Full text : "Grenzgänger"

tun,  so  bleibt  für  sie  nur  das  Unwahre,  und  mit  Gier  und  Eifer  ist  sie  zu  allen  Zeiten
darüber  hergefallen4...  Die  Juristen  sind  durch  das  positive  Gesetz  zu  Würmern  geworden,
  die  nur  von  dem  faulen  Holz  leben;  von  dem  gesunden  sich  abwendend,  ist
es  nur  das  kranke,  in  dem  sie  nisten  und  weben.  Indem  die  Wissenschaft  das  Zufällige
zu  ihrem  Gegenstand  macht,  wird  sie  selbst  zur  Zufälligkeit;  drei  berichtigende  Worte
  des  Gesetzgebers  und  ganze  Bibliotheken  werden  zu  Makulatur.“5
Nach  alldem,  hochverehrter  Kollege  Schneider,  stellt  sich  die  Frage,  ob  Sie  nicht  einen
  klassischen  Doppelfehler  begangen  haben,  als  Sie  einem  Juristen  die  Möglichkeit
  eingeräumt  haben,  auf  dieser  Tagung  zu  sprechen.
II.
Ausgangspunkt  für  eine  juristische  Auseinandersetzung  mit  den  Problemen  der  und
um  die  Grenzgänger  muß  die  Frage  sein,  was  sich  hinter  dem  Begriff  des  Grenzgängers
  verbirgt.  Grenze,  so  sagt  ein  verbreitetes  juristisches  Wörterbuch,  ist  allgemein
die  Trennungslinie  zwischen  zwei  Bereichen.  Im  Völkerrecht  ist  die  Grenze  die
Trennungslinie  zwischen  zwei  Staaten6.
1.  Würde  man  die  zuerst  gegebene  Definition  zugrunde  legen  und  Grenzgänger  als
Personen  betrachten,  die  die  Trennungslinie  zwischen  zwei  Bereichen  überschreiten,
würde  sich  für  diesen  Vortrag  ein  ungemein  weites  Feld  eröffnen.  Bei  Anwendung
dieses  Grenzbegriffs  könnte  -  überspitzt  formuliert  -  als  Gegenstand  der  Rechtswissenschaft
  der  Grenzgang  oder  der  Grenzgänger  bezeichnet  werden.  Die  Trennungslinie
  interessiert  den  Juristen  ungemein.  Ist  das  Urteil  eines  Gerichts  gerecht  oder  ungerecht?
  Entspricht  ein  Vertrag  den  guten  Sitten,  oder  ist  die  Trennungslinie  zur  Sittenwidrigkeit
  überschritten?  Ist  das  Fehlverhalten  des  Arbeitnehmers  so  schwerwiegend,
  daß  es  die  Kündigung  rechtfertigt  oder  nicht?  Hat  eine  Person  mit  ihrem  Verhalten
  die  Grenze  des  Erlaubten  überschritten  und  sich  strafbar  gemacht  oder  nicht?
Die  Beispiele  ließen  sich  beliebig  fortsetzen.
Würde  man  den  Begriff  Grenzgänger  in  dieser  Weite  verstehen,  wäre  er  wenig  aussagekräftig,
  weil  unter  ihm  eine  Fülle  völlig  unterschiedlicher  Phänomene  verstanden
werden  könnten.  Nun  wird  aber  dieser  Begriff  im  juristischen  Sprachgebrauch  nicht
in  dieser  Weite  gebraucht.  Vielmehr  sind  Grenzgänger  Arbeitnehmer  und  Selbständige,
  die  ihren  privaten  Mittelpunkt  in  einem  Staat  haben  und  die  ihre  Berufstätigkeit
über  die  Grenze  in  einem  anderen  Staat  ausüben  und  täglich  oder  mindestens  einmal
wöchentlich  zu  ihrem  privaten  Lebensmittelpunkt  zurückkehren.7
2.  In  den  15  Staaten  der  Europäischen  Union  gibt  es  250.000  Grenzgänger8.  In  der
von  Lothringen,  Luxemburg,  dem  Saarland  und  Rheinland-Pfalz  gebildeten  Region

4  A.a.O.,  S.  24.
5  A.a.O.,  S.  25.
6  Köbler,  Juristisches  Wörterbuch,  7.  Aufl.  1995,  S.  171.
7  Vgl.  etwa  Art.  1  Buchstabe  b  der  Verordnung  (EWG)  des  Rates  über  die  Anwendung  des
Systems  der  sozialen  Sicherheit  auf  Arbeitnehmer  und  Selbständige  sowie  deren  Familienangehörige,
  die  innerhalb  der  Gemeinschaften  zu-  und  abwandem  (Nr.  1408/71).
8  Saarbrücker  Zeitung  v.  17.9.1996,  S.  5  „Mit  Steuern  gegen  Grenzgänger“.

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