Full text: Zwischen Deutschland und Frankreich

I. Die frühen Elisabeth-Codices 
Die Entstehungszeit der Elisabeth-Handschriften verteilt sich auf knapp vierzig Jahre zwi¬ 
schen 1455/56 und 1493. Dabei lassen sich Provenienz-Gruppen bilden. 
Die beiden Hamburger Codices und der Wolfenbütteier Codex, heraldisch auf 1455/56 
bis 1458 dauert, gehörten Graf Johann III. (1423-1472), dem Sohn Elisabeths und älteren 
Bruder Margarethes. 
Der Heidelberger ‘Loher’, 1463 geschrieben, gehörte Elisabeths jüngster Tochter Marga¬ 
rethe von Rodemachern (1426-1490). Sie war — und das wird uns noch beschäftigen - ei¬ 
ne Bücherliebhaberin mit ausgeprägten Lektüreinteressen. Bereits hier muß ihr Gebet¬ 
buch angesprochen werden,2 3 das aus familienpolitischen Gründen in die Jahre um 1460 
datiert werden kann; Margarethe wäre demnach damals etwa dreißig bis fünfunddreißig 
Jahre alt gewesen. Das Gebetbuch eröffnet durch seine Ausstattung mit Miniaturen An¬ 
sätze zur Beantwortung der Frage, wo die Handschriften frühen Epenübersetzungen Eli¬ 
sabeths gefertigt sein können. 
Die nun in Köln liegende Handschrift des ‘Loher’ trägt einen Besitzvermerk der Biblio¬ 
thek der Grafen von Manderscheid-Blankenheim, die mit Elisabeth weitläufig, aber im¬ 
merhin ebenfalls verwandt waren/ 
Leider geben die anderen Codices keine weiteren Provenienzen aus der Entstehungszeit 
preis, und die späteren Aufbewahrungsorte sind in dieser Hinsicht nicht sehr aussagekräf¬ 
tig. Der Wiener ‘Loher und Maller’ befand sich ab 1623 in der dortigen Karmeliter- 
Bibliothek, der ebenfalls weit gewanderte Pürglitzer ‘Loher und Maller’-Codex, jetzt in 
Prag, kam irgendwann in die Fürstlich Fürstenbergische Bibliothek. 
Im folgenden Beitrag soll aus der Sicht des Kunsthistorikers versucht werden, die von Sei¬ 
ten der Germanistik schon lange — spätestens seit der Untersuchung Liepes aus dem Jahr 
1920 — vorgenommene Zuschreibung der Elisabeth-Codices in bestimmte Kunsdand- 
schaften nochmals zusammenhängend darzustellen und zu hinterfragen. Diese Angaben 
sollen erste Antworten auf die Frage sein: „In welchen Kunstzentren ihrer näheren Um¬ 
gebung hätte Elisabeth von Nassau-Saarbrücken die von ihr übersetzten Handschriften 
bibliophil schreiben und kostbar illuminieren lassen können?“ Was von solchen schulmä¬ 
ßigen Abgrenzungen zu halten ist und wie man sie auch werten kann, erhellt aus der Sicht 
des Germanisten ein Zitat aus Norbert Otts Arbeit zur Handschriften-Tradition im 15. 
Jahrhundert im Band ‘Die Buchkultur im 15. und 16. Jahrhundert’ der Hamburger Maxi¬ 
2 Vgl. unten S. 601 f. 
3 Vgl. von Bloh, Ute: 'Loher und Maller. Übertragen aus dem Französischen von Llisabeth von Nassau-Saarbrücken. 
Hamburg, Staats- und Universitätsbibliothek, Cod. 11 und 11a in scrinio (= Codices illuminati medii aevi 35). Li- 
terar- und kunsthistorische Einführung und kodikologische Beschreibung (zur Farbmikrofiche-Edition), 
München 1995. S. 13. 
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