Full text : "Grenzgänger"

Reinhard  Schneider

Die  Grenzgängerthematik  in  historischer  Perspektive

Das  Thema  der  Saarbrücker  Tagung  vom  Mai  1997  hieß:  “Grenzgänger”.  In  betont
interdisziplinärer  Weise,  ggf.  strittiger  Diskussion,  sollte  dieses  Phänomen  untersucht,
  sollten  strukturelle  Züge  herausgestellt,  Erfahrungen  gefaßt  und  fixiert  werden.1

Alle  Beteiligten  wußten,  wovon  die  Tagung  handeln  könnte,  sollte  und  handeln  würde.
  Doch  die  systematische  Frage,  was  Grenzgänger  denn  sind,  wie  dieser  Gegenstand
  zu  beschreiben,  gar  zu  definieren  ist,  stand  und  steht  vor  größeren  Schwierigkeiten.
  In  der  Planung  wurde  beispielsweise  unterstellt,  daß  der  Gegenstandsbereich
recht  alt  sei,  daß  mindestens  Vorstufen  des  hier  interessierenden  Phänomens  zeitlich
weit  zurückreichen,  auch  auf  viele  Lebens-  und  Überlieferungsbereiche  ausgegriffen
haben,  also  der  wissenschaftlichen  Erkundung  durch  zahlreiche  und  höchst  unterschiedliche
  Disziplinen  zugänglich  sind.
Aber  die  Schwierigkeiten  beginnen  bereits  mit  der  Begrifflichkeit.  Im  Grimmschen
Wörterbuch,  Band  9  von  1935  fehlt  das  Stichwort  Grenzgänger.  Die  Belege  beziehen
sich  in  diesem  Band  auf  Grenzerhaltung,  Grenzfälscher,  Grenzfestung,  Grenzfrevel,
springen  dann  aber  sofort  auf  Grenzgamison,  Grenzgebiet  usw.  Mit  dem  Erscheinungsjahr
  1935  ist  allerdings  kein  terminus  post  für  uns  gegeben,  denn  die  2.  Lieferung
  von  Band  9  mit  dem  Abschnitt  Grenzfort  -  Grille  erschien  bereits  1919.
Man  wird  das  Stichwort  Grenzgänger  nicht  simpel  vergessen  haben,  denn  auch  Meyers
  Großes  Konversationslexikon  kennt  in  6.  Auflage  von  1909  kein  entsprechendes
Lemma.  So  spricht  viel  für  eine  recht  späte  Entwicklung,  deren  Zögerlichkeit  sich
selbst  noch  in  der  17.  Auflage  der  (Großen)  Brockhaus  Enzyklopädie  von  1969  findet,
  wenn  in  Band  7  vom  Grenzgänger  auf  den  Grenzarbeitnehmer  verwiesen  wird
und  es  dort  erläuternd  heißt:  “Grenzarbeitnehmer,  Grenzgänger,  Arbeitnehmer,  die
ihren  Wohnsitz  im  Grenzgebiet  (10-km-Zone)  eines  Landes  haben  und  regelmäßig  in
das  eines  anderen  Landes  zur  Arbeit  fahren.  Ihre  soziale  und  rechtliche  Stellung  regeln
  meist  zweiseitige  Abkommen.”
In  ähnlicher  Weise  beschreiben  seither  Nachschlagewerke  das  Phänomen  Grenzgänger;
  das  auf  der  Grundlage  des  Brockhaus  erarbeitete  und  weit  verbreitete  dtv-Lexikon
  übernimmt  den  Text  fast  durchgängig  wörtlich:  “Grenzgänger,  Arbeitnehmer,
die  ihren  Wohnsitz  im  Grenzgebiet  haben  und  regelmäßig  in  das  Nachbarland  zur  Arbeit
  fahren.  Die  dabei  entstehenden  sozialrechtlichen  Fragen  sind  meist  durch  zweiseitige
  Abkommen  zwischen  den  Staaten  geregelt.”* 2
Die  zitierte  Definition  mag  zunächst  genügen,  es  sei  denn,  man  zöge  die  rechtliche
Präzisierung  ergänzend  hinzu.  So  hat  beispielsweise  Ralph  Scheidegger  1987  “Die

i

2

Für  wesentliche  Hilfe  bei  der  Themenvorbereitung  danke  ich  Herrn  Andreas  Wagner.
dtv-Lexikon.  Ein  Konversationslexikon  in  20  Bänden  (Deutscher  Taschenbuch  Verlag)
1972,  hier  s.v.  Grenzgänger,  Bd.8,  S.63.

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