Full text : "Grenzgänger"

der  arbeiten  seit  1945  in  Nordböhmen  ...  Diese  Arbeiter  konnten  sich  schon  monatelang
  nicht  mehr  um  ihre  Familien  kümmern,  da  ihnen  jeder  Grenzübertritt  in  die  Lausitz
  verwehrt  ist.  Ihre  Familien  zu  Hause  sind  dadurch  in  größte  Not  geraten.  Die  Domowina
  hat  bereits  seit  Monaten  die  Regelung  von  Propusken  für  diese  Arbeiter  gefordert,
  bisher  ohne  Erfolg.  Wir  bitten  die  tschechische  Regierung,  diese  Angelegenheit
  endlich  zu  lösen  und  unseren  Leuten  einen  ordentlichen  Grenzübertritt  und  die
Versorgung  ihrer  Familien  mit  den  Früchten  ihrer  Arbeit  zu  ermöglichen.“9  Im  gleichen
  Monat  teilte  die  Domowina  in  der  Tschechoslowakei  ihren  Mitgliedern  mit,  daß
Grenzübertritt  und  Aufenthalt  im  Nachbarland  nur  mit  einem  Propusk  des  örtlichen
Tschechischen  Nationalausschusses  bzw.  der  Paßbehörde  gestattet  ist.  Ausgestellt
wird  der  Propusk  nur  Personen,  die  eine  „Bescheinigung  der  sorbischen  Nationalität“
vorlegen  können.  Diese  Bescheinigung  stellt  die  Domowina  denen  aus,  die
a)  Sorben  der  Sprache  nach  sind,
b)  national  zuverlässig  sind,
c)  Mitglieder  der  Domowina  sind,
d)  ihre  Mitgliedsverpflichtungen  erfüllt  haben.
Eine  dauerhafte  Regelung  der  Grenzübertritte  für  die  in  der  Tschechoslowakei  tätigen
  Sorben  kam  aber  auch  dadurch  nicht  zustande.  Offensichtlich  haben  die  Sorben
ihren  spezifischen  Bonus  der  unmittelbaren  Nachkriegszeit  verloren,  und  es  wurde
ihnen  immer  schwieriger,  sich  bei  den  tschechischen  Behörden  Gehör  zu  verschaffen.
  Dabei  dürften  auch  die  politischen  Entwicklungen  im  Lande  selbst  und  vor  allem
die  kommunistische  Machtübernahme  im  Februar  1948,  die  Gründung  der  DDR  im
Oktober  1949  und  die  Aufnahme  diplomatischer  Beziehungen  der  Tschechoslowakei
  mit  der  DDR  eine  ausschlaggebende  Rolle  gespielt  haben.  In  einem  dreiseitigen
Brief  des  Vorstands  der  Domowina  in  der  Tschechoslowakei  an  die  Oberste  Grenzkontrollbehörde
  des  Landes  vom  November  1949  wird  die  Verschlechterung  der  Situation
  in  harten  Worten  beklagt  und  unter  anderem  Beschwerde  darüber  geführt,  daß
Sorben  durch  die  zuständigen  Behörden  als  „deutsche  Staatsbürger“  ohne  den  Zusatz
„sorbischer  Nationalität“  bezeichnet  werden10.
Die  politischen  Veränderungen  in  der  Tschechoslowakei  im  Februar  1948  und  die
rechtliche  Absicherung  und  beginnende  praktische  Verwirklichung  der  Interessen
der  Sorben  (Entstehung  des  staatlich  gestützten  sorbischen  Schulwesens  in  der  Lausitz,
  Gründung  sorbischer  kultureller  und  wissenschaftlicher  Institutionen)  auf
Grundlage  des  durch  den  Sächsischen  Landtag  beschlossenen  „Gesetzes  zur  Wahrung
  der  Rechte  der  sorbischen  Bevölkerung“  vom  23.  März  1948  und  des  Minderheitenartikels
  11  der  DDR-Verfassung  vom  Oktober  1949  leiteten  das  Ende  der  sorbisch-tschechischen
  Grenzgänge  ein.  Eine  Hauptversammlung  der  Domowina  in  der
Tschechoslowakei  verabschiedete  am  14.  November  1948  eine  Erklärung  an  die  Regierung.
  Darin  hieß  es:  „Wir,  Lausitzer  Sorben,  welche  nach  dem  Ende  des  Zweiten
Weltkriegs  als  Arbeiter,  Schüler  und  Studenten  auf  den  Boden  der  Tschechoslowakischen
  Republik  kamen,  haben  uns  zur  gemeinsamen  Rückkehr  in  unsere  Lausitzer
Heimat  entschieden,  weil  es  die  Existenz  unseres  kleinen  Volks,  welches  den  Weg  ei¬9

  SKA,  Akte  D  II  4.4.  B,  Bl.  60.
10  SKA,  Akte  D  II  4.2.  C,  Bl.  68ff.

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