nassau-saarbrückischen Zentralverwaltung sehen. Als Amtleute in Saarbrücken folgten
ihm 1433 Kolb von Geispitzheim, Albrecht von Castel (August 1436-November 1438)
und Simon Mauchenheimer von Zweibrücken (ab Februar 1440). Die Kontinuität in der
Verwaltung verkörperte in hohem Maße auch Junker Hans von Rittenhofen aus einer
niederadligen Familie der Grafschaft Saarbrücken. Mindestens seit 1427 bekleidete er das
Schultheißenamt, in dem ihm 1436 Hans Schaumberger aus Saarbrücken folgte. Er blieb
auch dann im nassau-saarbrückischen Dienst in leitender Position und arbeitete für Elisa¬
beth auch noch nach Beendigung der vormundschaftlichen Regierung. Er stand ihr von
allen Beamten vermutlich am nächsten235. Sein Bruder Peter war Amtmann in Kirchheim.
Ausgezeichneter Sachkenner der Verhältnisse in den welschen Landen war Jacques (Jaco-
min) von Vignot, Dekan des St.-Nikolaus-Stiftes in Commercy, der lange Zeit als Rent¬
meister Philipps, Elisabeths und noch des jungen Grafen Johann fungierte. Die Verbin¬
dung Elisabeths zu ihm lief wohl meist über die ihm Vorgesetzten gouvemours en romanpais,
nur eine einzige Anweisung von ihr an ihn direkt ist bekannt236.
Schreiber werden während Elisabeths Regentschaft im Gegensatz zu den Regierungszei¬
ten ihres Gatten und ihres Sohnes Johann leider nicht namentlich genannt. Eine einge¬
hende Untersuchung des „Schreibdienstes“ - der Fachbegriff Cant^lei begegnet in Nassau-
Saarbrücken erst im 16. Jahrhundert237 - durch Vergleich von Formular, Stil, Sprache und
Graphie und durch Bestimmung der am Schreiben von Konzepten, Ausfertigungen und
zeitgenössischen Kopien beteiligten Personen anhand paläographischer Kriterien kann
hier nicht geleistet werden238. Immerhin ist eine hierarchische Unterscheidung zwischen
Erstschreiber des Konzepts und Korrektor möglich (Abb. 25, 26), weiterhin fällt auf, daß
mitunter die Dammszeile im Konzept von anderer Hand eingefügt ist (Abb. 27). Bei den
korrigierenden Händen könnte an Hans von Rittenhofen und Hannemann von Saarbrü¬
cken (vgl. Abb. 26) gedacht werden. Eine deutliche Unterscheidung zwischen Schreiber
und dem „Secretär“ Johannes von Roßbrücken - als „Kanzleivorstand“? - ist erst für die
Regierungszeit von Elisabeths Sohn Johann bei wenigen Stücken möglich (vgl. Abb.
14)239. In der sehr wichtigen Frage der Verwahrung von Elisabeths Siegel könnte ich mir
235 Am deutlichsten wird dieses besondere Vertrauensverhältnis in einem Brief an Meisterschöffe und Drei¬
zehner von Metz angesprochen: und ir mogent uns auch siecher mlgleuben, das wir uch diese schrifft aen unsers sons
und siner amptlude und rette sondern alleyne durch unsers lieben getruwen Hansen von Ritenhoffen wissen, umb da% wir an
yme wol enifinden das yme die missel leit sin und die gerne gütlich uberdragen gesehe gelich in beder partigen besten meynen
und dun (AM Metz AA 25 Nr. 46).
236 LA SB Best. N-Sbr.II Nr. 222.
237 Erstmals genannt in einen Inventar der Burg von 1554 (ebd. Nr. 4706).
238 Die Beiträge von Jürgen Herold, S.203-231 und Ninajanich S.389-410 in diesem Band machen einen
begrüßenswerten Ansatz, allerdings stellt die Varsberg-Korrespondenz ja nur einen Teil der erhaltenen,
zu untersuchenden Quellen dar.
239 Unter ihrem Gatten waren Hans von Rittenhofen und Hans Schaumberger als Schreiber tätig (vgl. Ex¬
kurs). Unter ihrem Sohn ist Johann von Roßbrücken (Russebrucken) als Schreiber verschiedentlich zwi¬
schen 14.09.1452 und 30.04.1464 belegt (StadtA SB Best. Städt.Urk.Nr. 3, LA SB Best. N-Sbr.II Nr. 289,
848, 1928, 1991, 2320 S.161, 2805 fol. 12, 5834 fol. 29, auf der Plica unterschreibt er am 31.05.1455
(ebd. Nr. 848). Er nennt sich mitunter, nicht durchgehend secretarius.
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