Wicklungsmöglichkeiten sorgfältig zu beachten, zumal sie weitreichende und nur
schwer kontrollierbare Auswirkungen haben dürften.
Im Beitrag über “Grenzgänger an der deutsch-polnischen Grenze” (Stefan Kaluski)
lassen sich derartige Entwicklungen ahnen, wenn an die offene Ostgrenze Polens erinnert
wird. Die grenzübergreifenden Projekte der sog. Euro-Regionen können derartige
Probleme nicht auffangen, so begrüßenswert sie für die Regelung der gemeinsamen
Interessen diesseits wie jenseits der Oder sind. Für Stefan Kaluskis Beitrag ergeben
sich interessante Parallelen, wenn Christian Schulz Grenzgänger “von Amts wegen”
behandelt und das zielstrebig geknüpfte Netz kommunaler grenzüberschreitender
Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum analysiert. Es scheint, als zeige sich in
dieser Region gegenüber dem Land beiderseits der Oder nicht nur ein erheblicher
Vorsprung an Erfahrung und Umsetzung kommunalen Willens, sondern als spiegele
sich manches exemplarisch für den großen Bereich der EU. Freilich bezieht sich die
untersuchte Thematik vorrangig auf die Verwaltungsebene mit ihren gewiß vielfältigen
Komponenten. Doch die Überwindung mentaler, psychologischer und durch Geschichtsbewußtsein
und längerfristige Erfahrungen geprägter Gegensätze läßt sich
noch nicht erfassen. Immerhin zeigen “linguistische Erfahrungen in Saar-Lor-Lux”
(Andreas Schorr), daß zweisprachige Grenzgänger bevorteilt sind und daß dem Dialekt
in dieser Grenzregion nahezu die Funktion einer Ersatz- oder Zweitsprache zukommen
kann.
Trotz der gebotenen Differenzierung von “Grenzgängern”, die sich in den angedeuteten
Definitionen und Beschreibungsansätzen niederschlägt, ist es angebracht, methodische
Grundfragen wenigstens knapp anzuschneiden. Sie betreffen das Überlieferungsproblem
und dabei vornehmlich die Verfügbarkeit über entsprechende Zeugnisse
für das uns interessierende Phänomen. Michael Oberweis hat diesen Zusammenhang
sehr deutlich angesprochen mit dem Hinweis, daß der Typus des Grenzgängers
vornehmlich der Lebenssphäre der sog. Kleinen Leute zuzuordnen sei, deren
Daseinsbedingungen üblicherweise außerhalb des Wahmehmungshorizonts beispielsweise
der mittelalterlichen Schriftquellen liegen. Diese fehlende “Perspektive”
mag auch für spätere Zeiten gelten oder dann mindestens partielle Bedeutung haben.
Am Beispiel von “Ketzerboten als Grenzgängern” gelang nun aber der Nachweis,
daß es Ausnahmen geben kann, wenn etwa der Vorwurf der Häresie ins Spiel kommt
und hochkirchliches bzw. kuriales Interesse entsteht. Aufgrund des Postulats der
“Wachsamkeit” gegenüber religiösen Abweichlern waren die kirchlichen Behörden
in solchen Fällen zu intensiver Recherche und Dokumentation verpflichtet (Michael
Oberweis). Es bliebe zu prüfen, ob ähnliche Sonderfälle auch für andere historische
Phasen ermittelbar sind, die eine blasse Überlieferung zu ergänzen oder fehlende zu
ersetzen vermögen.
Gleichwohl bleibt zu beachten, daß für Grenzgänger der Typus der “Kleinen Leute”
bis in die Moderne bestimmend bleiben könnte und daß die grundsätzliche Überlieferungsproblematik
dann bliebe. Nur bei relevanten Auswirkungen darf deshalb mit
amtlichen Regelungen und Aktenüberlieferung gerechnet werden. Aus methodischen
Gründen erhalten daher eher zufällige Zeugnisse, zu denen literarisch verdichtete
Überlieferungsformen treten können, für die Grenzgängerthematik einen besonderen
Rang. Dies gilt selbst für die allerjüngste Vergangenheit, obwohl für sie verschiedentlich
sogar amtliche Statistiken vorliegen, die aus der Sicht des Historikers
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