Full text : "Grenzgänger"

um  1300  rekonstruieren  läßt,  hat  Emmanuel  Le  Roy  Ladurie  in  seiner  Monographie
über  das  Pyrenäendorf  Montaillou9  gezeigt.
Die  Heranziehung  inquisitorischen  Aktenmaterials  provoziert  freilich  zugleich  einen
naheliegenden  Einwand:  Darf  man  als  Historiker  vorbehaltlos  auf  Niederschriften
vertrauen,  die  von  entschiedenen  Ketzergegnem  veranlaßt  wurden?  Ist  überhaupt
denkbar,  daß  die  Aussagen  der  Verfolgten  ohne  tendenziöse  Entstellungen  festgehalten
  wurden?  Das  gelegentlich  vorgebrachte  Argument,  der  für  Montaillou  zuständige
Inquisitor,  Jacques  Foumier,  sei  ohne  das  Instrument  der  Folter  ausgekommen,10
reicht  jedenfalls  nicht  aus,  um  die  Glaubwürdigkeit  der  Protokolle  zu  erweisen.  Es  ist
zur  Genüge  bekannt,  daß  die  befragten  Zeugen  und  Angeklagten  unter  erheblichem
psychischem  Druck  standen,  der  das  jeweilige  Aussageverhalten  nicht  weniger  stark
beeinflußt  haben  dürfte  als  direkte  Gewaltanwendung.  Was  andererseits  entscheidend
  für  die  Akkuratheit  der  inquisitorischen  Ermittlungen  spricht,  ist  das  erklärte
Ziel  einer  möglichst  effizienten  Ketzerbekämpfung.  Beispielhaft  dafür  ist  die  Vorgehensweise
  des  schon  erwähnten  Jacques  Foumier,  des  seinerzeitigen  Bischofs  von
Pamiers  (1317-1326)  und  späteren  Papstes  Benedikt  XII.  (1334-1342).11  Wie  die
meisten  Avignoneser  Päpste  war  er  ein  ausgewiesener  Verwaltungsexperte;  sein  spezielles
  Interesse  galt  demgemäß  den  Organisationsformen  der  verfolgten  Katharer,
ihren  Kommunikationsstrukturen,  ihren  Flucht-  und  Reisewegen,  kurz:  ihrer  gesamten
  Logistik.  Um  derartige  Erkenntnisse  zu  gewinnen,  bedurfte  es  einer  differenzierten
  und  einfühlsamen  Befragung;  an  der  Aufzeichnung  erpreßter  Falschaussagen
konnte  dem  Inquisitor  wenig  gelegen  sein.  Bei  aller  ideologischen  Voreingenommenheit
  dürfen  folglich  die  überlieferten  Vemehmungsprotokolle,  soweit  sie  das
Phänomen  katharischen  Grenzgängertums  erfassen,  als  aufschlußreiche  und  im  wesentlichen
  zuverlässige  Quellen  herangezogen  werden.
Nicht  nur  wegen  der  günstigen  Quellenlage  erweist  sich  im  Rahmen  der  skizzierten
Fragestellung  der  südfranzösische  Katharismus  als  ein  besonders  geeignetes  Untersuchungsobjekt.
  Denn  abgesehen  von  den  böhmischen  Hussiten  hat  sich  wohl  kaum
eine  mittelalterliche  Häresie  in  Selbstdarstellung  und  Fremdwahmehmung  so  betont
mit  einer  bestimmten  Region  identifiziert,  wie  es  die  sogenannten  Albigenser  im
Languedoc  taten.  Zur  Veranschaulichung  dieses  ausgeprägten  Eigenbewußtseins
mag  eine  anekdotische  Begebenheit  dienen,  die  der  Zisterzienser  Petrus  von  Vaux-Cemay
  in  seiner  Historia  Albigensium  mitteilt:  Als  sich  der  spanische  Bischof  Diego
von  Osma  1206  in  der  Nähe  von  Montpellier  aufhielt,  kam  es  zwischen  ihm  und  zwei
führenden  Katharern  zu  einem  achttägigen,  letztlich  ergebnislosen  Streitgespräch.
Einer  seiner  beiden  Kontrahenten  war  ein  gewisser  Theodoricus,  der  aus  Frankreich
stammte  (de  Gallia  oriundus)  und  in  Nevers  ein  Kanonikat  innegehabt  hatte,  bevor  er
wegen  seiner  häretischen  Neigungen  in  den  Süden  (adpartes  ...  Narbonenses)  flie¬9

  Emmanuel  Le  Roy  Ladurie,  Montaillou,  village  occitan  de  1294  ä  1324,  Paris  1975.
10  Auf  diesen  Umstand  beruft  sich  Matthias  Benad,  Domus  und  Religion  in  Montaillou.  Katholische
  Kirche  und  Katharismus  im  Überlebenskampf  der  Familie  des  Pfarrers  Petrus
Clerici  am  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  (Spätmittelalter  und  Reformation.  Neue  Reihe  1),
Tübingen  1990,  S.  1  u.  9-14.
11  Zu  seiner  Biographie  s.  Bernhard  Schimmelpfennig,  Art.  B(enedikt)  XII.,  in:  Lexikon  des
Mittelalters  I  (1980),  Sp.  1861  f.

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