Full text : "Grenzgänger"

Diese  Regelung  dient  dazu,  den  bereits  seit  geraumer  Zeit  im  Ausland  aktiven  Landwirten
  die  üblichen  Fördermaßnahmen  zukommen  zu  lassen,  für  die  Zukunft  jedoch
den  Anreiz  für  weitere  Expansionen  zu  bremsen.  Konkret  bedeutet  dies,  daß  Flächen,
die  nach  dem  1.1.1985  in  Besitz  genommen  wurden,  als  nicht  angestammt  gelten  und
somit  nicht  förderungsberechtigt  sind.  Während  die  Landwirte  für  angestammte  Flächen
  Anbauprämien  (70  %  des  normalen  Satzes)  und  Direktzahlungen  (50  %  des  normalen
  Satzes)  erhalten,  sind  nicht  angestammte  Flächen  von  sämtlichen  Direktzahlungen
  ausgeschlossen.  Von  den  nicht  angestammten  Flächen  dürfen  außerdem  lediglich
  Kartoffeln,  Futtergetreide,  Silomais,  Wiesenfütter  sowie  in  beschränktem
Maße  Brotgetreide  eingeführt  werden,  nicht  jedoch  Raps,  Soja,  Sonnenblumen  und
Zuckerrüben.
3. Schweizer  Landbewirtschaftung  im  südbadischen  Grenzraum
Expansion
Unter  den  Rahmenbedingungen  des  angestammten  Nutzlandes  wickelte  sich  der
Schweizer  Auslandsanbau  in  Südbaden  jahrzehntelang  in  bescheidenem  Umfang  ab,
konzentriert  auf  die  Randzonen  um  den  Kanton  Schaffhausen  sowie  um  das  zum
Kanton  Zürich  gehörende  Rafzerfeld,  wo  sich  deutsches  und  schweizerisches  Staatsgebiet
  wegen  der  gewundenen  Grenzführung  sehr  eng  miteinander  verzahnt  (Jestetter
  Zipfel).  Durch  Grenzkorrekturen  und  Feinabstimmungen  bei  Flurbereinigungsmaßnahmen,
  mehr  noch  auf  Gmnd  von  Heiraten  und  Landkäufen,  waren  im  übrigen
Bauern  beider  Seiten  zu  Bodeneigentum  im  Nachbarland  gekommen.  Während  allerdings
  die  Schweizer  ihren  Ausmärkerbesitz  stetig  erweitern  konnten,  mußten  die
Deutschen  aus  finanziellen  Gründen,  vor  allem  während  der  Inflation  der  zwanziger
Jahre  und  in  der  Zeit  nach  dem  Zweiten  Weltkrieg,  zurückstecken.  Am  längsten  hat
sich  die  alte  Tradition  im  Klettgau  gehalten:  So  bewirtschafteten  Erzinger  Bauern
1967  fast  10  ha  Land  auf  der  Schaffhauser  Gemarkung  von  Trasadingen,  heute  sind
es  nur  noch  wenige  Äcker  und  ein  Rebstück.
Die  siebziger  und  achtziger  Jahre  waren  durch  eine  über  das  bisherige  Maß  hinausgehende
  Expansion  von  Schweizer  Betrieben  im  Hegau,  Klettgau  und  am  Randen  gekennzeichnet.
  Gründe  hierfür  waren:  das  starke  Gefälle  zwischen  den  hohen  schweizerischen
  und  den  niedrigen  deutschen  bzw.  EG/EU-Agrarpreisen,  die  Verknappung
landwirtschaftlich  nutzbaren  Bodens  in  den  schweizerischen  Grenzregionen,  Fördermaßnahmen
  zugunsten  der  schweizerischen  Landwirtschaft  sowie  andererseits  die
prekäre  Lage  der  deutschen  Bauern,  von  denen  mehr  als  auf  der  Gegenseite  zur  Aufgabe
  gezwungen  waren.  Das  Bodenangebot  wuchs  infolgedessen,  Pacht-  und  Kaufpreise
  waren  aus  schweizerischer  Sicht  extrem  niedrig.
Ende  1992  betrug  der  Schweizer  Landbesitz  in  Südbaden  2  779  ha,  davon  rund  64  %
als  Pachtflächen.  Allein  2  532  ha  lagen  im  Grenzsaum  östlich  von  Waldshut.  Davon
wiederum  wurden  1  834  ha  von  Schaffhauser  Landwirten  bestellt.  Bis  1997  dehnte
sich  der  Schweizer  Landbesitz  trotz  der  eingeleiteten  Gegenmaßnahmen  weiter  auf
ca.  3  300  ha  (einschließlich  Wald)  aus,  wovon  2  303  ha  vom  Kanton  Schaffhausen
aus  bewirtschaftet  wurden.  1980  hatte  die  schweizerische  Ausmärkerfläche  in
Deutschianderst  1  240  ha,  1967  gar  nur  430  ha  umfaßt.  War  bis  in  die  achtziger  Jahre

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