Full text : Grenzkultur - Mischkultur?

steine  des  orthodoxen  Christentums  und  des  gegenreformatorischen  Katholizismus.21

Die  orthodoxen  Geistlichen  unterstellten  sich  in  der  Union  der  römischen
Jurisdiktion,  behielten  aber  ihre  Bräuche  sowie  die  Priesterehe  bei.  Auf  der
Vereinigungssynode  von  Brest-Litovsk  1596  gelang  es  dennoch  nicht,  alle  orthodoxen
  Bischöfe  für  die  Union  zu  gewinnen.22  Insbesondere  die  wichtigen
Diözesen  Przemysl  und  Lemberg  schlossen  sich  der  Union  nicht  an.  Erst  dem
polnischen  König  Johann  Sobieski  gelang  Ende  des  17.  Jahrhunderts  die  Hinführung
  dieser  beiden  Kirchenbezirke  zur  Union  mit  Rom.  Die  1702  erreichte
Union  wurde  schließlich  1720  auf  der  Synode  von  Zamosc  besiegelt.  Zentrale
Forderungen  waren  die  politische  Gleichstellung  mit  dem  römisch-katholischen
Episkopat  (d.h.  Aufnahme  in  den  Senat  des  Landes  sowie  die  Eingliederung  in
den  geistlichen  Stand  des  Königreiches),  die  Bewahrung  des  eigenen  Ritus  und
der  eigenen  Kirchenverfassung.23
Ebenso  wie  das  Gebiet  zwischen  Polen  und  Rußland  gab  es  zwischen  der
Habsburger  Monarchie  und  dem  Osmanischen  Reich  Gebiete,  die  als  Mischregionen
  bezeichnet  werden  können.  Mit  dem  Vordringen  der  Habsburgermonarchie
  nach  Südosten  bildete  der  Kamm  der  Karpaten  spätestens  nach  dem
Frieden  von  Passarowitz  1718  bis  ins  20.  Jahrhundert  hinein  die  Grenze  zum
Osmanischen  Reich  und  den  Nachfolgestaaten.
Wien  wollte  die  eroberten  Gebiete  konfessionell  und  politisch  vereinheitlichen
und  zentralisieren.  Erfolg  konnte  die  römisch-habsburgische  Konfessionspolitik
zunächst  bei  den  griechisch-orthodoxen  Rumänen  Siebenbürgens  verbuchen.
Die  hörigen,  unprivilegierten  Rumänen  und  die  mit  ihnen  vollzogene  Kirchenunion
  als  „instrumentum  regni“  wurden  in  der  neu  hinzugewonnenen  Provinz
zur  imperialen  Integration  des  Reiches  von  Wien  aus  benutzt.24  Bei  den
Rumänen  war  die  Kirchenunion  ähnlich  wie  bei  den  Ruthenen  eine  Folge  der
politischen  Union.  Nachdem  das  Land  1688  unter  kaiserliche  Oberhoheit  kam,
erkannte  Kaiser  Leopold  I.  1691  der  katholischen,  protestantischen  und  orthodoxen
  Religion  die  bestehenden  Rechte  an.  Bereits  ein  Jahr  später  versprach  er
den  orthodoxen  Geistlichen  die  soziale  Gleichstellung  mit  dem  römischkatholischen
  Klerus,  wenn  sie  eine  Union  mit  der  katholischen  Kirche  eingingen.
  Neben  dem  Kaiser  zeichnete  außerdem  noch  für  Konzept  und  Anstoß
zur  Kirchenunion  hauptsächlich  der  Erzbischof  von  Gran  und  Primas  des
Königreiches  Ungarn,  Kardinal  Leopold  von  Kollonitsch.  Nicht  allein  die
21  Rothe  (Anm.  18),  S.  17.
22  Conze,  Ostmitteleuropa  (Anm.  6),  S.  131-132.
23  Rumpler,  Helmut:  „Politik  und  Kirchenunion  in  der  Habsburgermonarchie“,  in:  Österreichische
  Osthefte  6  (1964),  Heft  4,  S.  312.
24  Bemath,  Mathias:  Habsburg  und  die  Anfänge  der  rumänischen  Nationsbildung,  Leiden
1972,  S.  50,52-53.

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