Full text : "Grenzgänger"

rationsnetze  aufgezeigt  wird.  Dies  geschieht  in  Anlehnung  an  das  raumordnerische
Leitbild  der  Städtenetze,  das  zuvor  kurz  umrissen  wird.  Abschließend  wird  der  Stellenwert
  der  interkommunalen  grenzüberschreitenden  Zusammenarbeit  im  Rahmen
des  gesamteuropäischen  Integrationsprozesses  andiskutiert.
Die  „variable  Geometrie“  des  Raumes
Ein  großes  Problem  des  Saar-Lor-Lux-Konzeptes,  das  eine  stärkere  Identifikation
der  Bevölkerung  mit  diesem  Raumgebilde  behindert,  ist  die  bis  heute  unklare  Abgrenzung.
  Trotz  der  über  zwanzigjährigen  Geschichte  und  der  in  vielen  Bereichen
gefestigten  partnerschaftlichen  Zusammenarbeit  konnten  sich  die  Akteure  nicht  auf
eine  allgemeingültige  Definition  einigen.  Somit  hängt  der  jeweilige  Zuschnitt  von
Saar-Lor-Lux  zwangsläufig  davon  ab,  über  welche  Ebene  oder  Art  der  Kooperation
man  spricht.  Der  hieraus  resultierende,  medienwirksame  Begriff  der  „variablen  Geometrie“
  macht  auch  in  anderen  europäischen  Grenzräumen  erfolgreich  die  Runde.
Nachfolgend  seien  hier  nur  die  vier  gängigsten  Abgrenzungen  dargestellt  (Abb.  1):
Wörtlich  genommen  umfaßt  Saar-Lor-Lux  das  Saarland,  die  französische  Region
Lothringen  (Lorraine)  sowie  das  Großherzogtum  Luxemburg  (Abb.  la).  Die  seit
1971  bestehende  Regionalkommission  Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz,  die  sich  aus
Vertreterinnen  und  Vertretern  der  staatlichen  Verwaltungen  der  Teilräume  konstituiert,
  fügt  diesem  Entwurf  den  Westen  von  Rheinland-Pfalz  hinzu,  nämlich  den  Regierungsbezirk
  Trier,  den  Landkreis  Birkenfeld  sowie  die  Planungsregion  Westpfalz
(Abb.  lb).  Der  Interregionale  Parlamentarierrat  (IPR),  der  seit  1986  dem  Austausch
zwischen  Abgeordneten  des  luxemburgischen  Nationalparlaments,  des  wallonischen
Regionalparlaments,  des  lothringischen  Regionalrats  sowie  der  Landtage  von  Rheinland-Pfalz
  und  dem  Saarland  dient,  liefert  die  großzügigste  Definition  (Abb.  lc),  indem
  er  die  gesamte  Region  Wallonien  und  ganz  Rheinland-Pfalz  in  die  „Großregion“
integriert.  Die  vierte  Konzeption  (Abb.  Id)  umfaßt  die  Fördergebiete  der  Gemeinschaftsinitiative
  INTERREG  II,  von  der  im  weiteren  noch  die  Rede  sein  wird.
Der  von  Metzer  und  Saarbrücker  Geographen  entwickelte  Vorschlag3 4  (Abb.  2)  ergänzt
  den  Zuständigkeitsbereich  der  Regionalkommission  um  die  belgische  Provinz
Luxemburg,  die  bis  1839  zum  Großherzogtum  Luxemburg  gehörte.  Vor  allem  der
südliche  Teil  der  Provinz  ist  ebenso  von  einer  ehemals  dominanten  Eisen-  und  Stahlindustrie
  und  den  damit  verbundenen  Folgeproblemen  geprägt  wie  die  Nachbarräu-4

me  .
Alle  diese  fünf  Konzeptionen  haben  den  Nachteil,  daß  sie  sich  -  aus  pragmatischen
Gründen  -  an  existierenden  Verwaltungsgrenzen  orientieren,  die  nur  selten  den  tatsächlichen
  strukturellen  Verflechtungen  des  Raumes  entsprechen.  Besonders  deutlich
  wird  dies  am  Beispiel  des  IPR-Territoriums,  wo  auf  der  Suche  nach  äquivalenten
Partnern  die  gesamte  Region  Wallonien  sowie  ein  Bundesland  Aufnahme  fanden,
obwohl  beispielsweise  die  östlichen  Teile  von  Rheinland-Pfalz  eindeutig  anderen

3  Wolfgang  Brücher,  Heinz  Quasten  und  François  Reitel,  Saar-Lor-Lux-Atlas,  Pilotstudie
(Schriftenreihe  der  Regionalkommission  Saar-Lor-Lux  8),  Saarbrücken-Metz-Luxemburg-Trier
  1982.
4  Brücher,  Saar-Lor-Lux:  Grenzregion  (wie  Anm.  2).

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