3. Vorgehen gegen in der Tschechoslowakei tätige Sorben, die sich ordnungswidrig
verhalten hatten.
4. Beschaffung und grenzüberschreitende Lieferungen von Lebensmitteln, technischen
Geräten und sonstigen Materialien aus der Tschechoslowakei.
5. Vermittlung von längerfristigen Ferienaufenthalten sorbischer Kinder in der
Tschechoslowakei.
6. Einflußaufnahme auf die Arbeit der von den Sorben genutzten Druckerei in Rumburk.
2.2.2. Sorbische Grenzgänger 1945 bis 1948
Beauftragte der Domowina warben 1945/46 in allen Teilen der Lausitz für die Aufnahme
einer Tätigkeit in der Tschechoslowakei. Ein wichtiges Kriterium neben der
fachlichen Eignung dabei war, daß die betreffenden Interessenten einen Nachweis erbringen
konnten, daß sie Sorben seien. Ferner war auch eine Bescheinigung über die
politische Zuverlässigkeit erforderlich. Die tschechoslowakische Seite wollte damit
verhindern, daß ausgesiedelte Sudetendeutsche, die sich in beträchtlicher Zahl im
grenznahen Gebiet aufhielten, zurückkehrten. Die Domowina war ihrerseits daran
interessiert, ihre guten Beziehungen nicht durch Mißbräuche des tschechischen Entgegenkommens
zu trüben. Daher entwickelte sich der Mitgliedsausweis der Domowina
zu einem außerordentlich wichtigen Dokument für jeden Grenzgänger, da er anfangs
fast wie ein Reisepaß akzeptiert wurde. Offensichtlich häuften sich jedoch bald
unkontrollierte Grenzübertritte, was wiederholte Modifikationen der Konditionen
zur Folge hatte. Entscheidend wurde hier der von den sowjetischen Besatzungsbehörden
auszustellende „Propusk“. Dieses russische Wort für „Durchlaßgenehmigung“
fand in den damaligen sorbischen Sprachgebrauch breiteren Eingang, das sorbische
Äquivalent dafür, „prepusk“, findet sich in Dokumenten aus dieser Zeit nicht.
So hieß es in einem Schreiben aus Bautzen an die Grenzbehörden der Tschechoslowakei
vom Mai 1946: „Es kommt vor, daß Lausitzer Sorben mit dem Ausweis der
Domowina die lausitzisch-tschechische Grenze überschreiten, um persönlichen Interessen
nachzugehen, die oftmals nicht in Ihrem und unserem Interesse liegen. Alle
Personen, die im Auftrag und Interesse der Lausitz und unserer brüderlichen Beziehungen
mit der Tschechoslowakei hin und zurück reisen, erhalten einen besonderen
Propusk, ausgestellt vom Lausitzer-Sorbischen Landesausschuß in Bautzen. Wir bitten
daher, Personen, die sich nicht mit einem solchen Propusk legitimieren können,
den Grenzübertritt zu verwehren.“8
Mit der Konsolidierung der politischen Strukturen sowohl in der Tschechoslowakei
als auch in der Sowjetischen Besatzungszone verstärkten sich die Probleme für die
Grenzgänger. Die sowjetischen Besatzungsbehörden und die deutsche Polizei akzeptierten
die mehr oder weniger inoffiziellen Praktiken der Sorben immer weniger. Es
häuften sich beispielsweise für sorbische Arbeitskräfte und Schüler aus der Tschechoslowakei,
die ihre Verwandten in der Lausitz besuchen wollten, Schwierigkeiten
und Zurückweisungen an der Grenze. Dies führte dazu, daß sich die Kreisvereinigung
Kamenz der Domowina am 30. März 1947 in einer Resolution an die tschechische
Regierung wandte. „Viele Hundert Väter, Söhne und Töchter unserer Mitglie¬SKA,
Akte D II 4.5. 5, Bl. 99.
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