zurückgegriffen. In diesen Briefen treten zunächst weder Dienstentbietung noch förmli¬
cher Gruß auf. Im Verlaufe der Korrespondenz kam es aber zu einer Abwandlung im
Formular, indem der Anrede eine Ehrerweisung hinzugefügt wurde:
Erwirdiger lieber herre, ere vndgut umr liebe allet^ijt vorgeschrieben (Nr. 61).
Diese Abfolge tritt zwischenzeitig allerdings nur einmal auf. In den letzten drei Briefen
Elisabeths an Bischof Konrad wurde sie durch Vertauschen der beiden Elemente noch
einmal variiert und lautete dann stets:
Wirdickeit vnd ere uwer liebe vorgeschrieben. Lieber here11.
Die Überleitung, in der ein zuvor empfangener Brief, ein vorangegangenes Gespräch oder
ein Ereignis rekapituliert wird, schließt an die Anrede stets mit dem Wort als an. Der typi¬
sche Briefschluß ist der Form nach identisch mit demjenigen der Schreiben an Bar-
Lothringen. Auf das Versprechen, sich erkenntlich oder dienstbar zeigen zu wollen, fol¬
gen die Bitte um Antwort sowie eine Dienstentbietung:
. ..ich vnd myne kinde d% vmb uch verdienen, da wollen wir willig s(u sin vnd begem her vff uwer gnedige
verschrieben antwert. Uwer liebe du he mir gebieden77 78 79.,
Die Bitte um Antwort kann dabei aber auch fehlen:
... d\ wil ich, wo ich mag, in billichen Sachen geen uwer liebe gerne verdienen. Uwer liebe gebiede mir al-
lesyjU.
Darauf folgt die Datumzeile und darunter, vom übrigen Text durch einen Zwischenraum
abgesetzt, die INTITULATIO, die das Ende des Briefes bestimmt.
Konrad von Metz hat sich in seinen Antworten mit einer INSCRIPTIO an Elisabeth ge¬
wandt, die mit derjenigen von Bar-Lothringen im wesentlichen übereinstimmt. Eine Ver¬
wandtschaftsbezeichnung kommt jedoch nicht vor. Statt dessen wurde Elisabeth als jrun-
dynne angesprochen:
Der edeln wolgebornen vnser lieben frundynnen frauwe Elisabeth von Lothringen widwe
Nassouwe vnd gu Sarbrucken (Nr. 57).
Darauf lautet die Eröffnung des Briefes:
Edele vnd wolgeborne liebe frundynne.
Bei der Benutzung dieser Formularteile zeichnen sich die Briefe des Metzer Bischofs
durch eine gewisse Variationsbreite aus, insofern eines der beiden Standesattribute (edel
oder wohlgeboren) mitunter weggelassen wurde und auch die Reihenfolge der einzelnen
77 Nr. 74, 75, 78.
'8 Nr. 74, in gleicher Weise die Nr. 58, 68, 75, 78.
79 Nr. 53, ebenso Nr. 54 und 61, bei Nr. 51 dagegen besteht die Dienstentbietung nur aus dem letzten
Element.
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