Rein rechtlich gesehen stellt die Association Transfrontalière du PED die am stärk¬
sten institutionalisierte Form der Kooperation dar. Der Zusammenschluß in einem
Verein sowie die gemeinsame Finanzierung des Observatoire de l'Urbanisme sowie
die politische Willensbekundung zur mittelfristigen Umsetzung der Charte d'Ag¬
glomération ermöglichen eine hohe Verbindlichkeit und Kontinuität der interkom¬
munalen Aktivitäten. Ähnlich strukturiert erscheint die Interkommunale Arbeitsge¬
meinschaft,, deren Kooperationsbüro jedoch weder über die Ausstattung des Obser¬
vatoire noch über dessen klaren Auftrag verfugt. Es besitzt somit eher eine Koordina¬
tionsfunktion denn eine operative Aufgabe, Derzeit verhandeln die Gemeinden und
Gemeindeverbände der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft über den Abschluß
einer Kooperationsvereinbarung gemäß dem Karlsruher Abkommen. Sollte diese
realisiert werden, würde es sich nicht nur um den ersten Abschluß dieser Art seit Exi¬
stenz des Abkommens handeln, sondern der Kooperation auch eine stärkere Verbind¬
lichkeit und dem Kooperationsbüro womöglich weiterreichende Kompetenzen ver¬
leihen. Im Gegensatz dazu erscheint das Bürgermeistertreffen im Moseltal als sehr
lose Form der Zusammenarbeit, deren Kontinuität jedoch erlaubt, auch hier von einer
gewissermaßen institutionalisierten Kooperation zu sprechen. Die ländliche Struktur
des Raumes, die eher als „weich“ zu bezeichnenden Gegenstände der Kooperation
sowie das deutlich geringere finanzielle Engagement aller beteiligten Ebenen ließen
eine stärkere Formalisierung der Zusammenarbeit bisher nicht notwendig erschei¬
nen.
Hemmnisse der Kooperation
Die im folgenden diskutierten Hemmnisse der interkommunalen grenzüberschreiten¬
den Zusammenarbeit konnten in ähnlicher Form in allen drei Teilräumen vorgefun¬
den werden, weshalb hier auf eine weitere Differenzierung verzichtet wird. Beson¬
ders auffallend sind dabei strukturelle Hemmnisse, die im wesentlichen auf den un¬
terschiedlichen Staatsaufbau und damit auf zum Teil erhebliche Differenzen in Zu¬
schnitt, Ausstattung und Kompetenzen der kommunalen Gebietskörperschaften zu¬
rückzuführen sind. Selbstredend ist in diesem Zusammenhang ein Größenvergleich
der Gemeinden, wie ihn die vorstehenden Verwaltungskarten ermöglichen. Hier
wird insbesondere die Diskrepanz zwischen den (fusionierten) saarländischen und
rheinland-pfälzischen (Verbands-)Gemeinden und den lothringischen Kommunen
deutlich, die durchschnittlich nur etwa ein Achtel der Fläche und wenig mehr als fünf
Prozent der Bevölkerung ihrer deutschen Pendants vorzuweisen haben. Die damit
verbundene schlechtere finanzielle und personelle Ausstattung dieser Gemeinden im
Vergleich zu ihren deutschen, aber auch zu den belgischen und luxemburgischen
Nachbarkommunen erschwert sowohl die fachliche Abstimmung als auch die ge¬
meinsame Realisierung von kostenwirksamen Maßnahmen. Hinzu kommt ein mit
abnehmender Gemeindegröße wachsender esprit du clocher, das Kirchturmdenken
der Bürgermeister und Gemeinderäte, das eine Kooperation nicht unbedingt erleich¬
tert.
Trotz aller Bemühungen um die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen
der kommunalen grenzüberschreitenden Aktivitäten, wie sie die dargestellten natio¬
nalen Gesetzesinitiativen und internationalen Abkommen verkörpern, bleiben recht-
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