Gruffudd ap Nicholas fand hier um 1450 ein für die weitere kulturelle
Entwicklung sehr bedeutendes Eisteddfod statt.60
Die Stadt Oswestry liegt zwar in England, wurde jedoch ausgangs des Mittelalters
von den Walisern als ,Waliser London4 gepriesen, so stark war sie vom
walisischen Bevölkerungselement geprägt.6! Dabei war Oswestry als Militärstadt
gegründet worden. Es fungierte als Sammlungsort der Shropshire-Ritter
gegen Wales und später als Zentrum der Anwerbung walisischer Truppen für
den Kriegsdienst gegen Frankreich.62 Doch schon im frühen 14. Jahrhundert
hatte es die Entwicklung vom militärischen zum geschäftlichen Zentralort abgeschlossen.63
In der Folge wirkte die Stadt als Bindeglied zwischen den Kulturen
von England und Wales. Für die Bevölkerung des Umlandes wurde Oswestry
zu einer notwendigen ersten Durchgangsstation auf dem Weg in erfolgversprechendere
Städte.64 Ungeachtet ihrer Offenheit für Waliser, wurde die Stadt von
Owain Glyndwr nahezu vollständig zerstört.65 Dennoch zeigte sie sich auch in
der 1407 neu erlassenen Stadtordnung offen für Waliser; es wurden weder Beschränkungen
der Einbürgerungen noch ökonomische Schranken gegen sie eingeführt.66
Infolgedessen wird Oswestry als das sprechendste Beispiel für die
Synthese der Volksgruppen im Mittelalter angeführt.67
Ein ähnliches Bild läßt sich für Ruthin zeichnen, eine Stadt, deren Entwicklung
durch eine einzigartige Kontinuität der Stadtherrschaft geprägt wurde. Mit Reginald
Lord Grey of Ruthin stellte 1388 die fünfte Generation der gleichen
Familie den Stadtherm; zwischen 1388 und 1490 herrschten lediglich 2 Herren,
Vater und Sohn de Grey, über sie.68 Hervorstechend ist der Umstand, daß von
der Gründung Rulhins an und ungeachtet der Glyndwr-Revolte Waliser gleich
den Engländern freie Bürger waren und sie die Bevölkerungsmehrheit stellten.69
Die Volksgruppen lebten völlig durchmischt; es existierte keine Welshry
oder Englishry. Grundbesitz wurde frei zwischen den Volksgruppen gehandelt
und wechselte in der gleichen Straße von einer in die andere und zurück.70
Lediglich Finanzwesen, Gericht und Verwaltung blieben stets in englischer
Hand. Dabei erlangten die wenigen englischen Familien, die Ruthin nicht als
60 Vgl. ebd., S. 162, mit Charles-Edwards, Sp. 1758.
6! Vgl, Smith: Oswestry, S. 228.
62 Vgl. ebd., S. 222.
63 Vgl. ebd., S. 223 f.
64 Vgl. ebd., S. 221 bzw. 235.
65 Siehe ebd., S. 226.
66 Vgl. ebd., S. 234.
67 Siehe ebd., S. 220 f.
68 Vgl. Jack: Owain Glyndwr, S. 305, und ders.: Ruthin, S. 259.
69 Vgl. ebd., S. 250.
70 „There was... a vigorous market in land and burgages in which race was irrelevant.“ Jack:
Ruthin, S. 250, zu vgl. mit S. 252, und mit dems.: Owain Glyndwr, S. 306 f.
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