Frage
gegen Ende des 19. Jahrhunderts erleben, hat die Wahrnehmung des
Rezeptions- und Mischungsvorganges erschwert, ja vereitelt und damit eine
Diskussion der Sachfragen erheblich behindert. Welches Ausmaß solche
Wahrnehmungsschwächen annehmen können, möchte ich nun an einem Beispiel
aus Deutschland erläutern, bei dem es um die Frage der Geldentschädigung
bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts geht.
27 Zum Klima während den Gesetzgebungsarbeiten in Deutschland vgl. Benöhr, Hans-Peter:
„Soziale Frage, Sozialversicherung und Sozialdemokratische Reichtagsfraktion
(1881-1889)“, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische
Abteilung 98 (1981) S. 95-156, 101 ff.; zur parallelen Entwicklung in England vgl.
Comish, William R.: in: Coing, Helmut (Hg.): Handbuch der Quellen und Literatur der
neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, Bd. III,2, München 1982, S. 2259-2264,
2273.
28 Vgl. den Ansatz bei Bürge, Alfons: „Vom polizeilichen Ordnungsdenken zum
Liberalismus. Entwicklungslinien des französischen Arbeitsrechts in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts“, in: Archiv für Sozialgeschichte 31 (1991) S. 1-25.
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