scheint, daß Johann damit nur der Linie gefolgt ist, die seine Mutter in der Zeit ihrer Re¬
gentschaft gegenüber den Konflikten im Westen ihrer Grafschaft vorgezeichnet hatte199.
199 Seit Beginn des Hundertjährigen Krieges scheint die eine oder andere Familie vor Ehen mit Partnerin¬
nen und Partnern aus Frankreich zurückgeschreckt zu sein, vgl. Herrmann: „Beziehungen“ (wie Anm.
60), S. 118 mit Verweis auf zwei Lothringen und Saarbrücken betreffende Vorgänge. Zum ersten Fall
vgl. Krebs, Manfred: „Die Erbfolgeordnung Herzog Karls II. von Lothringen vom Jahre 1410“, in: El-
saß-Eothring. Jb 1929, S. 110-121. In diesem Testament hat der Herzog (unter dem Eindruck des Streits
um Neufchäteau), Ehen seiner Kinder mit Partnern aus Frankreich untersagt. Daran scheint er sich nur
wenige Jahre später nicht mehr erinnert zu haben, vgl. o. bei Anm. 76ff. Zum zweiten Fall vgl. Gerlich,
Alois: „Interterritoriale Systembildung zwischen Mittelrhein und Saar in der zweiten Hälfte des 14. Jahr¬
hunderts“, in: Bll. f. dt. Eandesgesch. 111 (1975), S. 116 ff.
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