(1) Grenzgang - hier als soziologisches Kürzel und nicht im Sinne eines volkstümlichen
Brauchtums (Umwanderung der Gemarkung) verwendet - soll verstanden werden
als
a) raumbezogenes,
b) grenzüberschreitendes,
c) soziales Handeln von einzelnen Individuen und sozialen Gruppen.
(2) Grenzgängerisches Handeln hat mindestens zwei konkrete geographische Räume
zur Voraussetzung, die durch Grenzen voneinander unterschieden sind. Diese Grenzen
müssen dem Handelnden als objektive Gegebenheit bekannt sein - als Sprach-,
Kultur- oder politisch-nationale Grenzen, deren Überwindung an das Einhalten von
Rechtsbestimmungen, Rituale, Grenzformalitäten, Berechtigungen usw. geknüpft
ist.
(3) Die Räume besitzen unterschiedliche Valenzen. In der Regel verläuft grenzgängensches
Handeln von einem Herkunftsraum zu einem als fremd oder anders
(sprachlich, kulturell, politisch, wirtschaftlich) strukturierten und empfundenen Zielraum,
wo die Ziele, Zwecke, Wünsche des Handelns erfüllt werden sollen.
(4) Grenzgängerisches Handeln hat eine kreisförmige Struktur: Die Handelnden kehren
stets an den Ausgangsort zurück. Dieser - als angestammter von Geburt an oder
als gewählter Ort - erfüllt die Funktionen der „rückseitigen Region“ (Giddens), also
nach Habermas der als selbstverständlich angesehenen Lebenswelt, des Zusammensein-Könnens
mit Seinesgleichen.
(5) Grenzgängerisches Handeln ist ein regelmäßiges Handeln von unterschiedlicher
Dauer. Es intendiert nicht die Seßhaftigkeit im aufgesuchten Zielraum. Die Regelmäßigkeit
kann als routiniertes Alltagsverhalten - wie bei den Grenzarbeitnehmer/innen
- oder wie im Falle des wöchentlichen Einkaufs, Kino- oder Diskobesuchs als regelmäßige,
jedoch die Alltagsroutine durchbrechende Tätigkeit bewertet werden.
(6) Grenzüberschreitendes Handeln soll als legales Handeln verstanden werden. Dieses
Handeln wird im Zuge der europäischen Integration und der Durchlässigkeit der
Grenzen von wachsender Bedeutung.
(7) Grenzüberschreitendes Handeln ist risikohaftes Handeln. Den Erfolg können die
sprachlichen, kulturellen, qualifikatorischen Differenzen gefährden, genauso wie
Veränderungen in der Politik oder der wirtschaftlichen Lage den Umfang des Handelns
positiv oder negativ beeinflussen können.
(8) Grenzgänger/innen sind einem mehrfachen Integrationsdruck ausgesetzt. In ihren
jeweiligen Handlungsräumen müssen sie sich nach verschiedenen Ordnungsregein
richten, was in kritischen Zeiten eine hohe Adaptationsleistung bedeutet.
Es stellt sich abschließend die Frage, wer denn diese Grenzgänger/innen eigentlich
sind. Die soziale Kategorie, über die wir einige Auskünfte haben, setzt sich hauptsächlich
aus Berufsgruppen zusammen. Meine Typologie beschränkt sich aber nicht
nur auf diese. Ich rechne dazu auch beispielsweise Teile der in binationalen Ehe-Gemeinschaften
lebenden Personen mit einem bikulturellen Identitätsprofil, Diese Personen
befinden sich teilweise vom Herkunftsraum weit entfernt, stehen aber mit ihm
in regelmäßigem Kontakt. Die gewählte Seßhaftigkeit scheint aber nach - zugegebenermaßen
empirisch nicht überprüften - Informationen revidierbar. Nach den in dieser
Gmppe offensichtlich erhöhten Trennungs- oder Scheidungsraten setzt häufig
eine Rückkehr in die „rückseitigen Regionen“ ein, vor allem von Frauen, die diesen
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