Full text : Grenzkultur - Mischkultur?

ebenfalls  eine  altfranzösische  Varietät  gesprochen;  ihre  Urkundensprache  freilich
  war  nicht  typisch  ,metzisch‘,  sondern  enthielt  auch  zahlreiche  nach
Nordwesten  weisende,  respektive  pikardische  und  wallonische  Elemente,  122
wofür  es  nicht  zuletzt  wegen  der  mutmaßlichen  Herkunft  einzelner  Notare  aus
den  wallonischen  Teilen  der  Grafschaft  einleuchtende  Gründe  gibt.124  Ein  intensiver
  Schriftverkehr  entspann  sich  auch  mit  den  Grafen  von  Lützelstein,  in
deren  Namen  1271  die  älteste  deutsche  Urkunde  überhaupt  für  einen  aus  dem
oberlothringischen  Raum  stammenden  Aussteller  angefertigt  wurde;125 *  sie  sind
damit  meines  Wissens  das  einzige  Geschlecht  dieses  Raumes,  bei  dem  die  deutschen
  Beurkundungen  vor  den  französischen12f>  einsetzen.  Die  Herren  von
Bolchen  gehören  damit  zu  dem  relativ  kleinen  Kreis  des  nicht  nur  mit  den
frankophonen  Dynasten  der  Region,  sondern  auch  mit  den  Oberrheinlanden
verbundenen  und  damit  gleichsam  ,zwischen  den  Kulturen  stehenden4  lothringischen
  Adels.127
Ihre  Urkunden  sollen  im  folgenden  in  dem  für  die  Schreibsprachentwicklung
entscheidenden  Zeitraum  des  ausgehenden  13.  und  beginnenden  14.  Jahrhunderts
  über  drei  Generationen  betrachtet  werden,  in  denen  die  Herrschaft  jeweils
unter  zwei  Brüder  aufgeteilt  war.  Dabei  sind  für  die  älteste  hier  interessierende
Generation  kopiale  Stücke  schon  ab  1250  bekannt;128  die  für  linguistische
Untersuchungen  maßgebliche  Originalüberlieferung  setzt  erst  1283  ein.  Alles  in
allem  ergibt  sich  aber  bis  zum  Jahr  1350  mit  134  von  den  betreffenden
Personen  ausgestellten  bzw.  empfangenen  Originalurkunden  ein  doch  beachtliches
  Korpus,  dessen  gemeinsamer  Nenner  der  Überlieferungszusammenhang  ist.

125 Dazu  ausführlich  Gärtner/Holtus/Rapp/Volker:  „Urkunden“,  bes.  S.  70-78.
124  Vgl.  Reichert:  „In  lingua  Guallica",  bes.  S.  392ff.
125  Vgl.  Herrmann:  „Volkssprache“,  S.  140.  Weitere  deutsche  Urkunden  folgen  1299  Or.
(AD  BR  E  143  Nr.  1),  1335  (BN  Paris  CL  83  f°  7),  1338  (AD  MM  B  584  Nr.  58),  1339
(BN  Paris  CL  83  f°  16),  usw.
126  Die  älteste  für  die  Grafen  von  Lützelstein  ausgestellte  altfranzösische  Urkunde  datiert,
soweit  ich  sehe,  aus  dem  Jahr  1283  (AD  MM  B  574  Nr.  12),  weitere  folgen  1306  (AD
MM  B  584  Nr.  4),  1307  (AD  MM  B  584  Nr.  5)  und  1342  (AD  MM  B  565  Nr.  10).
Daneben  stehen  lateinische  Urkunden  in  relativ  großer  Zahl  (1246  Or.  -  AD  MM  B  565
Nr.  9;  1253  Or.  -  AD  MM  H  3223,  1294  Or.  -  AD  MM  B  574  Nr.  38,  usw.).
127  Dazu  ausführlich  Herrmann:  „Verbindungen“,  S.  150ff.  In  diesem  Zusammenhang  sind
auch  die  aus  dem  französischsprachigen  Lothringen  stammenden  Herren  von
Blämont/Blankenberg  südlich  von  Saarburg  zu  nennen,  für  die  zahlreiche  französische
Urkunden  schon  seit  1248  Or.  (Amod:  Publication,  Nr.  61)  ausgestellt  werden  (vgl.  auch
AN  Lux  A  52  Nr.  8  a.  1270  Or.;  AD  MM  B  574  Nr.  9  a.  1276  Or.;  BN  Paris  CL  364
Nr.  2  a.  1279  Or.,  usw.),  die  aber  z.B.  im  Verkehr  mit  den  Herren  von  Finstingen  zumeist
die  deutsche  Sprache  wählen,  vgl.  z.B.  den  Friedensvertrag  a.  1318  Or.  (AD  MM  B  689
Nr.  38);  ebenso  AD  MM  ß  691  Nr.  201  a.  1309  Or.,  AD  MM  B  691  Nr.  205  a.  1347
Or.,  AD  MM  B  587  Nr.  24  a.  1347  Or.,  LHA  Ko  I  A  6202  a.  1369  Or.
128  Ersterwähnung  Wirichs  von  Boulay  bisher  a.  1250  (K.  1604:  AD  MM  B  485  Nr.  5).

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