Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

stellten  andernfalls  die  traditionelle  Blutrache  in  Aussicht.133  Für  diese  Fälle
wurde  die  Praxis  durch  ein  Statut  1413  verboten;  trotzdem  wurden  die  Feinde
der  Rebellen  hartnäckig  weiter  damit  belästigt,  so  daß  1429  ein  erneutes  Verbot
erfolgen  mußte.134
Die  Existenz  walisischen  Rechts  wurde  in  den  Marken  von  den  Herren  geduldet
und,  beispielsweise  durch  die  Einsetzung  und  Besoldung  walisischer  Richter,135
sogar  gefördert.  Auch  im  Fürstentum  existierten  bestimmte  Elemente  walisischen
  Rechts  fort.  Durch  den  Glyndwr-Aufstand  wurde  diese  Situation  kaum
beeinflußt.  Es  ist  also  festzustellen,  daß  selbst  dem  formalen,  öffentlichen  Gebrauch
  der  walisischen  Sprache  vor  Gericht  nichts  entgegenstand.  Der  oben  erwähnte
  Antrag  der  Commons  auf  alleinige  Verwendung  englischen  Rechts  in
allen  der  Krone  unterstehenden  Teilen  von  Wales  blieb  ohne  Folgen  für  die
Verwendung  walisischen  Rechts  und  damit  für  die  walisische  Sprache.  Auf
Versuche  der  geschlagenen  Waliser,  von  königstreuen  Walisern  Wergeider  für
ihre  Gefallenen  einzutreiben,  wurde  hingewiesen.  Diese  Versuche  begannen  in
unmittelbarem  zeitlichem  Zusammenhang  mit  Glyndwrs  Aufstand.  Daher  ist
sogar  in  der  Krisenzeit  selbst  nicht  mit  dem  Versuch  zu  rechnen,  Walisisch  als
Gerichtssprache  zu  unterdrücken.  Zu  unterbinden  suchte  man  lediglich  die  spezifische
  Anwendung  des  galanas  gegen  königstreue  Waliser.
7. Schlußbewertung
Ausgehend  von  der  Nachricht  Adams  von  Usk,  daß  die  Engländer  die  walisische
  Sprache  vernichten  wollten,  wurde  gezeigt,  daß  dieses  Ziel  wohl  nicht  zu
unterstellen  ist.  Bestrebungen,  die  den  öffentlichen  Gebrauch  des  Walisischen
beeinträchtigt  hätten,  gab  es  insbesondere  im  Parlament,  doch  wurden  diese
nicht  konsequent  in  die  politische  Praxis  umgesetzt.  Die  Tolerierung  des  Walisischen
  entsprach  der  seit  Eduard  I.  geübten  Praxis,  die  zahlreich  in  englische
Kriegsdienste  getretenen  walisischen  Truppen  und  Edelleute  nicht  am  Gebrauch
ihrer  Muttersprache  zu  hindern.136  Überhaupt  gehörte  die  Vielsprachigkeit  der
Britischen  Inseln  seit  Jahrhunderten  zum  ,Elementarwissen4  in  England137  und
wurde  argumentativ  für  die  Durchsetzung  englischer  Interessen  eingesetzt.  Im
Plädoyer  für  die  Anerkennung  der  englischen  Konzilsnation  gegen  französische
Angriffe  bezog  sich  Thomas  Polton,  der  Vertreter  Englands,  1417  in  Konstanz
auch  auf  die  fünf  im  Königreich  England  gesprochenen  Sprachen:  Englisch,  der
gemeinsamen  Sprache  von  Engländern  und  Schotten,  Walisisch,  Irisch,  Fran¬133

  „...  ils  demaundount  de  les  ditz  foialx  lieges  haut  amendes,  manassauntz  quils  aut[re]ment
vorrount  estre  sur  ce  avengez  Statutes  Nr.  VI,  S.  171  f.;  Zitat  S.  172.
134  Siehe  Rot.Parl.  IV,  S.  329.  -  Vgl.  die  Schilderung  eines  prominenten  Falles  bei  Davies:
Twilight,  S.  161.
135  Siehe  Davies:  Law,  S.  16.
136  Vgl  Williams:  Owain  Glyndwr,  S.  5.
137  Vgl.  Jäschke,  S.  103.

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