Das Exordium als Einleitung des Briefs fallt, wenn es hauptsächlich als captatio benevolentiae
aufgetaßt wird19, prinzipiell mit der Salutatio zusammen, da weitere Schmeicheleien am
Briefanfang fehlen. Die Regel ist dagegen eine Einleitung in Form einer mit der Konjunk¬
tion als eingeleiteten Rekapitulation des letzten selbst geschriebenen bzw. erhaltenen Brie¬
fes oder vorangegangener Ereignisse20. Zusammenfassungen der Briefe, die Elisabeth zu¬
vor erhalten hat und auf die sie hiermit antwortet, enden sehr häufig mit einer formelhaf¬
ten Wendung der folgenden oder einer ähnlichen Form: des han ich ml verstan21. Nur selten
beginnen die Briefe direkt mit der Narratio und haben dann auch einen dringenden, ein¬
dringlichen Ton22.
Es folgt die Narratio, also das Hauptstück des Briefes, in der sowohl bei Forderungsbrie¬
fen gegenüber Niedrigergestellten als auch bei Rechtfertigungs- und Bittschreiben an Hö¬
hergestellte vor allem der Konfliktverlauf rekapituliert und damit auch die eigene Un¬
schuld und eigene Friedensbemühungen belegt werden. Die Grenzen zum Exordium ver¬
schwimmen dabei oft. Die Länge der Briefe und die Ausführlichkeit der Narratio variieren
sehr stark: Höhergestellte bekommen häufiger längere Briefe als Niedrigergestellte, bei
letzteren überwiegt in aller Regel der Aufforderungscharakter gegenüber der Notwendig¬
keit ausführlicher Rückblicke. Die Narratio geht meist unmittelbar in die Petitio, also zum
Beispiel in die Bitte um einen Schiedstag, um Geleitzusagen, um Erlaß der Schadenser¬
satzforderungen oder in die Aufforderung zu einem Beratungstreffen über.
Die Briefe enden in der Regel mit einer Conclusio in Form einer Kurzzusammenfassung
oder einer formelhaften Bitte um Antwort bzw. einer Aufforderung, den Anweisungen
des Briefs Folge zu leisten, und einer abschließenden Segensformel oder formelhaften
Dienstversicherung23. Die Variationen halten sich hier in Grenzen, doch wie beim Ein¬
gangswunsch besteht auch beim Schlußsegen die Möglichkeit, ihn zwecks Verdeutlichung
der Hierarchie wegzulassen (vgl. 3.4.). Eine Datumsangabe — meist nach dem Metzer Stil,
der von einem Jahresanfang am 25. März ausgeht — schließt die Briefe ab.
19 Vgl. Erdmann: Studien (wie Anm. 15), S. 81.
20 Vgl. z. B. Als umr gnade mir teste von der geschieht wegen Warsberg antreffende wider hait dun schriben ... (an Cousi¬
ne Isabeila, 13. Februar 1432) - Nr. 16; als unser scholthesse uff gestern, mondag von dir gescheiden ist... (an Jo¬
hann von Kerpen, 4. März 1432) - Nr. 21; als wir dir neste von der beder slosse Warßberg wegen geschrieben han ...
(an Johann von Kriechingen, 7. April 1433) - Nr. 50; als ich myne frunde %u cgweyen malen %u uwer liebe geschi¬
ckt han ... (an Bischof Konrad von Metz, 15. April 1433) - Nr. 51.
21 Steinhausen: Geschichte des deutschen Briefes (wie Anm. 1), S. 51.
22 Vgl. z. B. einen Brief an Johann von Kerpen vom 10. Februar 1432-Nr. 45, in dem Elisabeth eine unver¬
zügliche Schadensersatzleistung aufgrund seiner Ausfälle von der Burg Varsberg von ihm fordert: Johan,
uns ist uff hude wissen worden, d% du und ander dine gesellen, die mit dir %u Warsberg legen t, yt^e nuwelings vor Sante
Nabore die stat gerant sient und da einen armen burger genant Zienchelgefangen und ettliehe kante da selbs genommen ha-
bent. Oder einen Brief an René vom 15. September 1432-Nr. 45, in dem sie ihre Unschuld beteuert:
Hochgebomer fürste, gnediger lieber here,jch begem uwem gnaden %u wissen, d% mir Vorkommen ist, dsg ich vaste swerlich
■gu Ungnaden geen uwem gnaden vorbracht sij und allen dag vorbracht werde.
23 Steinhausen: Geschichte des deutschen Briefes (wie Anm. 1), S. 51 f.
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