Impuls für die Sprachwahl nicht von den Bolchenem selbst, sondern von der
jeweils anderen Vertragspartei und der von ihr möglicherweise festgesetzten
mündlichen Verhandlungssprache ausgegangen sein.
Schon die große Zahl der erhaltenen altfranzösischen Urkunden, die nach ihren
Urkundeninhalten von Metzer Behörden, speziell den Amandellerien ausgestellt
worden sein dürften, belegt die engen Kontakte, die zwischen den Herren von
Bolchen bzw. den an Rechtsgeschäften mit ihnen beteiligten Familien des
Sprachgrenzgebietes und der wirtschaftlichen und kulturellen Metropole Metz
bestanden haben müssen. Hinzu kommen die zahlreichen Stücke, die in Sprache
und Formular ganz den Metzer Praktiken entsprechen. Noch interessanter aber
ist eine kleine Gruppe von Urkunden, die außerordentlich stark von ostfranzösischen,
respektive lothringischen Eigentümlichkeiten gekennzeichnet sind und
auf orthographische Konventionen wenig Rücksicht nehmen (z.B. Nr. 5f.). Da
in allen diesen Fällen der Schriftduktus nicht auf einen gänzlich ungeübten
Schreiber schließen läßt, wird es die ungewohnte, vielleicht nur als Zweitsprache
erworbene Sprache - oder jedenfalls die völlige Unkenntnis jeder
überregionalen Norm - sein, die zu solchen Ergebnissen führt. Umgekehrt lassen
viele der deutschen Beurkundungen, die im großen und ganzen einen dem
westlichen Rheinfränkischen entsprechenden Lautstand zeigen, eine deutliche
Beeinflussung durch graphematische Eigentümlichkeiten der Metzer Skripta erkennen.
In erster Linie ist hier die in den ältesten Stücken geradezu inflationär
gebrauchte Graphie <x>139 für die ,normalmittelhochdeutsch1 als <sch> verschriftete
palatale Spirans in pantxaft, manxaft, usw., zu nennen, die durchaus
an bilinguale, aber in der Abfassung französischer Urkunden geübtere Schreiber
denken läßt.140 Daß sich gerade solche Graphien nach 1350/60 in den deutschen
Urkunden des Raumes kaum noch nach weisen lassen,141 zeigt deutlich,
daß die Region sich nun auch schreibsprachlich umorientiert. Eine eingangs
evozierte sprachliche Kontaktzone, die in ihrem Kern die Regionen zwischen
Nied und Albe umfaßt haben dürfte, sich allerdings um die Mitte des 14.
Jahrhunderts allmählich auflöste, nimmt vor diesem Hintergrund deutlichere
Konturen an; die skizzierten Befunde, die hier nur sehr schematisch dargestellt
werden konnten, müssen freilich noch durch eingehendere skriptologische
Untersuchungen und eine vergleichende Hinzuziehung anderer Urkundengruppen
ergänzt und gegebenenfalls differenziert werden.
139 Zu den ostfranzösischen <x>-Graphien zusammenfassend Pitz: Siedlungsnamen, S. 857-861.
140 Vgi zu öieser Möglichkeit in westmitteldeutschen Urkunden des lothringischen Raumes
auch schon Gärtner/Holtus/Rapp/Völker: „Urkunden“, S. 126.
141 Das ist das vorläufige Ergebnis einer Durchsicht der entsprechenden Namenbelege der
Saarbrücker Datenbanken (vgl. Anm. 7), das freilich durch umfassendere Skriptastudien
an urkundlichen Volltexten des betreffenden Raumes erhärtet werden müßte.
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