nach dem Empfang des Sakraments, ebenfalls auf deutsch. Beide Hände schreiben in ei¬
ner gut lesbaren Geschäftsschrift. Mitunter ist der Anfang eines Absatzes oder eines Sat¬
zes durch eine besonders groß ausgeführte Majuskel hervorgehoben. Es fehlen sowohl
kalligraphische Ausgestaltung als auch Illustrationen, es handelt sich also nicht um eines
der im Spätmittelalter beim Adel beliebten bibliophil gestalteten Stundenbücher. Rand¬
bemerkungen, Hervorhebungen oder andere Gebrauchsspuren sind nicht vorhanden.
Leider enthält das Gebetbuch keine Anrufung von Heiligen, so daß wir nicht erfahren,
welche Heiligen Elisabeth als Fürbitter und Nothelfer besonders schätzte. Wolfgang Lie-
pe schreibt, daß unter den in Elisabeths Texten genannten Heiligen sie besonderes Inte¬
resse dem Hl. Nikolaus entgegen gebracht zu haben scheine355. Das ist für eine Lothringe¬
rin nicht verwunderlich. Neben dem großen Wallfahrtszentrum St. Nicolas-de-Port an der
Meurthe, das auch Jeanne d’Arc vor ihrem Aufbruch ins Loiretal aufgesucht hatte, erfreu¬
te sich die Stiftskirche St. Nikolaus in Münster eines regen Besuchs gerade von Pilgern aus
den deutschsprachigen Teilen Lothringens356. Auch die Kapelle in der Stadt Saarbrücken —
nicht in der Burg — hatte ein Nikolaus-Patrozinium357 358. Der „Trostbrief4358 gibt keine Hin¬
weise auf von ihr besonders geschätzte Heilige. Die Empfehlung sich an dem Vorbild
Mariens auszurichten, und zwei Verweise auf Petrus und Paulus bleiben im Allgemeinen.
Der Hinweis auf die Hl. Elisabeth dürfte durch ihren Vornamen zu erklären sein.
Die sonstigen Nachrichten über Elisabeths Religiosität entsprechen der Werkgerechtigkeit
des ausgehenden Mittelalters. Bei der Sorge für das eigene Seelenheil und das der Ver¬
wandten baute sie ganz im Sinne der Zeit auf Stiftung und Ablaß. Schon drei Jahre nach
ihrer Heirat erwirkte ihr Gatte während seiner Anwesenheit in der Konzilstadt Konstanz
bei Papst Johannes XXIII. für sich und seine junge Gattin die Genehmigung, vor Tages¬
anbruch Messe lesen lassen zu können, wenn die Geschäfte es erfordern, und in Gebie¬
ten, über die das Interdikt verhängt ist, allerdings hinter verschlossenen Türen und ohne
Glockengeläut. Am selben Tag gewährte der Papst beiden Generalabsolution einmal in ih¬
rem Leben und dann noch einmal in ihrer Todesstunde359.
i
355 Liepe (wie Anm. 16) S. 254
356 Marot, Pierre: Saint-Nicolas-de-Port. Pa „Grande église “ et le pèlerinage, Nancy 1963; ders.: Pa basilique des saint
Nicolas en Porraine, Saint-Nicolas-de-Port 1979, zu Münster: Cuny, Franz: Reformation und Gegenreformation
im Bereiche des früheren Archipresbyterates Bockenheim, Metz 1937, Bd. 1, S. 88-91 u. 99-109; allgemein: Mei¬
sen, Karl: Nikolaus-Kult und Nikolaus-Brauch im Abendland, Düsseldorf 1938.
357 Ruppersberg, Albert: Geschichte der Graftschaft Saarbrücken, Bd.111 1: Geschichte der Stadt Saarbrücken und St.
Johann bis sqcm Jahre 1815, 2. Aufl., Saarbrücken 1913, S. 49 [Neudruck 1979].
358 Vgl. Anm. 88.
359 Alle drei Privilegien nur als Regest von Andreae überliefert (HHStA Wiesbaden Abt. 3001 Nr. 64). Kurz
darauf wurde der Papst in Haft genommen.
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