Diese Regelung dient dazu, den bereits seit geraumer Zeit im Ausland aktiven Landwirten
die üblichen Fördermaßnahmen zukommen zu lassen, für die Zukunft jedoch
den Anreiz für weitere Expansionen zu bremsen. Konkret bedeutet dies, daß Flächen,
die nach dem 1.1.1985 in Besitz genommen wurden, als nicht angestammt gelten und
somit nicht förderungsberechtigt sind. Während die Landwirte für angestammte Flächen
Anbauprämien (70 % des normalen Satzes) und Direktzahlungen (50 % des normalen
Satzes) erhalten, sind nicht angestammte Flächen von sämtlichen Direktzahlungen
ausgeschlossen. Von den nicht angestammten Flächen dürfen außerdem lediglich
Kartoffeln, Futtergetreide, Silomais, Wiesenfütter sowie in beschränktem
Maße Brotgetreide eingeführt werden, nicht jedoch Raps, Soja, Sonnenblumen und
Zuckerrüben.
3. Schweizer Landbewirtschaftung im südbadischen Grenzraum
Expansion
Unter den Rahmenbedingungen des angestammten Nutzlandes wickelte sich der
Schweizer Auslandsanbau in Südbaden jahrzehntelang in bescheidenem Umfang ab,
konzentriert auf die Randzonen um den Kanton Schaffhausen sowie um das zum
Kanton Zürich gehörende Rafzerfeld, wo sich deutsches und schweizerisches Staatsgebiet
wegen der gewundenen Grenzführung sehr eng miteinander verzahnt (Jestetter
Zipfel). Durch Grenzkorrekturen und Feinabstimmungen bei Flurbereinigungsmaßnahmen,
mehr noch auf Gmnd von Heiraten und Landkäufen, waren im übrigen
Bauern beider Seiten zu Bodeneigentum im Nachbarland gekommen. Während allerdings
die Schweizer ihren Ausmärkerbesitz stetig erweitern konnten, mußten die
Deutschen aus finanziellen Gründen, vor allem während der Inflation der zwanziger
Jahre und in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, zurückstecken. Am längsten hat
sich die alte Tradition im Klettgau gehalten: So bewirtschafteten Erzinger Bauern
1967 fast 10 ha Land auf der Schaffhauser Gemarkung von Trasadingen, heute sind
es nur noch wenige Äcker und ein Rebstück.
Die siebziger und achtziger Jahre waren durch eine über das bisherige Maß hinausgehende
Expansion von Schweizer Betrieben im Hegau, Klettgau und am Randen gekennzeichnet.
Gründe hierfür waren: das starke Gefälle zwischen den hohen schweizerischen
und den niedrigen deutschen bzw. EG/EU-Agrarpreisen, die Verknappung
landwirtschaftlich nutzbaren Bodens in den schweizerischen Grenzregionen, Fördermaßnahmen
zugunsten der schweizerischen Landwirtschaft sowie andererseits die
prekäre Lage der deutschen Bauern, von denen mehr als auf der Gegenseite zur Aufgabe
gezwungen waren. Das Bodenangebot wuchs infolgedessen, Pacht- und Kaufpreise
waren aus schweizerischer Sicht extrem niedrig.
Ende 1992 betrug der Schweizer Landbesitz in Südbaden 2 779 ha, davon rund 64 %
als Pachtflächen. Allein 2 532 ha lagen im Grenzsaum östlich von Waldshut. Davon
wiederum wurden 1 834 ha von Schaffhauser Landwirten bestellt. Bis 1997 dehnte
sich der Schweizer Landbesitz trotz der eingeleiteten Gegenmaßnahmen weiter auf
ca. 3 300 ha (einschließlich Wald) aus, wovon 2 303 ha vom Kanton Schaffhausen
aus bewirtschaftet wurden. 1980 hatte die schweizerische Ausmärkerfläche in
Deutschianderst 1 240 ha, 1967 gar nur 430 ha umfaßt. War bis in die achtziger Jahre
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