Full text : Grenzkultur - Mischkultur?

Den  besonderen  Reiz  einer  skriptologischen  Analyse  gerade  der  Bolchener
Urkunden  machen  neben  der  großen  Zahl  der  erhaltenen  Originale  vor  allem
die  verwandtschaftlichen  und  vasallitischen  Verbindungen  der  Familie  aus,  die
die  unterschiedlichsten  „Vorbildorientierungen“  möglich  erscheinen  lassen.  Sie
bestanden  zum  einen  zu  den  Finstingem,  die  wie  wohl  auch  die  Flerren  von
Bolchen  selbst  deutscher  Muttersprache  waren,  aber  im  Gegensatz  zu  diesen
gleichsam  gegen  das  Französische  als  Urkundensprache  votierten.  Unter  den
auch  von  ihnen  zahlreich  erhaltenen  Originalurkunden  finden  sich  französische
Stücke  nur  in  sehr  geringer  Zahl;116  sie  betreffen  ausnahmslos  Rechtsgeschäfte
mit  romanophonen  Partnern.  Umgekehrt  gehören  die  Finstinger  zu  denjenigen
Familien  des  oberlothringischen  Raumes,  die  gute  Beziehungen  auch  zu  den
Oberrheinlanden  pflegten  und  -  vielleicht  auf  Grund  dieser  Orientierung  auf
das  Elsaß  hin117  -  diesseits  der  Vogesen  zu  den  ersten  zählten,  die  Urkunden
auch  in  deutscher  Sprache  ausstellen  ließen,  die  erste  bereits  1289.118  Zum  anderen
  bestandenen  solche  vasallitischen  Beziehungen  der  Bolchener  aber  auch
zu  den  Bischöfen  von  Straßburg,  denen  man  teils  für  Straßburger  Streubesitz
westlich  der  Vogesen,  teils  für  elsässische  Weingülten  Lehnseide  leistete;119  sie
bestanden  zu  den  Bischöfen  von  Metz,  als  deren  Bellis  Jofrid  von  Bolchen
1291  genannt  wird,120  zu  den  Herzogen  von  Lothringen,  deren  französische
Schreibsprache  zahlreiche  charakteristische  Elemente  enthält,  die  auch  der
Metzer  Skripta  eigen  sind,121  zu  den  Grafen  von  Bar  mit  ihrer  insgesamt  eher
auf  die  Champagne  hin  orientierten  Skripta,122  und  sie  bestanden  zu  den  bereits
angesprochenen  Grafen  von  Luxemburg.  Am  Hof  der  letzteren  wurde  sicherlich

116  Bekannt  sind  mir  altfranzösische  Urkunden  von  Angehörigen  dieses  Geschlechts  1260
Or.  (AN  Lux  A  52  Nr.  4),  1283  Or.  (LA  SB  Heimstatt  Urk.  Nr.  2),  1299  Or.  (AD  MM
B  585  Nr.  135f.),  1318  Or.  (AD  MM  B  689  Nr.  21)  und  1325  Or.  (AD  MM  B  689  Nr.
23).
117  So  Karpf:  „Sprachgrenze“.  Zur  Bedeutung  des  Elsaß  für  die  Einführung  der  deutschen
Urkundensprache  vgl.  jetzt  Schulze:  „Probleme“,  bes.  S.  258ff.
118  Freiheitsbrief  Hugos,  Herr  von  Finstingen,  für  den  Ort  Diemeringen  an  der  Eichel  vom
24.  VI.  1289  (LA  SB.  Heimstatt  Urk.  Nr.  5),  vgl.  Herrmann:  „Volkssprache“,  S.  141.
Weitere  deutsche  Urkunden  folgen  1321  Or.  (Zeitschrift  für  die  Geschichte  des
Oberrheins  14,  1863,  S.  687),  1330  Or.  (AD  MM  B  689  Nr.  43),  1334  Or.  (AD  MM  B
584  Nr.  22  und  AD  MM  B  689  Nr.  44),  1336  Or.  (BN  Paris  CL  83  f°  15  und  AD  MM
B  584  Nr.  26),  usw.
119  Vgl.  Herrmann:  „Verbindungen“,  S.  151.
120  Im  lateinischen  Testament  des  Ritters  Jakob  von  Varsberg  vom  7.  III.  1291  (LHA  Ko
218/98,  vgl.  Burg:  Wadgassen,  Nr.  252)  wird  der  Siegler  Jofrid  von  Bolchen  als
Amtmann  (balivus)  des  Metzer  Bischofs  bezeichnet.
121  Vgl.  z.B.  AD  MM  B  584  Nr.  20f.  a.  1324  und  1330,  AD  MM  B  584  Nr.  81  a.  1333,
usw.  Zur  Schreibsprache  der  Herzoge  von  Lothringen  im  13.  und  14.  Jahrhundert  vgl.
Amod:  Publication,  S.  LVII-LXIII.
122  Vgl.  z.B.  AD  MM  B  584  Nr.  27.  Zur  Skripta  der  Grafen  von  Bar  im  13.  Jahrhundert  vgl.
Amod:  Publication,  S.  LI-LVII.

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