steine des orthodoxen Christentums und des gegenreformatorischen Katholizismus.21
Die orthodoxen Geistlichen unterstellten sich in der Union der römischen
Jurisdiktion, behielten aber ihre Bräuche sowie die Priesterehe bei. Auf der
Vereinigungssynode von Brest-Litovsk 1596 gelang es dennoch nicht, alle orthodoxen
Bischöfe für die Union zu gewinnen.22 Insbesondere die wichtigen
Diözesen Przemysl und Lemberg schlossen sich der Union nicht an. Erst dem
polnischen König Johann Sobieski gelang Ende des 17. Jahrhunderts die Hinführung
dieser beiden Kirchenbezirke zur Union mit Rom. Die 1702 erreichte
Union wurde schließlich 1720 auf der Synode von Zamosc besiegelt. Zentrale
Forderungen waren die politische Gleichstellung mit dem römisch-katholischen
Episkopat (d.h. Aufnahme in den Senat des Landes sowie die Eingliederung in
den geistlichen Stand des Königreiches), die Bewahrung des eigenen Ritus und
der eigenen Kirchenverfassung.23
Ebenso wie das Gebiet zwischen Polen und Rußland gab es zwischen der
Habsburger Monarchie und dem Osmanischen Reich Gebiete, die als Mischregionen
bezeichnet werden können. Mit dem Vordringen der Habsburgermonarchie
nach Südosten bildete der Kamm der Karpaten spätestens nach dem
Frieden von Passarowitz 1718 bis ins 20. Jahrhundert hinein die Grenze zum
Osmanischen Reich und den Nachfolgestaaten.
Wien wollte die eroberten Gebiete konfessionell und politisch vereinheitlichen
und zentralisieren. Erfolg konnte die römisch-habsburgische Konfessionspolitik
zunächst bei den griechisch-orthodoxen Rumänen Siebenbürgens verbuchen.
Die hörigen, unprivilegierten Rumänen und die mit ihnen vollzogene Kirchenunion
als „instrumentum regni“ wurden in der neu hinzugewonnenen Provinz
zur imperialen Integration des Reiches von Wien aus benutzt.24 Bei den
Rumänen war die Kirchenunion ähnlich wie bei den Ruthenen eine Folge der
politischen Union. Nachdem das Land 1688 unter kaiserliche Oberhoheit kam,
erkannte Kaiser Leopold I. 1691 der katholischen, protestantischen und orthodoxen
Religion die bestehenden Rechte an. Bereits ein Jahr später versprach er
den orthodoxen Geistlichen die soziale Gleichstellung mit dem römischkatholischen
Klerus, wenn sie eine Union mit der katholischen Kirche eingingen.
Neben dem Kaiser zeichnete außerdem noch für Konzept und Anstoß
zur Kirchenunion hauptsächlich der Erzbischof von Gran und Primas des
Königreiches Ungarn, Kardinal Leopold von Kollonitsch. Nicht allein die
21 Rothe (Anm. 18), S. 17.
22 Conze, Ostmitteleuropa (Anm. 6), S. 131-132.
23 Rumpler, Helmut: „Politik und Kirchenunion in der Habsburgermonarchie“, in: Österreichische
Osthefte 6 (1964), Heft 4, S. 312.
24 Bemath, Mathias: Habsburg und die Anfänge der rumänischen Nationsbildung, Leiden
1972, S. 50,52-53.
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