Reinhard Schneider
Die Grenzgängerthematik in historischer Perspektive
Das Thema der Saarbrücker Tagung vom Mai 1997 hieß: “Grenzgänger”. In betont
interdisziplinärer Weise, ggf. strittiger Diskussion, sollte dieses Phänomen untersucht,
sollten strukturelle Züge herausgestellt, Erfahrungen gefaßt und fixiert werden.1
Alle Beteiligten wußten, wovon die Tagung handeln könnte, sollte und handeln würde.
Doch die systematische Frage, was Grenzgänger denn sind, wie dieser Gegenstand
zu beschreiben, gar zu definieren ist, stand und steht vor größeren Schwierigkeiten.
In der Planung wurde beispielsweise unterstellt, daß der Gegenstandsbereich
recht alt sei, daß mindestens Vorstufen des hier interessierenden Phänomens zeitlich
weit zurückreichen, auch auf viele Lebens- und Überlieferungsbereiche ausgegriffen
haben, also der wissenschaftlichen Erkundung durch zahlreiche und höchst unterschiedliche
Disziplinen zugänglich sind.
Aber die Schwierigkeiten beginnen bereits mit der Begrifflichkeit. Im Grimmschen
Wörterbuch, Band 9 von 1935 fehlt das Stichwort Grenzgänger. Die Belege beziehen
sich in diesem Band auf Grenzerhaltung, Grenzfälscher, Grenzfestung, Grenzfrevel,
springen dann aber sofort auf Grenzgamison, Grenzgebiet usw. Mit dem Erscheinungsjahr
1935 ist allerdings kein terminus post für uns gegeben, denn die 2. Lieferung
von Band 9 mit dem Abschnitt Grenzfort - Grille erschien bereits 1919.
Man wird das Stichwort Grenzgänger nicht simpel vergessen haben, denn auch Meyers
Großes Konversationslexikon kennt in 6. Auflage von 1909 kein entsprechendes
Lemma. So spricht viel für eine recht späte Entwicklung, deren Zögerlichkeit sich
selbst noch in der 17. Auflage der (Großen) Brockhaus Enzyklopädie von 1969 findet,
wenn in Band 7 vom Grenzgänger auf den Grenzarbeitnehmer verwiesen wird
und es dort erläuternd heißt: “Grenzarbeitnehmer, Grenzgänger, Arbeitnehmer, die
ihren Wohnsitz im Grenzgebiet (10-km-Zone) eines Landes haben und regelmäßig in
das eines anderen Landes zur Arbeit fahren. Ihre soziale und rechtliche Stellung regeln
meist zweiseitige Abkommen.”
In ähnlicher Weise beschreiben seither Nachschlagewerke das Phänomen Grenzgänger;
das auf der Grundlage des Brockhaus erarbeitete und weit verbreitete dtv-Lexikon
übernimmt den Text fast durchgängig wörtlich: “Grenzgänger, Arbeitnehmer,
die ihren Wohnsitz im Grenzgebiet haben und regelmäßig in das Nachbarland zur Arbeit
fahren. Die dabei entstehenden sozialrechtlichen Fragen sind meist durch zweiseitige
Abkommen zwischen den Staaten geregelt.”* 2
Die zitierte Definition mag zunächst genügen, es sei denn, man zöge die rechtliche
Präzisierung ergänzend hinzu. So hat beispielsweise Ralph Scheidegger 1987 “Die
i
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Für wesentliche Hilfe bei der Themenvorbereitung danke ich Herrn Andreas Wagner.
dtv-Lexikon. Ein Konversationslexikon in 20 Bänden (Deutscher Taschenbuch Verlag)
1972, hier s.v. Grenzgänger, Bd.8, S.63.
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