rechte Kontaktzone, in der die sonst allenthalben vorhandenen sprachlich-kulturellen
Barrieren zumindest wesentlich reduziert erscheinen.43 Das ändere aber
nichts daran, daß der Sprachunterschied überall fundamentale Abgrenzungen
erzeuge, weshalb in den von der Sprachgrenze durchschnittenen Territorien auf
der mittleren Verwaltungsebene schon früh Strukturen geschaffen wurden, die
dieser Situation Rechnung trugen.44
Gerade in den letzten Jahren werden solche Modelle, die ja auch ein interessantes
Licht auf die komplexe Problematik der Entstehung der europäischen
Nationen im Mittelalter werfen, von historischer Seite recht lebhaft diskutiert
bzw. aus unterschiedlicher Perspektive differenziert; man denke etwa an die
kürzlich vorgenommene Analyse der Besitzverteilung und der personellen
Zusammensetzung des Konvents und des Schenkerkreises der quasi rittlings auf
der Sprachgrenze - also wenn man so will an kulturentscheidender Stelle - angesiedelten
Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach, die den Eindruck einer tiefen
Kluft zwischen romanischem und germanophonem Lothringen nicht bestätigen
konnte.45 Vielmehr scheint hier die Sprachenfrage weder bei der Wahl der
Äbte und Konventualen noch bei den Handelsaktivitäten oder der Besitzverwaltung
des Klosters eine große Rolle gespielt zu haben, so daß es
tatsächlich naheliegt, im Sprachgrenzbereich zumindest den führenden Familien
eine doppelte Sprach- und Kulturkompetenz zuzugestehen.46 Obwohl im
Urkundenbestand der Abtei „trotz aller qualitativen Unzulänglichkeit der
Überlieferungslage [...] französische Urkundentexte gegenüber deutschen erheblich
in der Überzahl sind“,47 kommt freilich die Mehrzahl sowohl der
Konventualen als auch der Gönner von Weiler-Bettnach gerade nicht aus der
weiter oben postulierten Kontaktzone des pays messin, sondern aus dem germanophonen
Gebiet.48 Man wird nach diesem Befund zumindest über bestimmte
noch näher einzugrenzende Zeiträume auch bei Teilen des Westricher Adels
von einer großen kulturellen Anziehungskraft des Französischen ausgehen dürfen,
die kulturvermittelnd wirkte und letztlich zur Folge hatte, daß in bestimmten
Schreibstätten das Französische für die Redaktion rechtlich bindender
Vereinbarungen und für die administrative Kommunikation mehr oder weniger
verbindlich wurde.
43 Parisse: Noblesse et chevalerie, S. 61: „II y a une très large zone de contact autour de
Metz, et à partir de la limite des langues“.
44 Hierzu ausführlich Herrmann: „Volkssprache“, S. 160f.; Karpf: „Sprachgrenze“, S. 170f.,
182f.; Reichert: Landesherrschaft, Bd. II, S. 637-644; Reichert: „In lingua Guallica“, S.
391 ff.
45 Vgl. Trapp: Weiler-Bettnach, S. 356-359.
46 So auch Herrmann: „Volkssprache“, S. 153, der „dem Westricher Adel [...] auch noch im
frühen 14. Jahrhundert eine Zweisprachigkeit zuerkennen möchte“; Reichert: „In lingua
Guallica“, S. 473.
47 Trapp: Weiler-Bettnach, S. 358.
48 Vgl.ebd. S. 134ff., 356f.
100