Full text : "Grenzgänger"

Reinhard  Schneider

Schlussbetrachtung  und  Ausblick

Am  Ende  der  Tagung  im  Mai  1997  hatte  mancher  den  Eindruck,  als  werde  der  Grenzgängerbegriff
  mitunter  diffus  gebraucht,  als  gäbe  es  auch  allzu  viele  Teilaspekte.  Die
Lektüre  der  Beiträge,  die  in  diesem  Bande  enthalten  sind,  könnte  eine  ähnliche  Beurteilung
  hervorrufen,  so  daß  es  angebracht  scheint,  die  Komplexität  des  Themas  noch
einmal  anzusprechen.  Denn  der  vermutete  Eindruck  ist  ja  keineswegs  nur  auf  eine
gewiß  nicht  befriedigende  Forschungslage  zurückzuführen,  auch  handelt  es  sich
nicht  nur  um  die  Konsequenz  eines  sehr  weit  gefaßten  Tagungsprogramms.
Ausgehen  könnte  man  von  der  modernen  lexikalischen  Beschreibung,  die  Grenzgänger
  versteht  im  Sinne  von  “Arbeitnehmern,  die  ihren  Wohnsitz  im  Grenzgebiet  (10-km-Zone)
  eines  Landes  haben  und  regelmäßig  in  das  eines  anderen  Landes  zur  Arbeit
  fahren”.  Ganz  aktuell  wäre  allerdings  zu  fragen,  ob  die  angenommene  10-km-Zone
  beiderseits  der  Staatsgrenze  noch  ein  brauchbares  Kriterium  ist,  der  Rahmen
nicht  enger  oder  (wohl  eher)  weiter  definiert  werden  muß.  Damit  wird  angespielt  auf
Veränderungen  in  der  räumlichen  Mobilität,  die  sich  zunächst  durch  das  Aufkommen
des  Eisenbahnwesens,  dann  durch  die  rasante  Entwicklung  des  Individualverkehrs
ergeben  haben.  Ob  im  Zeitalter  des  TGV  und  des  ICE  dieser  Prozeß  sich  in  bezug  auf
Arbeitnehmer  weiterhin  beschleunigen  wird,  bleibt  offen,  weil  die  Beförderungskosten
  doch  recht  erheblich  sind.  Auch  im  Individualverkehr  zeigen  sich  verzögernde
Momente,  wie  es  beispielsweise  für  Luxemburg  mit  den  dortigen  völlig  unzureichenden
  Parkmöglichkeiten  anschaulich  verdeutlicht  wurde  (Carole  Schmit).
Ohne  eine  solche  Präzisierung  des  Betrachtungsraumes  nach  Kilometern  formulierte
der  Arbeitsrechtler:  Grenzgänger  sind  “Arbeitnehmer  und  Selbständige,  die  ihren
privaten  Mittelpunkt  in  einem  Staat  haben  und  die  ihre  Berufstätigkeit  über  die  Grenze
  in  einem  anderen  Staat  ausüben  und  täglich  oder  mindestens  einmal  wöchentlich
zu  ihrem  privaten  Lebensmittelpunkt  zurückkehren”  (Stephan  Weth).
Interessant  an  dieser  Definition  sind  die  zusätzlich  zu  den  sonst  üblichen  “Arbeitnehmern”
  genannten  “Selbständigen”,  die  im  Beitrag  von  Bernhard  Mohr  tatsächlich  begegnen.
  Die  von  ihm  vorgestellten  Schweizer  “Landwirte  als  Grenzgänger”  sind  offenkundig
  selbständige  Bauern,  die  jenseits  ihrer  Heimats-  und  Staatsgrenze  zusätzliche
  Felder  bewirtschaften.  Doch  trotz  dieser  zweifellos  interessanten  Typvariante
dominiert  der  Arbeitnehmer  als  Grenzgänger.  Zu  diesem  Typus  gehören  dann  sicher
auch  Wanderarbeitnehmer,  die  ggf.  nur  saisonal  an  ihren  Heimatort  bzw.  Familienwohnsitz
  zurückkehren  -  und  am  ehesten  in  der  Kontinuität  viel  älterer  Grenzgängerformen
  stehen,  welche  über  das  19.  Jahrhundert  zeitlich  bis  in  die  frühe  Neuzeit  und
gar  in  Phasen  der  mittelalterlichen  Geschichte  zurückverfolgt  werden  können.
Eine  eher  metaphorische  Begriffsbildung  zielt  vor  allem  auf  einzelne  Künstler,  Gelehrte
  und  Unternehmer,  für  die  eine  Existenz  beiderseits  der  Staats-  und  Nationalitätsgrenze,
  ein  ständiges  physisches  wie  auch  geistiges  und  mentales  Hinüber-  und
Herüberwechseln  über  die  Grenze  charakteristisch  ist.  Zu  dieser  Art  gehörten  in  frü¬217


            
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