kanzleigebundene Berufsschreiber in der Lage waren, gleichzeitig - wenn auch
vielleicht mit unterschiedlicher Intensität, wobei der Hauptakzent sicherlich auf
dem Französischen lag - Schriftstücke in beiden Volkssprachen herzustellen.
Hier mag man nicht zuletzt an erfahrene Lohnschreiber aus Metz denken, die
im Bedarfsfall herbeigerufen wurden und die Dokumente vor Ort niederschrieben
- ohne daß man den tatsächlichen Einfluß solcher Schreiber auf die im 13.
und 14. Jahrhundert zahlreicher werdenden ,öffentlichen1 Notariate und
Tabellionate, auf die klösterliche Beurkundungspraxis sowie auf das Schriftgut
der größeren und kleineren Adelsgeschlechter der Region beim derzeitigen
Forschungsstand wirklich abschätzen könnte.70 So hat man denn von philologischer
Seite die für den Saar-Mosel-Raum charakteristische Kombination eines
sehr frühen Übergangs zum Französischen mit einer stark verzögerten
Einführung des Deutschen in der Beurkundungspraxis als typisches Merkmal
von Grenzkulturen bezeichnet. Auch wenn sich für die kulturhistorisch eminent
wichtige Frage, weshalb hier auf dem Weg zur volkssprachigen Beurkundung
das Französische sich zwischen das Latein und die eigentliche Muttersprache
zumindest der ,armen Leute4 der Region geschoben hat, eine wirklich schlüssige
Erklärung bisher nicht hat beibringen lassen, erhebe doch schon die
Tatsache an sich diese Regionen zu einem „Modell für die Analyse sprachgrenzüberschreitender
Schreibsprachkontakte“ und „wechselseitiger Beeinflussungen
der Varietäten44,71 wie Kurt Gärtner und Günter Holtus kürzlich formulierten.
Für Oberlothringen ergibt sich damit bei der Betrachtung schreibsprachlicher
Phänomene ein Bild, das der von vielen Historikern favorisierten Vorstellung
von der Sprachgrenze als Bruchlinie sozialer und kultureller Entwicklungen im
späten Mittelalter geradezu diametral entgegensteht. Vieles wird davon abhängen,
ob man mit Hilfe skriptologischer Untersuchungen die Existenz und vor
allem die Ostausdehnung einer auf Metz hin orientierten sprachlichen
Kontaktzone wirklich plausibel machen kann. Erkenntnisfortschritte hinsichtlich
der den doppelten Wechsel der Urkundensprache in Ostlothringen vom
Lateinischen zum Französischen und schließlich zum Deutschen „begleitenden,
möglicherweise initiierenden und fördernden territorial-, sozial- und verfassungsgeschichtlichen
Rahmenbedingungen“72 werden sich dabei nur in inter¬70
Vgl. Cahen: „Ecrivains“, S. 99; Reichert: „In lingua Guallica“, S. 381; Herrmann:
„Volkssprache“, S. 132.
71 Gärtner/Holtus: „Vorwort“, in: dies.: Urkundensprachen, S. 9-19, hier S. 10; vgl. auch
Gärtner/Holtus/Rapp/Völker: „Urkunden“, S. 23: „Wenn auch mit zeitlicher Verschiebung,
so treten im 13. und 14. Jahrhundert im Herrschaftsbereich der Luxemburger
Grafen sowohl französischsprachige als auch deutschsprachige (moselfränkische)
Urkunden auf [...] Diese besondere Konstellation bietet eine vielversprechende Grundlage
nicht nur für kleinräumig angelegte Schreibanalysen mit all ihren sprach- und
sozialgeschichtlichen Implikationen, sondern auch für die Untersuchung von
sprachgrenzüberschreitenden Schreibsprachkontakten“.
72 Reichert: „In lingua Guallica“, S. 378.
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