Der Forderung eines Waffenverbots für Waliser stimmte der König ebenfalls
zu. Er nahm allerdings loyale Waliser davon aus.109 Nur zur Beratung angenommen
wurde der Antrag, die jeweils reichsten Waliser einer Gegend als Geiseln
für das Wohlverhalten ihrer Landsleute zu nehmen.110 Aus englischer
Sicht wohlbegründet durch die Unzuverlässigkeit walisischer Burgvögte und
Truppen111 waren die Forderungen, Befestigungsverbote gegen die Waliser
auszusprechen und sie auch nicht mehr als Vögte einzusetzen.112 Doch mißtrauten
die Commons nicht nur den Walisern, sondern auch den einheimischen
Engländern. Deshalb sollten Burg- und Stadtbesatzungen mit Landesfremden
ergänzt sowie „Mischlinge“ entfernt werden.113
Mit weiteren Maßnahmen versuchten die Commons, Wales wirtschaftlich in die
Knie zu zwingen. Die Forderung nach einem Waffen- und Lebensmittelembargo
gegen Wales fand die Zustimmung des Königs. Den Antrag auf
Verhängung eines totalen Wirtschaftsboykotts nahm er nur zur Beratung an.114
Das beschlossene Teilembargo blieb weitgehend wirkungslos. Angesichts der
Durchmischung der Bevölkerungsgruppen war an eine wirksame Überwachung
nicht zu denken. Die Rebellen bezogen auch weiterhin Getreide vor allem aus
Chester, Waffen aber sogar von so weit her wie London.115 Die Verdienstaussichten
überwogen etwaige Bedenken gegen die Zusammenarbeit mit den Walisern
auf Seiten der englischen Lieferanten.
Gefordert wurde auch das Verbot walisischen Rechts und aller gegen das englische
Gemeinrecht verstoßenden Bräuche in sämtlichen Gebieten, die der Krone
unterstanden. Dies hätte auch sprachenpolitische Folgen gehabt, da das Walisische
aus einem wichtigen Bereich öffentlichen Lebens hinausgedrängt worden
wäre. Der König übergab diesen Antrag allerdings zur Beratung an den Rat.116
Der Forderungskatalog der Commons läßt Mißtrauen gegen Waliser und solche
Engländer erkennen, denen man aufgrund ihrer Lebensführung Sympathie für
die Aufständischen zutraute. Anhaltspunkte dafür waren Mischehen, aber auch
p[u]rposes faire ... sil ne soit p[ar] ... licence de les Chiefs Offic[ier]s & ministres del
s[eigneu]rie ... en p[re]sence de mesmes les Offic[ier]s & ministres ...“ Statutes Nr.
XXVIII, S. 140f.
109 Rot.Pari. III, Nr. 93, S. 509. - Statutes Nr. XXIX, S. 141.
110 Rot.Pari. III, Nr. 95 und 96, S. 509.
111 Siehe Ellis, S. 13 - 15 und 37 f. für die Vielzahl der von walisischen Verantwortlichen
kampflos an GlyndWr übergebenen Burgen. - Vgl. auch Jacob, S. 42.
112 Siehe Rot.Pari. III: Nr. 97, S. 509. - Statutes Nr. XXXI, S. 141.
113 Rot.Pari. III, Nr. 101, S. 509. - Statutes Nr. XXXIII, S. 141.
114 Rot.Pari III, Nr. 94 bzw. 98, S. 509. - Statutes Nr. XXX, S. 141.
115 Siehe Rhidian Griffiths, S. 172. - Vgl. Jacob, S. 43 f.
116 Siehe Rot.Pari III, Nr. 100, S. 509.
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