Diese Übereinstimmung wird von Bernhard Burchert in seiner Analyse der „Prosaerzäh¬
lungen Elisabeths von Nassau-Saarbrücken“ (1987) heftig bestritten. Nach seiner Inter¬
pretation steht im Vordergrund der Entwicklung von Elisabeths Helden gerade Triebver¬
zicht auf den Sektoren der Sexualität und der kriegerischen Aggression als Vorbedingung
für den Thron. Gerade Huge entwickelt sich nach ihm, nachdem er die Exzessivität seiner
jugendabenteuer überwunden, sich sozusagen selbst gezähmt und 'zivilisiert' hat, zu ei¬
nem mit Machtbewußtsein und Planungskompetenz kalkulierenden Herrscher. Aus dem
Triebverzicht des Helden erwächst seine höfische Karriere. Und gerade hierin sieht Bur¬
chert eine Homologie zu politischer Situation und politischem Verhalten des Saarbrücker
Grafenhauses unter Elisabeth und ihrem Sohn Johann III., für das er eine Wendung von
einer gewaltbestimmten zu einer auf Pazifizierung gerichteten „rationalen“ Politik festzu¬
stellen glaubt. Die Romane Elisabeths lösen für ihn die Spannung zwischen dem aggressi¬
ven, triebbestimmten älteren Politikstil und der neuen Realität positiv auf. Burchert folgert
schließlich, daß „Elisabeth von Nassau-Saarbrücken ein Leitbild für die Erziehung ihres
Sohnes Johann entwerfen wollte“61, für den er — ein zweifellos apartes Detail — aus dem
viel später für ihn überlieferten Beinamen Graf Senf62 ein „ungestümes Temperament“ er¬
schließen will.63
61 Burchert (wie Anm. 1), S. 49ff.; Zitat bei Bernhard Burchert: „Auf dem Weg zum Roman. Anmerkungen
zu der Gattungskontroverse um den ,Hug Schapler1, in: Ztschr. für Deutsche Philologie 107 (1988), S. 400-
410, hier S. 408. Dabei soll nicht bestritten werden, daß literarische Werke auch als „Handlungsmaxime
für einen Landesherren“ rezipiert werden konnten. Vgl. das schlagende Beispiel in der Familie Graf
Gerhards II. von Sayn (1491), das Spiess (wie Anm. 30), S. 96f. anführt. Ein Bild der Politik des Saarbrü¬
cker Hofes entwerfen von historischer Seite: Heinz Thomas: „Philipp, Graf zu Nassau und Saarbrü¬
cken“, in: Peter Neumann (Hg.): Saarländische Lebensbilder, Bd. 3, Saarbrücken 1986, S. 11-42; ferner ders.
und Hans-Walter Herrmann, beide in diesem Band.. Auf Burcherts These von der „Domestizierung der
Sexualität“ bei Elisabeth, die für sie übrigens „ fille d’un duc français“ ist (S. 164), beruht noch stark Da¬
nielle Buschinger (wie Anm. 18), S. 167, die freilich außer Liepe und B. die neuere Forschung kaum zur
Kenntnis nimmt.
62 Der Beiname wird angeführt - wohl aus mündlicher Überlieferung - in der Genealogia oder Stammregister der
durchlauchtigen hoch- und wohlgeborenen Dürsten, Grafen und Herren des uhralten hochlöblichen Hauses Nassau samt et¬
lichen konterfeitlichen Epitaphien, kolligiert, gerissen und beschrieben durch Heinrich Dorsen, Malern von Altweilnau,
Anno 1632, Saarbrücken 1983 (= Veröffendichungen der Kommission für Saarländische Landesge¬
schichte und Volksforschung 9), S. 194. Der Beiname stammt natürlich aus dem Kommentar von Hein¬
rich Dors und nicht - wie Burchert (wie Anm. 1), S. 48 Anm. 1 behauptet - aus der in St. Arnual (Saar¬
brücken) bis heute erhaltenen Grabinschrift.
63 Burchert (wie Anm. 1), S. 48. Zu Johann III. vgl. Kurt Hoppstädter: „Die Grafschaft Saarbrücken“, in:
Hoppstädter, K./Herrmann, Hans-Walter (Hgg.): Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes, Bd. 2, Saarbrü¬
cken 1977, S. 307; Deussen, Heinz H.: „Johann II., Graf von Nassau-Saarbrücken, Herr zu Heinsberg“,
in: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 8 (1958), S. 104-108. Man sollte nicht vergessen, daß Johanns
III. Liebe zur rückwärtsgewandten ritterlichen Kultur des ,Herbstes des Mittelalters4 einmal durch seine
Zugehörigkeit zum von René d’Anjou 1448 gestifteten ,Ordre du Croissant1, zum andern aber auch
durch die Nachricht von einem 1471 zu Saarbrücken veranstalteten großen Turnier bezeugt wird, an
dem neben vielen anderen Grafen und Herren auch Herzog Nikolaus von Lothringen, Kurfürst Fried¬
rich von der Pfalz, dessen Neffe Pfalzgraf Philipp und der Bischof von Speyer teilnahmen. Vgl. Rup-
persberg, Albert: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Bd. 1, 1908, Neudruck St. Ingbert 1979, S.
225.
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