Den besonderen Reiz einer skriptologischen Analyse gerade der Bolchener
Urkunden machen neben der großen Zahl der erhaltenen Originale vor allem
die verwandtschaftlichen und vasallitischen Verbindungen der Familie aus, die
die unterschiedlichsten „Vorbildorientierungen“ möglich erscheinen lassen. Sie
bestanden zum einen zu den Finstingem, die wie wohl auch die Flerren von
Bolchen selbst deutscher Muttersprache waren, aber im Gegensatz zu diesen
gleichsam gegen das Französische als Urkundensprache votierten. Unter den
auch von ihnen zahlreich erhaltenen Originalurkunden finden sich französische
Stücke nur in sehr geringer Zahl;116 sie betreffen ausnahmslos Rechtsgeschäfte
mit romanophonen Partnern. Umgekehrt gehören die Finstinger zu denjenigen
Familien des oberlothringischen Raumes, die gute Beziehungen auch zu den
Oberrheinlanden pflegten und - vielleicht auf Grund dieser Orientierung auf
das Elsaß hin117 - diesseits der Vogesen zu den ersten zählten, die Urkunden
auch in deutscher Sprache ausstellen ließen, die erste bereits 1289.118 Zum anderen
bestandenen solche vasallitischen Beziehungen der Bolchener aber auch
zu den Bischöfen von Straßburg, denen man teils für Straßburger Streubesitz
westlich der Vogesen, teils für elsässische Weingülten Lehnseide leistete;119 sie
bestanden zu den Bischöfen von Metz, als deren Bellis Jofrid von Bolchen
1291 genannt wird,120 zu den Herzogen von Lothringen, deren französische
Schreibsprache zahlreiche charakteristische Elemente enthält, die auch der
Metzer Skripta eigen sind,121 zu den Grafen von Bar mit ihrer insgesamt eher
auf die Champagne hin orientierten Skripta,122 und sie bestanden zu den bereits
angesprochenen Grafen von Luxemburg. Am Hof der letzteren wurde sicherlich
116 Bekannt sind mir altfranzösische Urkunden von Angehörigen dieses Geschlechts 1260
Or. (AN Lux A 52 Nr. 4), 1283 Or. (LA SB Heimstatt Urk. Nr. 2), 1299 Or. (AD MM
B 585 Nr. 135f.), 1318 Or. (AD MM B 689 Nr. 21) und 1325 Or. (AD MM B 689 Nr.
23).
117 So Karpf: „Sprachgrenze“. Zur Bedeutung des Elsaß für die Einführung der deutschen
Urkundensprache vgl. jetzt Schulze: „Probleme“, bes. S. 258ff.
118 Freiheitsbrief Hugos, Herr von Finstingen, für den Ort Diemeringen an der Eichel vom
24. VI. 1289 (LA SB. Heimstatt Urk. Nr. 5), vgl. Herrmann: „Volkssprache“, S. 141.
Weitere deutsche Urkunden folgen 1321 Or. (Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins 14, 1863, S. 687), 1330 Or. (AD MM B 689 Nr. 43), 1334 Or. (AD MM B
584 Nr. 22 und AD MM B 689 Nr. 44), 1336 Or. (BN Paris CL 83 f° 15 und AD MM
B 584 Nr. 26), usw.
119 Vgl. Herrmann: „Verbindungen“, S. 151.
120 Im lateinischen Testament des Ritters Jakob von Varsberg vom 7. III. 1291 (LHA Ko
218/98, vgl. Burg: Wadgassen, Nr. 252) wird der Siegler Jofrid von Bolchen als
Amtmann (balivus) des Metzer Bischofs bezeichnet.
121 Vgl. z.B. AD MM B 584 Nr. 20f. a. 1324 und 1330, AD MM B 584 Nr. 81 a. 1333,
usw. Zur Schreibsprache der Herzoge von Lothringen im 13. und 14. Jahrhundert vgl.
Amod: Publication, S. LVII-LXIII.
122 Vgl. z.B. AD MM B 584 Nr. 27. Zur Skripta der Grafen von Bar im 13. Jahrhundert vgl.
Amod: Publication, S. LI-LVII.
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