einer größeren Verwaltung auf mehrere Personen verteilt waren, hier von einigen wenigen
erledigt wurden, wobei ein „leitender Beamter“ durchaus selbst zur Feder gegriffen haben
kann, auf den Punkt gebracht: Ich halte es für möglich, daß Männer wie Hans von Ritten¬
hofen und Hannemann von Saarbrücken, die als clerc im nassauischen Dienst begonnen
hatten, später in höherer Position durchaus Briefe selbst geschrieben und/oder korrigiert
haben.
Die wenigen vorliegenden Arbeiten zur nassau-saarbrückischen Verwaltungsgeschichte
beschränken sich auf die Frühneuzeit, nur Hanns Klein gibt einige Informationen über
das spätmittelalterliche Rechnungswesen230. Meine Angaben im Exkurs sollen diese For¬
schungslücke nicht aus füllen, sondern vornehmlich Material zur personellen Kontinuität
liefern.
Elisabeth stützte sich in ihren Regierungs- und Verwaltungsgeschäften auffrunde, mannen
und rette, die schon ihrem Gatten gedient hatten. Den Kreis ihrer Ratgeber kennen wir aus
zwei Urkunden der ersten Regentschaftsjahre: Am 15. März 1430 übertrug sie Vollmacht
in allen Angelegenheiten ihrer Besitzungen in der Reichsromania an den dortigen gouver-
nour Michel von Castel231, Johann von Wolfstein, Gerin von Kübelberg, ihren Schul¬
theißen in Saarbrücken Hans von Rittenhofen und an Jacques de Vignoy, Dekan des St. Ni¬
kolausstiftes in Commercy. Gleich zu Beginn des Varsberg-Konfliktes gaben Philipp von
Daun, Johann von Kriechingen, Georg von Rollingen, Johann von Hagen, Johann von
Oberstein, Hesse und Gerhard von Esch, Johann von Wolfstein, Johann von Ennebach,
Gerhard Kern von Siersberg, Philipp von Nassau und Hannemann von Saarbrücken eine
Ehrenerklärung für sie und ihren Amtmann Johann Fust von Diebach gegenüber der
Herzogin Elisabeth von Bar-Lothringen ab232. Die Genannten waren teils Lehnsleute, teils
Amtleute, die schon ihrem Gatten gedient hatten. Somit ergibt sich eine Kontinuität in
der „Beamtenschaft“, die ich im Exkurs detailliert belege. Anscheinend beauftragte sie
bald nach Übernahme der Regentschaft Männer, die sich nach ihrer Ansicht im Dienste
ihres Gatten bewährt hatten, mit leitenden Funktionen in Teilen ihres Territoriums: Her¬
mann von Hohenweisel (Hoewißel) im Rechtsrheinischen233 234, Peter von Rittenhofen in den
Besitzungen am Donnersberg und Johann Fust von Diebach für die Grafschaft Saarbrü¬
cken. Daß die damals gebrauchte Titulierung obrister amptmann234 später nicht mehr auf¬
taucht, könnte so gedeutet werden, daß nach einer Anlaufphase sie selbst sich stärker an
der Landesverwaltung beteiligte und ihr daher diese Titulierung nicht mehr angebracht
schien. Doch blieb Johann Fust von Diebach der wichtigste Mann in den ersten Jahren
der Regentschaft. Da er auch gelegentlich Aufgaben in Commercy und in Kirchheim
wahrnahm, beschränkte sich sein Aufgabenbereich nicht auf die Grafschaft Saarbrücken.
Man kann in ihm vielleicht den ersten Repräsentanten einer im Entstehen begriffenen
230 Wie Anm. 182.
231 Wie Anm. 101.
232 Varsberg-Korrespondenz Nr. 4.
233 Nennung als Oberamtmann 1430 (HHStA Wiesbaden Abt. 88 Nr. 138 u. 139).
234 HHStA Wiesbaden Abt. 168a Nr. 93.
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