Full text : "Grenzgänger"

von  Privilegierten  gehörte  wohl  aus  dieser  Familie  in  Kienzheim  auch  ein  Johannes
von  Spynal  ein  priester  (1336)33,
In  der  freien  Reichsstadt  Colmar  ist  seit  1348  eine  wohl  adelige  Familie  aus  St-Dié
reich  belegt,  so  etwa  1348  Hanman  von  Sant  Deodat,  1358  Burkelin  von  Sante  Thyedat,
  ein  burger  von  Kolmer,  1364  vro  Angnes,  Burkart  seligen  frawe  von  Sant  Diedat.
Der  hervorragendste  Vertreter  der  Sippe  -  falls  es  sich  um  eine  solche  handelt  -  ist  Peter
  von  Sante  Deodat,  ritter,  schultheisse  zu  Colmer  (13  94)34,  Ethnische  Vorurteile
gab  es  anscheinend  nicht,  jedenfalls  nicht  in  der  uns  gewohnten  modernen  Form.
Die  Herren  von  Parroy  (Meurthe-et-Moselle)  waren  zwar  nicht  eingewandert,  aber
als  Verwandte  der  Rappoltsteiner  1350  in  Sigolsheim  begütert35 36.  Wenn  es  Einkünfte
einzutreiben  oder  zu  holen  galt,  wurden  auch  sie  sicher  zeitweise  zu  Grenzgängern.
Gelegentlich  helfen  auch  ethnische  Bezeichnungen  weiter  wie  1283  Godefrit  der
Walch  und  1402  Oswalt  Walch  in  Rappolts  weder.  1407  ist  ganz  einfach  ein  Walch
als  Zinsbesitzer  in  Hunaweier  genannt.  1464  in  Ammerschweier  präzisiert  man  immerhin
  noch  der  Walch  von  Zell,  gibt  also  wenigstens  den  Herkunftsort  Labaroche

*

Die  Herkunftsangaben  sind  aber  Glücksfälle.  Sehr  viel  öfter  finden  wir  reine  Personennamen,
  bei  denen  wir  nicht  viel  anderes  als  sprachliche  Kriterien  besitzen,  um  sie
einzuordnen.  Wie  sehr  man  sich  dabei  irren  kann,  zeigt  die  Publikation  des  Freiburger
  Zinsverzeichnisses  von  1379  im  Jahre  1895  durch  Jakob  Zimmerli,  welcher  bei
jedem  einzelnen  Namen  die  ethnische  Kategorie  anzugeben  bestrebt  war37.  In  einer
großen  Anzahl  von  Fällen  sind  seine  so  erfolgten  Angaben  bei  Lichte  besehen  falsch.
Das  einzige,  was  der  Wissenschaftler  günstigstenfalls  bei  solchen  Listen  sprachhistonsch
  erreichen  kann,  ist  die  Feststellung,  ob  ein  Name  aus  der  einen  oder  der  anderen
Sprache  zu  erklären  ist.  Über  die  Muttersprache  des  Benannten  läßt  sich  naturgemäß
keine  Aussage  machen,  zumal  man  mit  vielen  Übersetzungen  transparenter  Personennamen
  rechnen  muß.
Versuchen  wir,  einige  ganz  offensichtlich  romanische  Familiennamen  sprachlichetymologisch
  zu  deuten.
Schar(r)ion  etwa  erscheint  nicht  nur  in  Rappoltsweiler  (z.B.  1398),  sondern  schon
seit  1298  (Scharriun)  im  rappoltsteinischen  Dorf  Gemar.  Socin  hat  diesen  letzteren
Beleg  mit  Recht  unter  ‘Fremde  Geschlechtsnamen’  eingereiht.  In  der  Stadt  Rappoltsweiler
  erfahren  wir  1375  von  Claus  Zscharrions  des  metzigers  hof,  mit  deutlicher

33  RUB,  1  (wie  Anm.3),  S.  178,  usw.  Für  den  Priester  Johann:  RUB,  1  (wie  Anm.3),  S.  348.
34  RUB,  1  (wie  Anm.3),  S.  458,556;  RUB,  2  (wie  Anm.3),  S.  324.  Sittler,  Listes  (wie  Anm.5),
S.  24.
35  RUB,  1  (wie  Anm.3),  S.  477.
36  RUB,  1  (wie  Anm.3),  S.  121;  RUB,  2  (wie  Anm.3),  S.  518,  565  (eyme  Walhen,  Dativ);
RUB,  4  (wie  Anm.3),  S.  340.
37  Jakob  Zimmerli,  Die  deutsch-französische  Sprachgrenze  in  der  Schweiz.  2.  Die  Sprachgrenze
  im  Mittelland,  in  den  Freiburger-,  Waadtländer-  und  Berner-Alpen,  Basel-Genf
1895,  S.  88-102.

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