Full text : "Grenzgänger"

(1)  Grenzgang  -  hier  als  soziologisches  Kürzel  und  nicht  im  Sinne  eines  volkstümlichen
  Brauchtums  (Umwanderung  der  Gemarkung)  verwendet  -  soll  verstanden  werden
  als
a)  raumbezogenes,
b)  grenzüberschreitendes,
c)  soziales  Handeln  von  einzelnen  Individuen  und  sozialen  Gruppen.
(2)  Grenzgängerisches  Handeln  hat  mindestens  zwei  konkrete  geographische  Räume
zur  Voraussetzung,  die  durch  Grenzen  voneinander  unterschieden  sind.  Diese  Grenzen
  müssen  dem  Handelnden  als  objektive  Gegebenheit  bekannt  sein  -  als  Sprach-,
Kultur-  oder  politisch-nationale  Grenzen,  deren  Überwindung  an  das  Einhalten  von
Rechtsbestimmungen,  Rituale,  Grenzformalitäten,  Berechtigungen  usw.  geknüpft
ist.
(3)  Die  Räume  besitzen  unterschiedliche  Valenzen.  In  der  Regel  verläuft  grenzgängensches
  Handeln  von  einem  Herkunftsraum  zu  einem  als  fremd  oder  anders
(sprachlich,  kulturell,  politisch,  wirtschaftlich)  strukturierten  und  empfundenen  Zielraum,
  wo  die  Ziele,  Zwecke,  Wünsche  des  Handelns  erfüllt  werden  sollen.
(4)  Grenzgängerisches  Handeln  hat  eine  kreisförmige  Struktur:  Die  Handelnden  kehren
  stets  an  den  Ausgangsort  zurück.  Dieser  -  als  angestammter  von  Geburt  an  oder
als  gewählter  Ort  -  erfüllt  die  Funktionen  der  „rückseitigen  Region“  (Giddens),  also
nach  Habermas  der  als  selbstverständlich  angesehenen  Lebenswelt,  des  Zusammensein-Könnens
  mit  Seinesgleichen.
(5)  Grenzgängerisches  Handeln  ist  ein  regelmäßiges  Handeln  von  unterschiedlicher
Dauer.  Es  intendiert  nicht  die  Seßhaftigkeit  im  aufgesuchten  Zielraum.  Die  Regelmäßigkeit
  kann  als  routiniertes  Alltagsverhalten  -  wie  bei  den  Grenzarbeitnehmer/innen
-  oder  wie  im  Falle  des  wöchentlichen  Einkaufs,  Kino-  oder  Diskobesuchs  als  regelmäßige,
  jedoch  die  Alltagsroutine  durchbrechende  Tätigkeit  bewertet  werden.
(6)  Grenzüberschreitendes  Handeln  soll  als  legales  Handeln  verstanden  werden.  Dieses
  Handeln  wird  im  Zuge  der  europäischen  Integration  und  der  Durchlässigkeit  der
Grenzen  von  wachsender  Bedeutung.
(7)  Grenzüberschreitendes  Handeln  ist  risikohaftes  Handeln.  Den  Erfolg  können  die
sprachlichen,  kulturellen,  qualifikatorischen  Differenzen  gefährden,  genauso  wie
Veränderungen  in  der  Politik  oder  der  wirtschaftlichen  Lage  den  Umfang  des  Handelns
  positiv  oder  negativ  beeinflussen  können.
(8)  Grenzgänger/innen  sind  einem  mehrfachen  Integrationsdruck  ausgesetzt.  In  ihren
jeweiligen  Handlungsräumen  müssen  sie  sich  nach  verschiedenen  Ordnungsregein
richten,  was  in  kritischen  Zeiten  eine  hohe  Adaptationsleistung  bedeutet.
Es  stellt  sich  abschließend  die  Frage,  wer  denn  diese  Grenzgänger/innen  eigentlich
sind.  Die  soziale  Kategorie,  über  die  wir  einige  Auskünfte  haben,  setzt  sich  hauptsächlich
  aus  Berufsgruppen  zusammen.  Meine  Typologie  beschränkt  sich  aber  nicht
nur  auf  diese.  Ich  rechne  dazu  auch  beispielsweise  Teile  der  in  binationalen  Ehe-Gemeinschaften
  lebenden  Personen  mit  einem  bikulturellen  Identitätsprofil,  Diese  Personen
  befinden  sich  teilweise  vom  Herkunftsraum  weit  entfernt,  stehen  aber  mit  ihm
in  regelmäßigem  Kontakt.  Die  gewählte  Seßhaftigkeit  scheint  aber  nach  -  zugegebenermaßen
  empirisch  nicht  überprüften  -  Informationen  revidierbar.  Nach  den  in  dieser
  Gmppe  offensichtlich  erhöhten  Trennungs-  oder  Scheidungsraten  setzt  häufig
eine  Rückkehr  in  die  „rückseitigen  Regionen“  ein,  vor  allem  von  Frauen,  die  diesen

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