Full text : "Grenzgänger"

schloß.  Dann  warb  bzw.  heuerte  er  in  seiner  Heimat  die  nötigen  Arbeiter  an.  Die  Auftraggeber
  hatten  üblicherweise  Geräte  und  Material  zu  stellen,  die  Bezahlung  erfolgte
  nach  Stückzahl.  Den  Lohn  verteilten  die  Lippser  anteilsmäßig  unter  sich,  so  daß  für
alle  Arbeitenden  ein  großer  Anreiz  bestand,  möglichst  schnell  zu  produzieren.  Auch
soziale  Absicherung  gegen  Krankheit  oder  Todesfälle  handelten  die  Arbeiter  unter
sich  aus.  Erstaunlicherweise  stellte  die  Lippische  Regierung  einen  privilegierten
“Ziegelboten”  bzw.  “Ziegelagenten”,  der  zweimal  jährlich  seinen  ausländischen  Distrikt
  bereiste.  Auch  im  Winter  führte  er  Verhandlungen  mit  möglichen  Auftraggebern
  durch,  im  Sommer  brachte  er  die  Post  aus  der  Heimat  mit,  schlichtete  Konflikte
zwischen  den  Arbeitern.  Daraus  ergibt  sich,  daß  sie  offenbar  auch  im  Ausland  noch
unter  einem  gewissen  Rechtschutz,  auch  der  Aufsichtspflicht  ihres  Heimatstaates
standen.  Aufgabe  der  Ziegelagenten  war  auch  das  Inspizieren  der  Arbeits-  und  Lebensverhältnisse.
  Seit  1851  verfugten  die  Ziegler  über  die  gesetzliche  Zusicherung,
ihre  Ziegelagenten  selbst  wählen  zu  dürfen.  Die  Lebensverhältnisse  dieser  Hollandgänger
  waren  sehr  anspruchslos,18  Branntwein  soll  ihr  einziger  Luxus  gewesen  sein.
Auch  war  ihr  Leben  in  der  Fremde  auf  strenge  Trennung  von  der  einheimischen  Bevölkerung
  angelegt.  Vielleicht  gehört  ebenfalls  in  diesen  Zusammenhang  das  übliche
Verfahren',  daß  die  Deutschen  selbst  ihren  Koch  aus  der  Heimat  mitbrachten.
Die  Sachsengängerei  ist  ein  Phänomen  des  19.  Jh.19  An  seinem  Anfang  stehen  vermutlich
  jene  Frauen  und  Mädchen  aus  dem  Eichsfeld,  die  zur  Erntezeit  in  die  Rübendistrikte
  zogen.  Da  die  Zuckerproduktion  enorm  expandierte,  kamen  bald  auch
männliche  Arbeitskräfte  nach  Sachsen,  näherhin  in  die  Provinz  Sachsen  und  nach
Anhalt,  Braunschweig  und  Hannover.  Dabei  ist  die  Sachsengängerei  im  Handwörterbuch
  der  Staatswissenschaften  definiert  als  “die  alljährliche  Wanderung  ostoderischer
  Landarbeiterbeiderlei  Geschlechts  nach  den  westelbischen  Rübendistrikten  für
die  Zeit  vom  Beginn  der  Frühjahrsarbeiten  im  April  bis  zur  Beendigung  der  Rübenemte
  im  Oktober  -  November”.  Im  ostelbischen  Raum  zählte  man  1890  ca.  75.000
Wanderarbeiter,  die  aus  Brandenburg  (14.500),  Pommern  (3.000),  Westpreußen
(16.500),  Posen  (15.000),  Schlesien  (26.000)  kamen.  Da  bald  zu  den  fünf  genannten
Provinzen  auch  Ostpreußen  trat  und  der  Bedarf  ohnehin  stieg,  rechnete  man  1893  bereits
  mit  “weit  über  100.000"  ostoderischen  Abwanderem  [Grenzgängern],  Sprachen
diese  Leute  polnisch,  so  benötigte  man  zweisprachiges  Aufsichts-  und  Vermittlungspersonal,
  das  sich  allerdings  meist  einen  üblen  Ruf  erwarb,  vorwiegend  wegen  überhöhter
  Werbegelder,  Vertragsbrüche  und  Spekulation  mit  Kontingenten.  Sittlichen
und  hygienischen  Mißständen  suchte  man  mit  nach  Geschlechtern  getrennten  Kasernenbauten
  beizukommen.  Ein  Zeitzeuge  notierte  überdies  1893  die  Gründe  der  Sachsengängerei
  bzw.  Wanderarbeit:  Relative  Übervölkerung  der  Ausgangsgebiete  gehöre
  dazu,  aber  auch  "der  Wandertrieb,  die  Veränderungssucht,  die  Lust  an  einem  ungebundeneren
  und  geselligeren  Leben,  Abneigung  gegen  die  Zurückgebliebenen  und
Zuneigung  zu  den  Hinausgezogenen,  Differenzen  mit  den  heimischen  Gutsverwaltungen,
  Abneigung  gegen  gewisse  in  der  Heimat  verlangte  Beschäftigungen  (Hausarbeit,
  Melken),  Freude  an  baren  Ersparnissen  ...",  wurden  diese  Arbeiter  doch

18  Ebd.  S.5f.
19  Karl  Kaerger,  Artikel  “Sachsengängerei”,  in:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften,
Bd.  5  (1893)  S.473.

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