Full text : "Grenzgänger"

mung  des  Raumgebildes  Saar-Lor-Lux  und  dessen  Perspektiven  durch  eine  entsprechende
  Öffentlichkeitsarbeit  fördern.  Der  eigentliche  Integrationsprozeß,  mit  einem
darauf  aufbauenden  neuen,  die  Grenze  überschreitenden  Regionalbewußtsein,
scheint  sich  jedoch  auf  einer  untergeordneten  Ebene  (Mikroebene)  zu  vollziehen.
Diese  wird  in  erster  Linie  von  den  grenznahen  kommunalen  Gebietskörperschaften
gebildet,  die  schon  lange  vor  Schengen  und  Maastricht  in  sehr  engem  Kontakt  zu  ihren
  Nachbarn  jenseits  der  Grenze  standen  und  alltägliche  Probleme  oft  auf  freundschaftlich
  informelle,  dafür  aber  sehr  effektive  Weise  zu  lösen  wußten.
In  diesem  Zusammenhang  definiert  Moll  eine  „Grenzzone“  innerhalb  des  Saar-Lor-Lux-Raumes,
  die  ein  Band  von  etwa  30  km  beiderseits  der  Grenzen  umfaßt.  Diese
Zone  läßt  sich  aufgrund  ihrer  Raumstruktur  in  Abschnitte  gliedern,  die  eine  „nahezu
identische  Entwicklungsproblematik“  diesseits  und  jenseits  der  Grenze  aufweisen6.
Bevor  auf  einzelne  dieser  Teilräume  eingegangen  wird,  sollen  zunächst  die  rechtlichen
  und  finanziellen  Rahmenbedingungen  der  interkommunalen  grenzüberschreitenden
  Zusammenarbeit  Umrissen  werden.
Rechtliche  Rahmenbedingungen
Bis  heute  spielt  sich  die  Mehrzahl  der  grenzüberschreitenden  Aktivitäten  der  Gemeinden
  und  Gemeindeverbände  in  einem  weitgehend  rechtsfreien  bzw.  informellen
Rahmen  ab.  Freiwillige  Vereinigungen,  Runde  Tische  und  ähnliche  Gremien  meiden
-  nicht  zuletzt  mangels  rechtlicher  Möglichkeiten  -  die  Schaffung  neuer  (politischadministrativer)
  Strukturen  und  orientieren  sich  in  der  Regel  am  Bedarf  und  am  Einzelfall.
  Diese  minimalistisch  institutionalisierten  Organe  können  jedoch  dem  wachsenden
  Bedarf  an  Übernahme  operativer  Aufgaben  nur  bedingt  gerecht  werden.  Zu
dieser  Erkenntnis  führten  unter  anderem  die  Erfahrungen  mit  den  Mitteln  der  Gemeinschaftsinitiative
  INTERREG  I  (s.u  ),  die  gemeinsame  Abwicklungsstellen  für
grenznachbarschaftliche  Projekte  forderte7.
Während  den  belgischen  und  luxemburgischen  Kommunen  im  Rahmen  der  „Convention
  Benelux  concernant  la  coopération  transfrontalière  entre  collectivités  ou  autorités
  territoriales“  bereits  seit  1991  weitgehende  Möglichkeiten  für  eine  eigenverantwortliche
  grenzüberschreitende  Kooperation  offenstehen,  wurde  für  den  größten
Teil  des  Saar-Lor-Lux-Raumes  erst  kürzlich  eine  rechtliche  Basis  geschaffen.  Im  Januar
  1996  Unterzeichneten  Deutschland,  Frankreich,  Luxemburg  sowie  die  Schweiz
in  Karlsruhe  ein  Übereinkommen  über  die  grenzüberschreitende  Zusammenarbeit
zwischen  Gebietskörperschaften  und  örtlichen  öffentlichen  Stellen  („Karlsruher
Übereinkommen“),  das  derzeit  in  den  einzelnen  Staaten  ratifiziert  wird.  Zwar  verfiig-6

  Peter  Moll,  Stand  und  Probleme  der  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  im  Raum
Saarland  /  Lothringen  /  Luxemburg  /  westliches  Rheinland-Pfalz,  in:  Akademie  für  Raumforschung
  und  Landesplanung  (Hg.),  Grenzübergreifende  Raumplanung  (ARL-Forschungs-
  und  Sitzungsberichte  188),  Hannover  1992,  S.  101-121.
7  Christian  Autexier,  Gemeinsame  lothringisch-saarländische  administrative  Einrichtungen
und  Verfahrensweisen.  Rechtsgutachten  im  Auftrag  des  saarländischen  Wirtschaftsministeriums
  (Études  et  documents  du  Centre  d'Études  Juridiques  Françaises  6),  Saarbrücken
1993.

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