Full text : Grenzkultur - Mischkultur?

Das  erste  Problem:  Was  heißt  eine  „sprachliche  Minderheit“  am  Beispiel
Südtirol?
Für  die  Provinz  Bozen  haben  wir  seit  1910  immer  —  auch  zu  Zeiten  der  faschistischen
  Italianisierung  -  ein  Übergewicht,  eine  sprachliche  Mehrheit  des
deutschsprachigen  Bevölkerungsanteils:  1910  89  %;  1921  76  %;  1961  62  %;
1991  65  %.  Das  ändert  sich,  wenn  wir  nicht  die  Provinz  Bozen,  sondern  die
Region  Trentino-Südtirol  zugrunde  legen.  Als  1948  das  erste  Autonomiestatut
für  die  Region  Trentino-Südtirol-Alto  Adige  in  Kraft  trat,  waren  die  beiden
Provinzen  Trient  und  Bozen  mit  einem  regionalen  Parlament  und  einer
Regionalregierung  zusammengeschlossen;  die  Abgeordneten  aus  Südtirol  befanden
  sich  hier  in  der  Minderheit  und  konnten  nach  Belieben  überstimmt  werden.
  Dies  ist  der  Hauptgrund  der  Differenzen  hinsichtlich  des  Abkommens  De
Gasperi-Gruber,  das  1969  zum  Pacchetto  führte,  zum  zweiten  Autonomiestatut
von  1972.  Den  beiden  Provinzen  wurden  weitgehende  Rechte  gegeben,  der
Stellenproporz  wurde  vorgeschrieben.  Aber  erst  nach  entsprechenden
Ausführungsbestimmungen,  seit  1992,  ist  der  Streit  mit  Österreich  endgültig
beigelegt.
Heutige  Probleme:  Problematik  des  Sprachengebrauchs  vor  Gericht,  bei  Behörden;
  ethnischer  Proporz,  Problem  einer  Universität  in  Bozen;  Abschaffung  der
Institution  Region  (Trentino-Südtirol);  Motto:  Los  von  Trient.
Seit  25  Jahren  gibt  es  den  vorgeschriebenen  ethnischen  Proporz.  Noch  1981
äußerte  sich  Kramer  etwas  skeptisch:  „Man  läßt  lieber  eine  Stelle  freistehen,  als
sie  mit  einem  Angehörigen  der  »falschen4  Volksgruppe  zu  besetzen.“  „Diese
Haltung  macht  sich  besonders  im  Gesundheitswesen  bemerkbar,  es  gibt  längst
nicht  genug  Ärzte  und  Pfleger  mit  dem  Zweisprachigkeitszeugnis,  man  läßt
aber  lieber  die  Stellen  leerstehen  als  Ausnahmen  zuzulassen.“
Zweisprachigkeitsprüfungen  kann  man  auch  übertreiben.  Für  den  mittleren  und
gehobenen  Staatsdienst  sind  sie  selbstverständlich  berechtigt;  für  Reinmachedienste
  (für  die  früheren  Putzfrauen)  scheint  mir  die  Zweisprachigkeit  als
Voraussetzung  einer  Einstellung  etwas  übertrieben.
Angesichts  der  Omnipräsenz  der  Zweisprachigkeit  im  öffentlichen  Dienst
scheint  mir  auch  die  sogenannte  Zweisprachigkeitszulage  als  Belohnung  für  die
Kenntnis  beider  Sprachen  nicht  mehr  zeitgemäß  zu  sein,  weil  auch  in  anderen
Berufssparten  (Privatwirtschaft)  die  Beherrschung  beider  Sprachen  als  Einstellungsvoraussetzung
  selbstverständlich  ist.
Zweites  Problem:  Gleichheits-  und  Gerechtigkeitsüberlegungen  bei  der
Förderung  von  sprachlichen  Minderheiten
In  der  Provinz  Bozen  gibt  es  nicht  nur  deutschsprachige  und  italienischsprachige
  Einwohner,  sondern  auch  Ladiner:  1910  3,8  %;  1921  3,9  %;  1961  3,4  %
(12  594);  1991  4,2  %  (18  434).  Dies  ist  einmalig:  Im  Friaul  und  in

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