Full text : "Grenzgänger"

Haushaltsmittel  für  die  grenzüberschreitende  Zusammenarbeit

Quelle:  Eigene  Erhebung  Berechnungsgrundlage:
Entwurf  +  Darstellung:  Christian  SCHULZ  (1997)  29  befragte  Gemeinden

Abb.  11.
liehe  Hemmnisse  bestehen.  So  klammert  beispielsweise  das  Karlsruher  Abkommen
das  Polizeirecht  aus  seinem  Geltungsbereich  aus.  Da  in  Frankreich  jedoch  die  kommunale
  Bauleitplanung  dem  Polizeirecht  unterliegt,  ist  damit  ein  Sektor  betroffen,
der  für  die  grenzüberschreitende  Zusammenarbeit  von  elementarer  Bedeutung  sein
kann.  Gerade  hier  erschiene  es  sinnvoll,  mittels  einer  Kooperationsvereinbarung  eine
gewisse  Verbindlichkeit  in  die  grenzüberschreitende  Abstimmung  der  Bauleitpläne
zu  bringen,  Abgesehen  von  solchen  Einzelproblemen  herrscht  derzeit  noch  eine  große
  Verunsicherung  der  Gemeinden  angesichts  der  Reichweite  und  Vorteile  der  genannten
  Abkommen.  Diese  äußert  sich  auch  in  der  starken  Zurückhaltung  der  Kommunen
  bezüglich  der  Nutzung  der  neuen  Organisationsformen.
Die  sehr  beschränkten  finanziellen  Spielräume  der  Kommunen  wirken  sich  selbstverständlich
  auch  hemmend  auf  die  Bereitschaft  zur  Investition  in  grenzüberschreitende
  Aktivitäten  aus.  Zwar  hält  die  Mehrzahl  der  befragten  Gemeinden  eigene
Haushaltsmittel  für  die  Zusammenarbeit  vor  (s.  Abb.  11),  diese  umfassen  jedoch
meistens  nur  die  jährlichen  Mitgliedsbeiträge  für  gemeinsame  Einrichtungen,  die
Unterhaltung  von  Städtepartnerschaften  oder  die  Grundfinanzierung  gemeinsamer
kultureller  Aktivitäten
Darüber  hinausgehende  Projekte  kommen  in  der  Regel  nur  dann  in  Betracht,  wenn
anderweitige  Finanzierungsmöglichkeiten  zur  Verfügung  stehen.  In  diesem  Zusammenhang
  kommen  den  Finanzhilfen  seitens  der  EU  und  hier  vor  allem  der  bereits
ausführlich  besprochenen  Gemeinschafts  initiative  INTERREG  eine  herausragende
Rolle  zu.  Die  Mehrzahl  der  befragten  Gemeinden,  die  von  Geldern  aus  INTERREG  I
profitierten,  wären  nicht  in  der  Lage  gewesen,  die  Vorhaben  ohne  den  EU-Zuschuß
sowie  regionale  bzw.  nationale  Komplementärmittel  zu  realisieren.  In  vielen  Fällen
hat  INTERREG  I  sogar  Projekte  generiert,  die  ohne  die  Existenz  der  Gemeinschaftsinitiative
  nie  angedacht  worden  wären.  Die  meisten  Gemeinden  erhoffen  sich
von  INTERREG  II  angesichts  ihrer  besseren  Kenntnis  über  die  Vergabekriterien  sowie
  dessen  größeres  Volumen  eine  stärkere  Berücksichtigung  ihrer  Anliegen.  Über
90  %  der  befragten  Gemeinden  (s.u.)  haben  dementsprechende  Anträge  eingereicht,

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