schloß. Dann warb bzw. heuerte er in seiner Heimat die nötigen Arbeiter an. Die Auftraggeber
hatten üblicherweise Geräte und Material zu stellen, die Bezahlung erfolgte
nach Stückzahl. Den Lohn verteilten die Lippser anteilsmäßig unter sich, so daß für
alle Arbeitenden ein großer Anreiz bestand, möglichst schnell zu produzieren. Auch
soziale Absicherung gegen Krankheit oder Todesfälle handelten die Arbeiter unter
sich aus. Erstaunlicherweise stellte die Lippische Regierung einen privilegierten
“Ziegelboten” bzw. “Ziegelagenten”, der zweimal jährlich seinen ausländischen Distrikt
bereiste. Auch im Winter führte er Verhandlungen mit möglichen Auftraggebern
durch, im Sommer brachte er die Post aus der Heimat mit, schlichtete Konflikte
zwischen den Arbeitern. Daraus ergibt sich, daß sie offenbar auch im Ausland noch
unter einem gewissen Rechtschutz, auch der Aufsichtspflicht ihres Heimatstaates
standen. Aufgabe der Ziegelagenten war auch das Inspizieren der Arbeits- und Lebensverhältnisse.
Seit 1851 verfugten die Ziegler über die gesetzliche Zusicherung,
ihre Ziegelagenten selbst wählen zu dürfen. Die Lebensverhältnisse dieser Hollandgänger
waren sehr anspruchslos,18 Branntwein soll ihr einziger Luxus gewesen sein.
Auch war ihr Leben in der Fremde auf strenge Trennung von der einheimischen Bevölkerung
angelegt. Vielleicht gehört ebenfalls in diesen Zusammenhang das übliche
Verfahren', daß die Deutschen selbst ihren Koch aus der Heimat mitbrachten.
Die Sachsengängerei ist ein Phänomen des 19. Jh.19 An seinem Anfang stehen vermutlich
jene Frauen und Mädchen aus dem Eichsfeld, die zur Erntezeit in die Rübendistrikte
zogen. Da die Zuckerproduktion enorm expandierte, kamen bald auch
männliche Arbeitskräfte nach Sachsen, näherhin in die Provinz Sachsen und nach
Anhalt, Braunschweig und Hannover. Dabei ist die Sachsengängerei im Handwörterbuch
der Staatswissenschaften definiert als “die alljährliche Wanderung ostoderischer
Landarbeiterbeiderlei Geschlechts nach den westelbischen Rübendistrikten für
die Zeit vom Beginn der Frühjahrsarbeiten im April bis zur Beendigung der Rübenemte
im Oktober - November”. Im ostelbischen Raum zählte man 1890 ca. 75.000
Wanderarbeiter, die aus Brandenburg (14.500), Pommern (3.000), Westpreußen
(16.500), Posen (15.000), Schlesien (26.000) kamen. Da bald zu den fünf genannten
Provinzen auch Ostpreußen trat und der Bedarf ohnehin stieg, rechnete man 1893 bereits
mit “weit über 100.000" ostoderischen Abwanderem [Grenzgängern], Sprachen
diese Leute polnisch, so benötigte man zweisprachiges Aufsichts- und Vermittlungspersonal,
das sich allerdings meist einen üblen Ruf erwarb, vorwiegend wegen überhöhter
Werbegelder, Vertragsbrüche und Spekulation mit Kontingenten. Sittlichen
und hygienischen Mißständen suchte man mit nach Geschlechtern getrennten Kasernenbauten
beizukommen. Ein Zeitzeuge notierte überdies 1893 die Gründe der Sachsengängerei
bzw. Wanderarbeit: Relative Übervölkerung der Ausgangsgebiete gehöre
dazu, aber auch "der Wandertrieb, die Veränderungssucht, die Lust an einem ungebundeneren
und geselligeren Leben, Abneigung gegen die Zurückgebliebenen und
Zuneigung zu den Hinausgezogenen, Differenzen mit den heimischen Gutsverwaltungen,
Abneigung gegen gewisse in der Heimat verlangte Beschäftigungen (Hausarbeit,
Melken), Freude an baren Ersparnissen ...", wurden diese Arbeiter doch
18 Ebd. S.5f.
19 Karl Kaerger, Artikel “Sachsengängerei”, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
Bd. 5 (1893) S.473.
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