der arbeiten seit 1945 in Nordböhmen ... Diese Arbeiter konnten sich schon monatelang
nicht mehr um ihre Familien kümmern, da ihnen jeder Grenzübertritt in die Lausitz
verwehrt ist. Ihre Familien zu Hause sind dadurch in größte Not geraten. Die Domowina
hat bereits seit Monaten die Regelung von Propusken für diese Arbeiter gefordert,
bisher ohne Erfolg. Wir bitten die tschechische Regierung, diese Angelegenheit
endlich zu lösen und unseren Leuten einen ordentlichen Grenzübertritt und die
Versorgung ihrer Familien mit den Früchten ihrer Arbeit zu ermöglichen.“9 Im gleichen
Monat teilte die Domowina in der Tschechoslowakei ihren Mitgliedern mit, daß
Grenzübertritt und Aufenthalt im Nachbarland nur mit einem Propusk des örtlichen
Tschechischen Nationalausschusses bzw. der Paßbehörde gestattet ist. Ausgestellt
wird der Propusk nur Personen, die eine „Bescheinigung der sorbischen Nationalität“
vorlegen können. Diese Bescheinigung stellt die Domowina denen aus, die
a) Sorben der Sprache nach sind,
b) national zuverlässig sind,
c) Mitglieder der Domowina sind,
d) ihre Mitgliedsverpflichtungen erfüllt haben.
Eine dauerhafte Regelung der Grenzübertritte für die in der Tschechoslowakei tätigen
Sorben kam aber auch dadurch nicht zustande. Offensichtlich haben die Sorben
ihren spezifischen Bonus der unmittelbaren Nachkriegszeit verloren, und es wurde
ihnen immer schwieriger, sich bei den tschechischen Behörden Gehör zu verschaffen.
Dabei dürften auch die politischen Entwicklungen im Lande selbst und vor allem
die kommunistische Machtübernahme im Februar 1948, die Gründung der DDR im
Oktober 1949 und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen der Tschechoslowakei
mit der DDR eine ausschlaggebende Rolle gespielt haben. In einem dreiseitigen
Brief des Vorstands der Domowina in der Tschechoslowakei an die Oberste Grenzkontrollbehörde
des Landes vom November 1949 wird die Verschlechterung der Situation
in harten Worten beklagt und unter anderem Beschwerde darüber geführt, daß
Sorben durch die zuständigen Behörden als „deutsche Staatsbürger“ ohne den Zusatz
„sorbischer Nationalität“ bezeichnet werden10.
Die politischen Veränderungen in der Tschechoslowakei im Februar 1948 und die
rechtliche Absicherung und beginnende praktische Verwirklichung der Interessen
der Sorben (Entstehung des staatlich gestützten sorbischen Schulwesens in der Lausitz,
Gründung sorbischer kultureller und wissenschaftlicher Institutionen) auf
Grundlage des durch den Sächsischen Landtag beschlossenen „Gesetzes zur Wahrung
der Rechte der sorbischen Bevölkerung“ vom 23. März 1948 und des Minderheitenartikels
11 der DDR-Verfassung vom Oktober 1949 leiteten das Ende der sorbisch-tschechischen
Grenzgänge ein. Eine Hauptversammlung der Domowina in der
Tschechoslowakei verabschiedete am 14. November 1948 eine Erklärung an die Regierung.
Darin hieß es: „Wir, Lausitzer Sorben, welche nach dem Ende des Zweiten
Weltkriegs als Arbeiter, Schüler und Studenten auf den Boden der Tschechoslowakischen
Republik kamen, haben uns zur gemeinsamen Rückkehr in unsere Lausitzer
Heimat entschieden, weil es die Existenz unseres kleinen Volks, welches den Weg ei¬9
SKA, Akte D II 4.4. B, Bl. 60.
10 SKA, Akte D II 4.2. C, Bl. 68ff.
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