Stephan Weth
Grenzgänger aus juristischer Sicht1.
Ausgewählte Probleme
i.
1. Diese Tagung widmet sich den Grenzgängern und hat damit ein äußerst spannen¬
des Thema. Das ließe sich vielfältig begründen. Ein Grund könnte darin hegen, daß
um den Grenzgänger, wie etwa um den bekannten Bergsteiger Reinhold Messner, ein
Hauch von Abenteuer weht. Dessen Buch „Nie zurück“, das über die Geschichte der
Expeditionen zum Süd-, Nordpol und zum Mount Everest berichtet, ist als Geschich¬
te des Grenzgangs bezeichnet worden. Dort findet sich der Ausspruch Messners:
„Wir Grenzgänger leben unseren Tatendrang so hemmungslos aus, daß im Tun Zwei¬
fel erst gar nicht groß werden können“. Reinhold Messner versteht es in besonderer
Weise, seine Sehnsucht nach Grenzgängen publikumswirksam an den Mann zu brin¬
gen; er ist aber nicht allein mit dieser Sehnsucht. Er teilt sie mit vielen, wenn man ei¬
ner Zeitungsmeldung mit der Überschrift „Büromensch auf der Suche nach Grenzen“
glauben darf2. Danach suchen die Menschen sich aus unterschiedlichen Gründen Ex¬
tremsportarten aus. Sie wollen testen, wie weit sie gehen können. Das sei im realen
Leben oft nicht möglich.
2. Diese kurzen Überlegungen mögen als Beleg für die Tatsache genügen, daß es sich
bei dem Phänomen Grenzgänger um ein spannendes Thema handelt. Nun haben Sie
dieses spannende Thema u.a. einem Juristen anvertraut, ein - wie ich meine - waghal¬
siges Experiment. Zum einen haben die Juristen im Urteil anderer Wissenschaftler ei¬
nen durchaus zweifelhaften Ruf Die Materie, mit der sie sich befassen, gilt als trok-
ken, langweilig und für den normalen Menschen schwer verständlich. Zum andern
wird den Juristen - nicht so sehr von anderen Wissenschaftlern, sondern vielmehr aus
den eigenen Reihen - bestritten, daß sie Wissenschaft betreiben. Im Jahre 1848 hat
der Berliner Staatsanwalt Julius von Kirchmann vor der Juristischen Gesellschaft zu
Berlin einen Vortrag mit dem Titel „Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissen¬
schaft“ gehalten und in diesem Vortrag ausgefuhrt: „Aus einer Priesterin der Wahr¬
heit wird sie (gemeint ist die Rechtswissenschaft) durch das positive Gesetz zu einer
Dienerin des Zufalls, des Irrtums, der Leidenschaft, des Unverstandes. Statt des Ewi¬
gen, Absoluten, wird das Zufällige, Mangelhafte ihr Gegenstand. Aus dem Äther des
Himmels sinkt sie in den Morast der Erde“3. Julius von Kirchmann fährt sodann fort:
„Ist so in dem wahren Teil jedes positiven Gesetzes für die Wissenschaft nichts zu
1 Mit einigen wenigen Fußnoten versehene Fassung meines am 22.5.1997 gehaltenen Vor¬
trags. Die Vortragsform wurde beibehalten,
Saarbrücker Zeitung v. 3.3.1997, S. 3.
Julius von Kirchmann, Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, Darmstadt
1956, S. 23.
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