Full text : Grenzkultur - Mischkultur?

Anhang:  Übersicht  über  die  erhaltenen  Originalurkunden,  betreffend  die  Herren
von  Boulay/Bolchen142  zwischen  den  Jahren  1283  und  1350143
A.  Ausgestellte  Urkunden

1.  1283  (VII  6)144,  französisch:  Hedwig  (Hawis),  Frau  von  Boullai,  und  ihre  Söhne  Kuno
(Cuenes)  und  Jofrid  (Joffrois),  tun  kund,  daß  ihr  Vasall  Ritter  Werris  von  Boullai  seinen
ältesten  Sohn  Gillei  für  mündig  erklärt  und  ihm  mit  ihrer  Zustimmung  sowie  mit  der
Zustimmung  seiner  Ehefrau  Baizile  und  aller  seiner  Erben  verschiedene  Güter  und
Einkünfte  in  Boullai,  Mondelair,  Biranges,  Everouville,  Veranges  und  Wispelanges
übertragen  hat.  Gilles  muß  seiner  Frau  Isabel,  Tochter  des  Robert  von  Dales,  20  Metzer
Pfund  anweisen  und  ihr  eine  jährliche  Grundrente  von  20  Pfund  als  Wittum  für  ihre
Mitgift  von  1200  Pfund  verschreiben  (BN145  Paris,  CL  594  Nr.  1.  Vgl.  Wailly:  Notice
Nr.  236;  Herrmann:  Collection,  S.  226).
2.  1284  (I  8),  lateinisch:  Vor  dem  Offizial  der  Metzer  Kirche  bekennen  Wirich  von  Bollay,
Ritter,  seine  Frau  Bazila  und  ihr  Sohn  Gilet  einerseits  und  Robert  von  Dales,  Ritter,
Marschall  des  Herzogs  von  Lothringen,  und  seine  Gattin  Clementia  andererseits,  daß  die
auf  einer  beigefügten  Urkunde  festgehaltenen  Abmachungen  der  Wahrheit  entsprechen
(BN  Paris,  CL  594  Nr.  Ibis.  Vgl.  Herrmann:  Collection,  S.  227).
3.  1289  (VIII  11),  lateinisch:  Jofrid  von  Bolay,  Edelknecht,  bekennt,  daß  er  von  der  Abtei
Fraulautern  einen  Mühlenteich  bei  Gainspach  gepachtet  hat.  Der  Aussteller  siegelt  (LA
SB,  Fraulautern  Urk.  Nr.  60.  Vgl.  Ausfeld:  „Fraulautern“,  Nr.  62).
4.  1293  (IV  20),  lateinisch:  Cono  et  Jofridus  fratres  domini  de  Bolkec  milites  erklären,  daß
das  Besetzungsrecht  für  die  Pfarrei  Nunkirchin  einmal  ihrem  Verwandten  Arnold  von
Rupe,  danach  für  immer  ihnen  selbst  zustehe.  Boemund,  Erzbischof  von  Trier,  und  Jofrid
von  Bolchen  siegeln  (AD  MM  B  587  Nr.  28).

*42  Zu  den  in  der  folgenden  Aufstellung  berücksichtigten  Mitgliedern  der  Familie  s.  oben  S.
107ff.  Nicht  aufgenommen  wurden  die  ebenfalls  recht  zahlreich  erhaltenen  Urkunden  von
Bürgern  der  Stadt  Boulay  oder  Burgmannen  der  Bolchener,  die  die  Herren  selbst  nicht
nennen.
143  Die  Zusammenstellung  beruht  auf  den  Materialien  der  Datenbank  HISTSIED  des
Saarbrücker  .Archivs  der  Siedlungs-  und  Flurnamen  des  Saarlandes  und  des
germanophonen  Lothringen’  (Suchoption  ,Bo0I  Boulay/<  1351  /  Original’)  sowie  einer
Überprüfung  der  in  Frage  kommenden  Quellen  an  den  genannten  Archivorten.  Eine
darüber  hinausgehende  Erfassung  möglicherweise  an  entlegener  Stelle  verwahrter
Originalurkunden  war  im  Rahmen  dieser  Untersuchung  nicht  möglich;  sie  muß,  ebenso
wie  die  Ergänzung  der  nur  kopial  überlieferten  Stücke,  einer  späteren  Arbeit  Vorbehalten
bleiben.
144  Bei  (jer  Datierung  der  Urkunden  ist  jeweils  Annunciationsstil  angenommen.
145  Zu  den  nachfolgend  verwendeten  Abkürzungen  s.  oben  Anm.  104.

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