dies nicht geschehe. Hierauf hat Konrad nun geantwortet und dabei betont, daß er die
Burg damals von Wentzlin vom Turme, dem Anton sie überantwortet hatte, erworben
hat, um weiteren Schaden von seinem Stift abzuwenden. Ihrem Wunsch nach Rücküber¬
tragung habe er seitdem stets wohlwollend gegenübergestanden. Nun meint er aber, von
ihr hingehalten zu werden, auch dadurch, daß sie einen Schiedstag vor seinen Edelleuten
verlange, den er ablehnt. Er sei jedoch weiterhin bereit, ihr die Burg zu übergeben, wenn
sie seine Forderungen erfüllt und die verlangten Garantien leistet (Nr. 76 vom 10. De¬
zember). Am 15. Dezember hat Elisabeth den Bischof noch einmal um einen Aufschub
für ein Treffen gebeten. Ihre Gemeiner hätten nun alle zugesagt, mit ihr zu einer Beratung
zusammen kommen zu wollen, die zu organisieren aber noch etwas Zeit bedürfe. Aller¬
dings besteht sie erneut auf einem Schiedstag, dessen Entscheidung sie und die Gemeiner
bereit seien zu folgen( Nr. 78). Hiermit hört der Briefwechsel mit Bischof Konrad von
Metz auf. Eine Reaktion des Bischofs ist nicht bekannt. Elisabeth hat jedoch an ihrem
Anliegen weiter festgehalten und damit begonnen, ein Treffen mit den Gemeinem, das
am 17. Januar 1434 stattfinden sollte, vorzubereiten162. Ob es stattgefunden hat, ist nicht
bekannt. Das ursprüngliche Anliegen, über die Forderungen des Metzer Bischofs zu bera¬
ten, war jedenfalls gegenstandslos geworden, da jener bereits vor dem 12. Januar be¬
schlossen hatte, Varsberg an den Herzog von Bar-Lothringen zu übergeben. Elisabeth hat
sich an diesem Tag in einem Brief an ihre Cousine, die Herzogin von Bar-Lothringen ge¬
wandt und betont, daß Groß-Varsberg ihr ohne eigenes Verschulden entrissen worden
sei. Sie habe in der Folgezeit alles daran gesetzt, weitere Schäden, die von dort ausgehen
könnten, zu verhindern und die Burg wiederzuerlangen. Daher bittet sie die Herzogin, die
Burg nicht abreißen zu lassen, sondern ihr zurückzugeben. Die Antwort der Herzogin
hierzu, die den Abschluß der Varsberg-Korrespondenz bildet, fällt ausgesprochen kurz
aus. Sie könne während der Abwesenheit ihres Gatten deswegen nichts unternehmen.
Wenn dieser wieder zurück sei, solle Elisabeth sich selbst an ihn wenden.
Was in der Folgezeit indes mit den beiden Burgen geschehen ist, ob und inwieweit sie tat¬
sächlich abgerissen worden sind, geht aus dem vorliegenden Briefwechsel nicht hervor.
Hierzu können nur tiefergehende Untersuchungen unter Heranziehung weiterer archivali-
scher Quellen Aufklärung bringen.
2.4 Fazit: Die persönliche Rolle Elisabeths
Zum Abschluß dieser Überlegungen zur Varsberg-Korrespondenz der Gräfin Elisabeth
von Nassau-Saarbrücken gilt es nun noch, der bereits zu Anfang aufgeworfenen Frage,
welche persönliche Rolle Elisabeth bei den dargestellten Ereignissen gespielt hat bzw. ob
eine solche überhaupt erkennbar ist, nachzugehen. Es ist dies zugleich die Frage nach den
Spielräumen für politisches Handeln unter den Voraussetzungen weiblicher Regentschaft.
Diese erscheinen von vornherein eingeschränkt, da Elisabeth als Frau eine persönliche
und eigenständige Konfliktbewältigung mit kriegerischen Mitteln kaum möglich war, was
zugleich ihre Position bei Verhandlungen schwächen mußte. Zudem war sie bei der Be¬
162 Siehe Nr. 79-81 und 83.
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