Anhang: Übersicht über die erhaltenen Originalurkunden, betreffend die Herren
von Boulay/Bolchen142 zwischen den Jahren 1283 und 1350143
A. Ausgestellte Urkunden
1. 1283 (VII 6)144, französisch: Hedwig (Hawis), Frau von Boullai, und ihre Söhne Kuno
(Cuenes) und Jofrid (Joffrois), tun kund, daß ihr Vasall Ritter Werris von Boullai seinen
ältesten Sohn Gillei für mündig erklärt und ihm mit ihrer Zustimmung sowie mit der
Zustimmung seiner Ehefrau Baizile und aller seiner Erben verschiedene Güter und
Einkünfte in Boullai, Mondelair, Biranges, Everouville, Veranges und Wispelanges
übertragen hat. Gilles muß seiner Frau Isabel, Tochter des Robert von Dales, 20 Metzer
Pfund anweisen und ihr eine jährliche Grundrente von 20 Pfund als Wittum für ihre
Mitgift von 1200 Pfund verschreiben (BN145 Paris, CL 594 Nr. 1. Vgl. Wailly: Notice
Nr. 236; Herrmann: Collection, S. 226).
2. 1284 (I 8), lateinisch: Vor dem Offizial der Metzer Kirche bekennen Wirich von Bollay,
Ritter, seine Frau Bazila und ihr Sohn Gilet einerseits und Robert von Dales, Ritter,
Marschall des Herzogs von Lothringen, und seine Gattin Clementia andererseits, daß die
auf einer beigefügten Urkunde festgehaltenen Abmachungen der Wahrheit entsprechen
(BN Paris, CL 594 Nr. Ibis. Vgl. Herrmann: Collection, S. 227).
3. 1289 (VIII 11), lateinisch: Jofrid von Bolay, Edelknecht, bekennt, daß er von der Abtei
Fraulautern einen Mühlenteich bei Gainspach gepachtet hat. Der Aussteller siegelt (LA
SB, Fraulautern Urk. Nr. 60. Vgl. Ausfeld: „Fraulautern“, Nr. 62).
4. 1293 (IV 20), lateinisch: Cono et Jofridus fratres domini de Bolkec milites erklären, daß
das Besetzungsrecht für die Pfarrei Nunkirchin einmal ihrem Verwandten Arnold von
Rupe, danach für immer ihnen selbst zustehe. Boemund, Erzbischof von Trier, und Jofrid
von Bolchen siegeln (AD MM B 587 Nr. 28).
*42 Zu den in der folgenden Aufstellung berücksichtigten Mitgliedern der Familie s. oben S.
107ff. Nicht aufgenommen wurden die ebenfalls recht zahlreich erhaltenen Urkunden von
Bürgern der Stadt Boulay oder Burgmannen der Bolchener, die die Herren selbst nicht
nennen.
143 Die Zusammenstellung beruht auf den Materialien der Datenbank HISTSIED des
Saarbrücker .Archivs der Siedlungs- und Flurnamen des Saarlandes und des
germanophonen Lothringen’ (Suchoption ,Bo0I Boulay/< 1351 / Original’) sowie einer
Überprüfung der in Frage kommenden Quellen an den genannten Archivorten. Eine
darüber hinausgehende Erfassung möglicherweise an entlegener Stelle verwahrter
Originalurkunden war im Rahmen dieser Untersuchung nicht möglich; sie muß, ebenso
wie die Ergänzung der nur kopial überlieferten Stücke, einer späteren Arbeit Vorbehalten
bleiben.
144 Bei (jer Datierung der Urkunden ist jeweils Annunciationsstil angenommen.
145 Zu den nachfolgend verwendeten Abkürzungen s. oben Anm. 104.
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