ner neuen freien Entwicklung angetreten ist, erfordert.“11 Für die geordnete Rückkehr
werden folgende Bitten ausgesprochen:
1. mit Genehmigung der tschechischen und sowjetischen Behörden gemeinsam und
legal in die SBZ zurückkehren, zuvor alle anstehenden Angelegenheiten in der
Tschechoslowakei klären und allen persönlichen Besitz in angemessenem Umfang
mitnehmen zu dürfen,
2. daß bis zur Rückkehr keine Umsiedlungen von Sorben aus den Grenzregionen in
das Landesinnere erfolgen, wie das vielfach angesichts der deutschen Staatszugehörigkeit
ungeachtet der slawischen Herkunft gefordert wurde,
3. daß den sorbischen Studenten nach Bestätigung ihrer slawischen Gesinnung im
Geiste der neuen Zeit der weitere Aufenthalt in der Tschechoslowakei ermöglicht
werde,
4. daß ausgewählten Spezialisten der Verbleib in der Tschechoslowakei und die Integration
in die gesellschaftlichen Strukturen des Landes ermöglicht werde.
Diese Erklärung entsprach einem Beschluß des Hauptsekretariats der Domowina in
Bautzen zur Aufforderung nach Rückkehr in die Lausitz. 1950 war der überwiegende
Teil der Sorben in die Lausitz zurückgekehrt.
2.2.3. Alltagsprobleme der Grenzgänger in der Tschechoslowakei
Der Alltag der in der Tschechoslowakei lebenden Sorben ist bisher kaum beschrieben.
Es existieren nur einige Zeitschriftenbeiträge und in der sorbischen Tageszeitung
wiedergegebene Erinnerungen. 1995/96 hat die Museologin Hanka Fascyna, die
als Schülerin selbst in der Tschechoslowakei weilte, eine Ausstellung über das Sorbische
Gymnasium von Vamsdorf zusammengestellt. Über die Lebensumstände der in
der Tschechoslowakei weilenden sorbischen Arbeitskräfte liegen bisher noch keine
zusammenfassenden Informationen vor.
Aus Erlebnisberichten und Darstellungen geht hervor, daß die Sorben vor allem in
Rumburk, Ceska Lipa und Vamsdorf ein durchaus vielfältiges und reichhaltiges sorbisches
kulturelles Leben entfalteten. Es umfaßte nicht nur Vereinsleben, Bildungsveranstaltungen
und künstlerische bzw. volkskünstlerische Aktivitäten, sondern
auch die Herausgabe von Zeitungen und die Ausstrahlung sorbischsprachiger Rundfunksendungen.
Die sorbischen, oft jugendlichen Grenzgänger, waren in der Regel straff organisiert
und reglementiert, zuletzt durch die Domowina in der Tschechoslowakei. Natürlich
blieb es nicht aus, daß zuweilen ein etwas lockerer Lebenswandel geführt wurde, es
zu Liebschaften kam oder Eheprobleme auftraten und Unterhaltsverpflichtungen in
der Lausitz nicht eingehalten wurden, illegal nach Deutschland gereist wurde, Kontakte
mit Sudetendeutschen aufgenommen wurden, bestimmte Vereinbarungen und
Verbote nicht eingehalten wurden. Da die Sorben als „Repräsentanten des Sorbentums“
galten, wurde in solchen Fällen rigoros eingeschritten, nicht selten wurden die
Betroffenen in die Lausitz zurückgeschickt und ihnen der Domowina-Ausweis abgenommen.
Gegenüber den tschechoslowakischen Behörden setzten sich die Repräsentanten
der Domowina bei weniger schwerwiegenden Delikten dafür ein, auf eine
strafrechtliche Verfolgung zu verzichten.
11 SKA, AkteD II 4.2. C, Bl. 51 f.
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