seit 1220 ebenfalls in der Volkssprache beglaubigten,57 und es sei an die schon
im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts in stattlicher Zahl nachgewiesenen, teils
an kirchlich-klösterliche Schreibstätten gebundenen, teils kanzleiunabhängig arbeitenden
Schreiber erinnert,58 die mit der Ausfertigung altfranzösischer
Dokumente in einer Weise vertraut waren, wie sie für den fraglichen Zeitraum
sonst vermutlich nur für die großen Handelsstädte des Nordens und des
Südwestens unterstellt werden kann.59 Eine eigentliche skriptologische Untersuchung
speziell der außerordentlich zahlreich erhaltenen Metzer Urkundenüberlieferung
des 13. und 14. Jahrhunderts ist freilich bisher nur in Ansätzen
versucht worden,60 was in erster Linie mit dem Publikationsstand des
zugrundezulegenden Materials zusammenhängt, das über zahlreiche Archive
und Bibliotheken verstreut und in den seltensten Fällen in Editionen veröffentlicht
ist, die dem heutigen philologischen Standard genügen.61 Gesicherte
Aussagen zu spezifischen Eigenheiten der Metzer Schreibsprache sind also derzeit
eigentlich nur im graphematischen und - mit gewissen Einschränkungen -
im morphosyntaktischen Bereich möglich, wo mit den zuverlässigen Editionen
der Metzer Bannrollen des 13. und 14. Jahrhunderts gearbeitet werden kann.62
Diese stellen freilich keine Volltexte dar und sind daher für eine lexikographische
Dokumentation und Interpretation des eigentümlichen, von zahlreichen
Archaismen geprägten Wortschatzes des Metzer Landes63 kaum geeignet, der
eine eventuelle Sonderstellung der postulierten „zone messine“ sehr viel deutlicher
hervortreten ließe als dies jede graphematische Analyse vermag. In ihren
historischen Dimensionen schwer zu dokumentieren sind beim derzeitigen
Kenntnisstand auch die zahlreich vorhandenen Germanismen in den Dialekten
dieser Gebiete, die sich - wie übrigens auch die vielleicht noch augenfälligeren
romanischen Entlehnungen in den östlich der Sprachgrenze anschließenden
rhein- und moselfränkischen Mundarten64 - zu einem nicht unerheblichen Teil
einem Jahrhunderte wirkenden Sprachkontakt verdanken und damit die Hypothese
einer kulturvermittelnden Funktion dieses sprachgrenznahen Raumes
stützen.
57 Hierzu Cahen: „Amandellerie“. Die letzte im Namen der Stadt ausgestellte lateinische
Urkunde, welche sich auf innerstädtische Angelegenheiten bezieht, datiert aus dem Jahr
1226, vgl. Mendel: Atours, Urkundenübersicht Nr. 39; Herrmann: „Volkssprache“, S.
133.
58 Vgl. Cahen: „Ecrivains“, s. 67-101.
59 Vgl. z.B. Reichert: „In lingua Guallica", S. 403.
60 Vgl. jetzt Pitz: „Originalurkunden“.
61 Eine freilich lückenhafte Übersicht über das auszuwertende Material bieten
Frank/Hartmann: Inventaire, Bd. 4, S. 201-298; sie wird für Metz jetzt ergänzt durch den
Quellenanhang bei Pitz: „Originalurkunden“.
62 Vgl. Wichmann: Bannrollen', Dosdat: Documents.
63 Vgl. z.B. Pfister: .Altromanische Relikte“; Hubschmid: „Ortsnamenforschung“.
64 Vgl. Post: Entlehnungen.
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