Schriftgut nicht zuerkannt werden sollte. Auch Nina Janich sieht in den Elisabeth-Briefen
der Varsberg-Korrespondenz „nicht das alleinige Produkt des oder der betreffenden
Kanzleibeamten“, sondern schreibt der Gräfinwitwe einen deutlichen Einfluß auf deren
Abfassung zu267.
Während alle Urkunden als rechtsverbindliche Schriftstücke in der Intitulado Elisabeths
Namen tragen, findet sich in dem erhaltenen nicht-urkundlichen Verwaltungsschriftgut
eine ganze Reihe von Schreiben nassau-saarbrückischer Amtleute, Empfänger sind meist
Amtleute benachbarter Territorien, manchmal auch Edelherren. Das bedeutet, daß in die¬
ser Gattung von Schriftgut268 im Gegensatz zu den Urkunden keine generelle Titulierung
aller Ausfertigungen auf die Landesherrin üblich war. Darf man daraus folgern, daß alle
Verwaltungsschreiben, die als Ausstellerin oder Absenderin Elisabeth nennen, jeweils auf
ihre besondere Anweisung hin entstanden sind und daraus ihre Beteiligung an jedem auf
sie titulierten nicht-urkundlichen Schriftstück ableiten?
In einigen Fällen ist erkennbar, daß in anstehenden Streitfragen zunächst ihre Amtleute
Stellung nahmen und sie sich erst einschaltete, wenn deren Bemühungen erfolglos geblie¬
ben waren269 270. Mitunter finden sich in den Briefen auch Wendungen, die die Beauftragung
durch sie andeuten (.. .hat laßen schryberi)210.
Mit Aufbau und Inhalt der Briefe, vornehmlich unter dem Aspekt der Formulargebun¬
denheit, befassen sich Nina Janich271 und Jürgen Herold272 in diesem Band.
Beim Suchen nach Anhaltspunkten für Elisabeths Regierungsstil fällt das Werben um die
Gunst des Empfängers auf. Da sind einmal Berufungen auf Verwandtschaft273, auf Wit-
267 Vgl. ihren Beitrag in diesem Band S.408.
268 Als Beispiele seien genannt: Hans von Rittenhofen am 04.12.1433 an den Burggrafen von Forbach (LA
SB Best. N-Sbr. II Nr. 2320 S. 105 f.), am 02.02.1436 an Else von Dhaun (ebd. Nr. 3101 fol. 7), Albrecht
von Castel am 01.12.1436 an Jakob von Rollingen (ebd. Nr. 4630 fol. 6) u. im Sommer 1438 an Meister¬
schöffe und Dreizehner der Stadt Metz (AM Metz AA 25 Nr. 34), am 30.06.1438 Schlichtung in Elisa¬
beths Auftrag zwischen Katharina von Wolfstein, Meisterin zu Fraulautern, und dem nicht-adligen Niclas
von Ryttenhoffen (nicht verwandt mit den Brüdern Hans und Peter von Rittenhofen, LA SB Best. II Nr.
2939 fol. 77).
269 Z. B. hatte sich mit der Schadenersatzforderung des Huart von Elter zunächst ihr Amtmann in Com-
mercy befaßt (Schreiben vom 07.06.1438 HHStA Wiesbaden Abt. 130 I II G 2 b Nr. 2).
270 An Philipp von Sötern (?) am 25.11.1433 (ebd.)
271 Vgl. S.389-410.
272 Vgl. S.203-231.
2 3 Die Verwandtschaft spricht sie an in der Varsberg-Korrespondenz sowohl gegenüber ihrer Cousine Eli¬
sabeth, Herzogin von Bar-Lothringen (z. B. Varsberg-Korrepondenz Nr. 27) als auch gegenüber ihrem
Bruder Anton (ebd. Nr. 11). Auch in ihren Briefen von 1452/53 an die lothringischen Räte beruft sie
sich auf ihre Herkunft aus dem Hause Lothringen (HHSTA Wiesbadeb Abt. 130 III D 2 Nr. 4).
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