ben, das zudem an sicherer Stelle hinterlegt wird: Da wurden die brieffgeschribenn vnd besigelte.
Der grose sigel von jrangkrich was da, gar aygenlich des riches sigel vnd das von rome och da by. Des bab-
stes bürlin [— Bulle] käme och daran. Da% Raichen vnd sigel von Constantinoppel Der tütsehen fürsten
Raichen waren suberlich. Die Senatoren hatten irs sigels nit vergessen. Die Cärdinäl vnd legaten iegklicher
das sin dar an gehangen. In Santpetters tresore ward die besigelte charte in ain Silberin büsse gethan.
(Prag, 109r)
Aus den im ‘Loher’ begegnenden unterschiedlichen Arten von politisch relevanten Ab¬
kommen eine Entwicklung — etwa im Sinne von älterer Mündlichkeit zu moderner
Schriftlichkeit - abzuleiten, würde verkennen, daß schon seit dem frühen Mittelalter beide
Möglichkeiten politischen Handelns nebeneinander existierten, wobei häufig jedoch nur
die zweite, die schriftlich fixierte und somit bis in unsere Tage überlieferte, in den Blick
der Forschung geriet.
4. ‘Fluge Scheppel’
Der ‘Huge Scheppel’ bietet für eine Untersuchung literarisch umgesetzter Handlungsmus¬
ter ritualisierter Kommunikation in Frieden und Fehde nur relativ wenige Beispiele. Mög¬
licherweise ist dies mit ein Grund dafür, daß jener, für die am Saarbrücker Hof rezipierten
Prosawerke nicht ganz unbedeutende Aspekt bislang kaum beachtet wurde, ist in der For¬
schung doch der ‘Huge Scheppel’, aufgrund der Editionslage, überproportional häufig be¬
handelt worden. Auch dort sind jedoch Szenen nach dem entsprechenden Muster gestal¬
tet. So funkdoniert offenbar die Verständigung zwischen Graf Friedrich und Herzog As¬
selin auf der einen Seite, Huge Scheppel und der Königin auf der anderen, nach dem Mo¬
dell ritueller Unterwerfung und Aussöhnung — obschon die entsprechenden Gesten und
Akdonen hier nur knapp skizziert werden (vgl. 42r und 42v/ ‘Hug Schapler’—Druck S.
295f.). Da Friedrich und Asselin die Versöhnung, oder holdunge/huldung wie sie in diesem
Text genannt wird, aber hintertreiben, ist der Ausgang des demzufolge erneut aufleben¬
den Konflikts vorgezeichnet. Insofern kann es nur als konsequent gelten, wenn Graf
Dampmartin nach dem endgültigen Sieg über Friedrich und Asselin, unter Verweis auf
den vorherigen Verrat,28 die Todesstrafe fordert. Huge stimmt dem zu, wobei er noch
einmal explizit an die durch Fridrich und Asselin zuvor begangene Verletzung der Sühne
erinnert: Der küng sprach So weiß ich nit mer herin gu reden sie sint ouch vorhyn an mir trüwloß wor¬
den das bringet innen eyn boesen glouben Thünd innen von stunden an yre hSbter ab houwen. (‘Hug
Schapler’—Druck, S. 33629). Es dürfte nach dem bislang Gesagten einleuchten, daß die auf
den ersten Blick vielleicht zügellos und affektiv anmutende Gewalttätigkeit Huges in die¬
ser Szene keineswegs so zu verstehen ist, vielmehr auf überkommene Konventionen zu¬
rückgeht.
28 So dürften wohl seine Worte: Jnnen ist fürbas nit mer yü getrumn noch yu glauben zu verstehen sein, ‘Hug
Schapler’-Druck, S. 335. Die Lücken der Handschrift sind an dieser Stelle (unzureichend) nach dem
Erstdruck von 1500 ergänzt, vgl. 56v: ihnnen ist nicht mehr %u glauben.
29 Ygl. 56v: Der könig sprach so miß ich nichts mehr daryu yu reden sie sind vorhin trewloß an mir worden dy bringet ihn¬
nen ein bösen glauben: Laßen Ihnnen von stund an ihre heübter abhawen.
All