I. Die frühen Elisabeth-Codices
Die Entstehungszeit der Elisabeth-Handschriften verteilt sich auf knapp vierzig Jahre zwi¬
schen 1455/56 und 1493. Dabei lassen sich Provenienz-Gruppen bilden.
Die beiden Hamburger Codices und der Wolfenbütteier Codex, heraldisch auf 1455/56
bis 1458 dauert, gehörten Graf Johann III. (1423-1472), dem Sohn Elisabeths und älteren
Bruder Margarethes.
Der Heidelberger ‘Loher’, 1463 geschrieben, gehörte Elisabeths jüngster Tochter Marga¬
rethe von Rodemachern (1426-1490). Sie war — und das wird uns noch beschäftigen - ei¬
ne Bücherliebhaberin mit ausgeprägten Lektüreinteressen. Bereits hier muß ihr Gebet¬
buch angesprochen werden,2 3 das aus familienpolitischen Gründen in die Jahre um 1460
datiert werden kann; Margarethe wäre demnach damals etwa dreißig bis fünfunddreißig
Jahre alt gewesen. Das Gebetbuch eröffnet durch seine Ausstattung mit Miniaturen An¬
sätze zur Beantwortung der Frage, wo die Handschriften frühen Epenübersetzungen Eli¬
sabeths gefertigt sein können.
Die nun in Köln liegende Handschrift des ‘Loher’ trägt einen Besitzvermerk der Biblio¬
thek der Grafen von Manderscheid-Blankenheim, die mit Elisabeth weitläufig, aber im¬
merhin ebenfalls verwandt waren/
Leider geben die anderen Codices keine weiteren Provenienzen aus der Entstehungszeit
preis, und die späteren Aufbewahrungsorte sind in dieser Hinsicht nicht sehr aussagekräf¬
tig. Der Wiener ‘Loher und Maller’ befand sich ab 1623 in der dortigen Karmeliter-
Bibliothek, der ebenfalls weit gewanderte Pürglitzer ‘Loher und Maller’-Codex, jetzt in
Prag, kam irgendwann in die Fürstlich Fürstenbergische Bibliothek.
Im folgenden Beitrag soll aus der Sicht des Kunsthistorikers versucht werden, die von Sei¬
ten der Germanistik schon lange — spätestens seit der Untersuchung Liepes aus dem Jahr
1920 — vorgenommene Zuschreibung der Elisabeth-Codices in bestimmte Kunsdand-
schaften nochmals zusammenhängend darzustellen und zu hinterfragen. Diese Angaben
sollen erste Antworten auf die Frage sein: „In welchen Kunstzentren ihrer näheren Um¬
gebung hätte Elisabeth von Nassau-Saarbrücken die von ihr übersetzten Handschriften
bibliophil schreiben und kostbar illuminieren lassen können?“ Was von solchen schulmä¬
ßigen Abgrenzungen zu halten ist und wie man sie auch werten kann, erhellt aus der Sicht
des Germanisten ein Zitat aus Norbert Otts Arbeit zur Handschriften-Tradition im 15.
Jahrhundert im Band ‘Die Buchkultur im 15. und 16. Jahrhundert’ der Hamburger Maxi¬
2 Vgl. unten S. 601 f.
3 Vgl. von Bloh, Ute: 'Loher und Maller. Übertragen aus dem Französischen von Llisabeth von Nassau-Saarbrücken.
Hamburg, Staats- und Universitätsbibliothek, Cod. 11 und 11a in scrinio (= Codices illuminati medii aevi 35). Li-
terar- und kunsthistorische Einführung und kodikologische Beschreibung (zur Farbmikrofiche-Edition),
München 1995. S. 13.
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