als „deutschbürtig“ bezeichnet24, dann bedient er sich eines Nationalitätenbegriffes, des¬
sen Rückprojizierung ins 15. Jahrhundert anachronistisch anmutet.
Über Kindheit und Jugend Elisabeths ist wenig bekannt. Doch könnten literarische Nei¬
gungen der Mutter, insbesondere deren angebliche Übertragung des Romans ,Loher und
Maller4 (1405) vom Lateinischen ins Französische und die Aufführung eines Mirakelspiels
vom Leben der Heiligen Agnes 1410 in Vezelise25 dem jungen Mädchen Anregungen ge¬
geben haben, die es als reife Frau veranlaßten, in die Fußstapfen der Mutter zu treten.
Im Frühjahr 1412 stand ihre Verlobung an. Verlobung im Kindesalter und Vermählung in
der Mitte des 2. Lebensjahrzehnts waren damals in Adelshäusern keine Besonderheit. In
Eheabsprachen finden sich entweder die allgemeine Wendung „nach erlangten mannba¬
ren Jahren“ oder Angaben über die Zahl der vollendeten Lebensjahre26. Um ihre Hand
hielt an Philipp, Graf von Nassau und Saarbrücken, Herr zu Commercy an der Maas und
Merenberg im Taunus, Sohn des von Kaiser Karl IV. in den Fürstenstand erhobenen Gra¬
fen Johann von Nassau-Weilburg und der Johanna von Saarbrücken-Commercy27. Er war
nach den Kurfürsten von Pfalz und Trier, den Herzögen von Bar, Lothringen und Lu¬
xemburg der mächtigste und angesehenste Territorialherr zwischen Oberrhein und Maas.
Sein väterliches Erbgut lag zwischen Main und Lahn. Weilburg, Usingen und Neuweilnau
waren hier die wichügsten Positionen, aus dem mütterlichen Erbe stammten die Be¬
sitzungen an der mittleren Saar und Blies, die sich um die Burgen Saarbrücken, Ottweiler
an der Blies und Bucherbach im Köllertal gruppierten und ihrer Rechtsnatur nach mehr
Metzer Lehen und Vogteien (über das Benediktinerinnenkloster Neumünster und das
Kollegiatstift St. Arnual) als gräfliches Allod waren28. Dazu kamen die im Sprachgebrauch
der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts (noch) nicht zur Grafschaft Saarbrücken gerechne-
24 Liepe (wie Anm. 16), S. 7, 9 u. 20.
25 Germain, Léon: „Ferry de Lorraine, comte de Vaudémont“, in: MS AL 31 (1881), S. 73-122, hier S. 111
26 Hagelgans (wie Anm. 3), S. 49 zur ersten Gattin des Grafen Johann III. Die Vermählung von Graf Phi¬
lipps Schwester Agnes, mit Graf Heinrich dem Eisernen von Waldeck versprochen, sollte erfolgen, wenn
sie 12 Jahre alt sein würde (Ruppersberg, wie Anm. 9, S. 177), das Beilager von Graf Philipps Tochter
Johanna aus 1. Ehe mit dem Landgrafen Hermann von Hessen sollte im 14. Lebensjahr gehalten werden
(Hagelgans, wie Anm. 3, S, 47), ebenfalls das 14. Lebensjahr war für das Beilager der Margarethe von
Loen-Heinsberg mit Elisabeths ältestem Sohn Philipp vorgesehen (Hagelgans, wie Anm. 3, S. 47), Elisa¬
beths eigene Tochter Margarethe wurde läjährig mit Gerhard von Rodemachern vermählt.
27 Zu ihm vgl. Ruppersberg (wie Anm. 9), S. 180-203, Menzel (wie Anm. 7), S. 81-142, Thomas, Heinz:
„Philipp, Graf zu Nassau und zu Saarbrücken“, in: Neumann, Peter (Hg.): Saarländische Lebensbilder, Bd.
3, Saarbrücken 1986, S. 11-42 und seinen Beitrag in diesem Band. Zum Fürstenrang vgl. Rudorff, Wolf¬
gang: Die Erhebung der Grafen von Nassau in den Reichsfürstenstand, Berlin 1921.
28 Eine dem derzeitigen Forschungsstand entsprechende Darstellung der Entwicklung der nassau-
saarbrückischen Landesherrschaft liegt nicht vor, letzte Zusammenfassung bei Hoppstädter, Kurt/
Herrmann, Hans-Walter, Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes, Bd. 2: Von der fränkischen Landnahme bis
Zum Ausbruch der französischen Revolution, Saarbrücken 1977, S. 279-315.
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