rationsnetze aufgezeigt wird. Dies geschieht in Anlehnung an das raumordnerische
Leitbild der Städtenetze, das zuvor kurz umrissen wird. Abschließend wird der Stellenwert
der interkommunalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen
des gesamteuropäischen Integrationsprozesses andiskutiert.
Die „variable Geometrie“ des Raumes
Ein großes Problem des Saar-Lor-Lux-Konzeptes, das eine stärkere Identifikation
der Bevölkerung mit diesem Raumgebilde behindert, ist die bis heute unklare Abgrenzung.
Trotz der über zwanzigjährigen Geschichte und der in vielen Bereichen
gefestigten partnerschaftlichen Zusammenarbeit konnten sich die Akteure nicht auf
eine allgemeingültige Definition einigen. Somit hängt der jeweilige Zuschnitt von
Saar-Lor-Lux zwangsläufig davon ab, über welche Ebene oder Art der Kooperation
man spricht. Der hieraus resultierende, medienwirksame Begriff der „variablen Geometrie“
macht auch in anderen europäischen Grenzräumen erfolgreich die Runde.
Nachfolgend seien hier nur die vier gängigsten Abgrenzungen dargestellt (Abb. 1):
Wörtlich genommen umfaßt Saar-Lor-Lux das Saarland, die französische Region
Lothringen (Lorraine) sowie das Großherzogtum Luxemburg (Abb. la). Die seit
1971 bestehende Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz, die sich aus
Vertreterinnen und Vertretern der staatlichen Verwaltungen der Teilräume konstituiert,
fügt diesem Entwurf den Westen von Rheinland-Pfalz hinzu, nämlich den Regierungsbezirk
Trier, den Landkreis Birkenfeld sowie die Planungsregion Westpfalz
(Abb. lb). Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR), der seit 1986 dem Austausch
zwischen Abgeordneten des luxemburgischen Nationalparlaments, des wallonischen
Regionalparlaments, des lothringischen Regionalrats sowie der Landtage von Rheinland-Pfalz
und dem Saarland dient, liefert die großzügigste Definition (Abb. lc), indem
er die gesamte Region Wallonien und ganz Rheinland-Pfalz in die „Großregion“
integriert. Die vierte Konzeption (Abb. Id) umfaßt die Fördergebiete der Gemeinschaftsinitiative
INTERREG II, von der im weiteren noch die Rede sein wird.
Der von Metzer und Saarbrücker Geographen entwickelte Vorschlag3 4 (Abb. 2) ergänzt
den Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission um die belgische Provinz
Luxemburg, die bis 1839 zum Großherzogtum Luxemburg gehörte. Vor allem der
südliche Teil der Provinz ist ebenso von einer ehemals dominanten Eisen- und Stahlindustrie
und den damit verbundenen Folgeproblemen geprägt wie die Nachbarräu-4
me .
Alle diese fünf Konzeptionen haben den Nachteil, daß sie sich - aus pragmatischen
Gründen - an existierenden Verwaltungsgrenzen orientieren, die nur selten den tatsächlichen
strukturellen Verflechtungen des Raumes entsprechen. Besonders deutlich
wird dies am Beispiel des IPR-Territoriums, wo auf der Suche nach äquivalenten
Partnern die gesamte Region Wallonien sowie ein Bundesland Aufnahme fanden,
obwohl beispielsweise die östlichen Teile von Rheinland-Pfalz eindeutig anderen
3 Wolfgang Brücher, Heinz Quasten und François Reitel, Saar-Lor-Lux-Atlas, Pilotstudie
(Schriftenreihe der Regionalkommission Saar-Lor-Lux 8), Saarbrücken-Metz-Luxemburg-Trier
1982.
4 Brücher, Saar-Lor-Lux: Grenzregion (wie Anm. 2).
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