ebenfalls eine altfranzösische Varietät gesprochen; ihre Urkundensprache freilich
war nicht typisch ,metzisch‘, sondern enthielt auch zahlreiche nach
Nordwesten weisende, respektive pikardische und wallonische Elemente, 122
wofür es nicht zuletzt wegen der mutmaßlichen Herkunft einzelner Notare aus
den wallonischen Teilen der Grafschaft einleuchtende Gründe gibt.124 Ein intensiver
Schriftverkehr entspann sich auch mit den Grafen von Lützelstein, in
deren Namen 1271 die älteste deutsche Urkunde überhaupt für einen aus dem
oberlothringischen Raum stammenden Aussteller angefertigt wurde;125 * sie sind
damit meines Wissens das einzige Geschlecht dieses Raumes, bei dem die deutschen
Beurkundungen vor den französischen12f> einsetzen. Die Herren von
Bolchen gehören damit zu dem relativ kleinen Kreis des nicht nur mit den
frankophonen Dynasten der Region, sondern auch mit den Oberrheinlanden
verbundenen und damit gleichsam ,zwischen den Kulturen stehenden4 lothringischen
Adels.127
Ihre Urkunden sollen im folgenden in dem für die Schreibsprachentwicklung
entscheidenden Zeitraum des ausgehenden 13. und beginnenden 14. Jahrhunderts
über drei Generationen betrachtet werden, in denen die Herrschaft jeweils
unter zwei Brüder aufgeteilt war. Dabei sind für die älteste hier interessierende
Generation kopiale Stücke schon ab 1250 bekannt;128 die für linguistische
Untersuchungen maßgebliche Originalüberlieferung setzt erst 1283 ein. Alles in
allem ergibt sich aber bis zum Jahr 1350 mit 134 von den betreffenden
Personen ausgestellten bzw. empfangenen Originalurkunden ein doch beachtliches
Korpus, dessen gemeinsamer Nenner der Überlieferungszusammenhang ist.
125 Dazu ausführlich Gärtner/Holtus/Rapp/Volker: „Urkunden“, bes. S. 70-78.
124 Vgl. Reichert: „In lingua Guallica", bes. S. 392ff.
125 Vgl. Herrmann: „Volkssprache“, S. 140. Weitere deutsche Urkunden folgen 1299 Or.
(AD BR E 143 Nr. 1), 1335 (BN Paris CL 83 f° 7), 1338 (AD MM B 584 Nr. 58), 1339
(BN Paris CL 83 f° 16), usw.
126 Die älteste für die Grafen von Lützelstein ausgestellte altfranzösische Urkunde datiert,
soweit ich sehe, aus dem Jahr 1283 (AD MM B 574 Nr. 12), weitere folgen 1306 (AD
MM B 584 Nr. 4), 1307 (AD MM B 584 Nr. 5) und 1342 (AD MM B 565 Nr. 10).
Daneben stehen lateinische Urkunden in relativ großer Zahl (1246 Or. - AD MM B 565
Nr. 9; 1253 Or. - AD MM H 3223, 1294 Or. - AD MM B 574 Nr. 38, usw.).
127 Dazu ausführlich Herrmann: „Verbindungen“, S. 150ff. In diesem Zusammenhang sind
auch die aus dem französischsprachigen Lothringen stammenden Herren von
Blämont/Blankenberg südlich von Saarburg zu nennen, für die zahlreiche französische
Urkunden schon seit 1248 Or. (Amod: Publication, Nr. 61) ausgestellt werden (vgl. auch
AN Lux A 52 Nr. 8 a. 1270 Or.; AD MM B 574 Nr. 9 a. 1276 Or.; BN Paris CL 364
Nr. 2 a. 1279 Or., usw.), die aber z.B. im Verkehr mit den Herren von Finstingen zumeist
die deutsche Sprache wählen, vgl. z.B. den Friedensvertrag a. 1318 Or. (AD MM B 689
Nr. 38); ebenso AD MM ß 691 Nr. 201 a. 1309 Or., AD MM B 691 Nr. 205 a. 1347
Or., AD MM B 587 Nr. 24 a. 1347 Or., LHA Ko I A 6202 a. 1369 Or.
128 Ersterwähnung Wirichs von Boulay bisher a. 1250 (K. 1604: AD MM B 485 Nr. 5).
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