1.2 Lehnwortschatz
Erstaunlicherweise ist fast kein französischer Lehnwortschatz in den Briefen nachweisbar,
obwohl sowohl Elisabeth als auch ihr Kanzleibeamter Hans von Rittenhofen nachweislich
zweisprachig waren. Seltene Beispiele im Briefkorpus: ordenieren, parthie bzw. mderparthie.
1.3 Fachsprachliche Einzelwörter
Es handelt sich bei den Briefen um die geschäftliche Korrespondenz der Kanzlei der Eli¬
sabeth von Nassau-Saarbrücken. Durch die inhaltliche und formale Nähe zu einem Feh¬
debriefwechsel (vgl. Janich in diesem Band) läßt sich erklären, daß die Briefe in hohem
Grad fachsprachlich geprägt sind, was sich sowohl an einzelnen in Rechtswörterbüchern3
nachweisbaren Termini technici als auch an fachsprachlichen Formeln und feststehenden
Wendungen (vgl. 1.4) zeigen läßt.
Beispiele:
undgest du uns des uß (vgl. RWB I, Sp. 1029: ausgehen ,etw. verweigern; Forderung/ Vertrag/
Schiedsgericht u.ä. nicht halten/ ablehnen');
ußgeracht (vgl. RWB I, Sp. 1072: ausrechten ,vor Gericht verhandeln4);
Dar umb ichjn ... bededinget (vgl. RWB II, Sp. 21 lf: beteidi(n)gen hier ,jmd. belangen4);
aengeverde (vgl. RWB III, Sp. 1387: Gefährde ,List4 betrug4);
genechen (vgl. RWB IV, Sp. 206: genahen beanspruchen, sich etw. bemächtigen4);
glaubs briefe (vgl. RWB IV, Sp. 909f: Glaubbrief,Beglaubigungsschreiben4);
ingeben (vgl. RWB II, Sp. 1388 ,übergeben4, neigt zur Bildung von Paarformeln).
1.4 Feststehende (teil-)fachsprachliche Wendungen
Als häufig fachsprachlich im Sinne der Nachweismöglichkeit über ein Rechtswörterbuch,
immer aber mit der Funktion der rechtlich abgesicherten Autoritätssicherung und -
Steigerung können die zahlreichen feststehenden Wendungen in den Briefen gelten. In
Festigkeit und Grad der Terminologisierung lassen sich mindestens zwei Hauptgruppen
unterscheiden:
a) feste und durch Rechtswörterbücher nachweisbare Rechtsformeln;
b) formelhafte Ausdrucksweisen, die entweder häufiger im Briefkorpus auftauchen oder
singulär zur inhaltlichen Verstärkung dienen und die häufig einzelne Elemente der
Rechtssprache enthalten, in ihrer Formelhaftigkeit aber nicht direkt nachweisbar sind.
Letztere können unterteilt werden in Paarformeln, die als Strukturmuster allgemein
sehr häufig sind (vgl. beispielsweise die Belegreihen im „Deutschen Rechtswörter¬
buch44), in allgemein nicht ganz so häufige Dreierformeln, die im vorliegenden Brief¬
3 Vgl. Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. I-IX (bis Notrust), Weimar
1914-1996. Das Rechtswörterbuch wird im folgenden als RWB, römische Bandnr. + Spaltenzahl zitiert.
Da noch nicht alle Bände erschienen sind, wurden an Beispielen hauptsächlich vom Alphabet her beleg¬
bare ausgewählt. Zentrale Formeln wurden auch ohne direkten Beleg aufgenommen.
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