Haushaltsmittel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Quelle: Eigene Erhebung Berechnungsgrundlage:
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997) 29 befragte Gemeinden
Abb. 11.
liehe Hemmnisse bestehen. So klammert beispielsweise das Karlsruher Abkommen
das Polizeirecht aus seinem Geltungsbereich aus. Da in Frankreich jedoch die kom¬
munale Bauleitplanung dem Polizeirecht unterliegt, ist damit ein Sektor betroffen,
der für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von elementarer Bedeutung sein
kann. Gerade hier erschiene es sinnvoll, mittels einer Kooperationsvereinbarung eine
gewisse Verbindlichkeit in die grenzüberschreitende Abstimmung der Bauleitpläne
zu bringen, Abgesehen von solchen Einzelproblemen herrscht derzeit noch eine gro¬
ße Verunsicherung der Gemeinden angesichts der Reichweite und Vorteile der ge¬
nannten Abkommen. Diese äußert sich auch in der starken Zurückhaltung der Kom¬
munen bezüglich der Nutzung der neuen Organisationsformen.
Die sehr beschränkten finanziellen Spielräume der Kommunen wirken sich selbst¬
verständlich auch hemmend auf die Bereitschaft zur Investition in grenzüberschrei¬
tende Aktivitäten aus. Zwar hält die Mehrzahl der befragten Gemeinden eigene
Haushaltsmittel für die Zusammenarbeit vor (s. Abb. 11), diese umfassen jedoch
meistens nur die jährlichen Mitgliedsbeiträge für gemeinsame Einrichtungen, die
Unterhaltung von Städtepartnerschaften oder die Grundfinanzierung gemeinsamer
kultureller Aktivitäten
Darüber hinausgehende Projekte kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn
anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. In diesem Zusam¬
menhang kommen den Finanzhilfen seitens der EU und hier vor allem der bereits
ausführlich besprochenen Gemeinschafts initiative INTERREG eine herausragende
Rolle zu. Die Mehrzahl der befragten Gemeinden, die von Geldern aus INTERREG I
profitierten, wären nicht in der Lage gewesen, die Vorhaben ohne den EU-Zuschuß
sowie regionale bzw. nationale Komplementärmittel zu realisieren. In vielen Fällen
hat INTERREG I sogar Projekte generiert, die ohne die Existenz der Gemein¬
schaftsinitiative nie angedacht worden wären. Die meisten Gemeinden erhoffen sich
von INTERREG II angesichts ihrer besseren Kenntnis über die Vergabekriterien so¬
wie dessen größeres Volumen eine stärkere Berücksichtigung ihrer Anliegen. Über
90 % der befragten Gemeinden (s.u.) haben dementsprechende Anträge eingereicht,
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