Full text : "Grenzgänger"

3.  Vorgehen  gegen  in  der  Tschechoslowakei  tätige  Sorben,  die  sich  ordnungswidrig
verhalten  hatten.
4.  Beschaffung  und  grenzüberschreitende  Lieferungen  von  Lebensmitteln,  technischen
  Geräten  und  sonstigen  Materialien  aus  der  Tschechoslowakei.
5.  Vermittlung  von  längerfristigen  Ferienaufenthalten  sorbischer  Kinder  in  der
Tschechoslowakei.
6.  Einflußaufnahme  auf  die  Arbeit  der  von  den  Sorben  genutzten  Druckerei  in  Rumburk.

2.2.2. Sorbische  Grenzgänger  1945  bis  1948
Beauftragte  der  Domowina  warben  1945/46  in  allen  Teilen  der  Lausitz  für  die  Aufnahme
  einer  Tätigkeit  in  der  Tschechoslowakei.  Ein  wichtiges  Kriterium  neben  der
fachlichen  Eignung  dabei  war,  daß  die  betreffenden  Interessenten  einen  Nachweis  erbringen
  konnten,  daß  sie  Sorben  seien.  Ferner  war  auch  eine  Bescheinigung  über  die
politische  Zuverlässigkeit  erforderlich.  Die  tschechoslowakische  Seite  wollte  damit
verhindern,  daß  ausgesiedelte  Sudetendeutsche,  die  sich  in  beträchtlicher  Zahl  im
grenznahen  Gebiet  aufhielten,  zurückkehrten.  Die  Domowina  war  ihrerseits  daran
interessiert,  ihre  guten  Beziehungen  nicht  durch  Mißbräuche  des  tschechischen  Entgegenkommens
  zu  trüben.  Daher  entwickelte  sich  der  Mitgliedsausweis  der  Domowina
  zu  einem  außerordentlich  wichtigen  Dokument  für  jeden  Grenzgänger,  da  er  anfangs
  fast  wie  ein  Reisepaß  akzeptiert  wurde.  Offensichtlich  häuften  sich  jedoch  bald
unkontrollierte  Grenzübertritte,  was  wiederholte  Modifikationen  der  Konditionen
zur  Folge  hatte.  Entscheidend  wurde  hier  der  von  den  sowjetischen  Besatzungsbehörden
  auszustellende  „Propusk“.  Dieses  russische  Wort  für  „Durchlaßgenehmigung“
  fand  in  den  damaligen  sorbischen  Sprachgebrauch  breiteren  Eingang,  das  sorbische
  Äquivalent  dafür,  „prepusk“,  findet  sich  in  Dokumenten  aus  dieser  Zeit  nicht.
So  hieß  es  in  einem  Schreiben  aus  Bautzen  an  die  Grenzbehörden  der  Tschechoslowakei
  vom  Mai  1946:  „Es  kommt  vor,  daß  Lausitzer  Sorben  mit  dem  Ausweis  der
Domowina  die  lausitzisch-tschechische  Grenze  überschreiten,  um  persönlichen  Interessen
  nachzugehen,  die  oftmals  nicht  in  Ihrem  und  unserem  Interesse  liegen.  Alle
Personen,  die  im  Auftrag  und  Interesse  der  Lausitz  und  unserer  brüderlichen  Beziehungen
  mit  der  Tschechoslowakei  hin  und  zurück  reisen,  erhalten  einen  besonderen
Propusk,  ausgestellt  vom  Lausitzer-Sorbischen  Landesausschuß  in  Bautzen.  Wir  bitten
  daher,  Personen,  die  sich  nicht  mit  einem  solchen  Propusk  legitimieren  können,
den  Grenzübertritt  zu  verwehren.“8
Mit  der  Konsolidierung  der  politischen  Strukturen  sowohl  in  der  Tschechoslowakei
als  auch  in  der  Sowjetischen  Besatzungszone  verstärkten  sich  die  Probleme  für  die
Grenzgänger.  Die  sowjetischen  Besatzungsbehörden  und  die  deutsche  Polizei  akzeptierten
  die  mehr  oder  weniger  inoffiziellen  Praktiken  der  Sorben  immer  weniger.  Es
häuften  sich  beispielsweise  für  sorbische  Arbeitskräfte  und  Schüler  aus  der  Tschechoslowakei,
  die  ihre  Verwandten  in  der  Lausitz  besuchen  wollten,  Schwierigkeiten
und  Zurückweisungen  an  der  Grenze.  Dies  führte  dazu,  daß  sich  die  Kreisvereinigung
  Kamenz  der  Domowina  am  30.  März  1947  in  einer  Resolution  an  die  tschechische
  Regierung  wandte.  „Viele  Hundert  Väter,  Söhne  und  Töchter  unserer  Mitglie¬SKA,

  Akte  D  II  4.5.  5,  Bl.  99.

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