nern von Cardigan,37 und zwar nach ihrem Abfall von Glyndwr 1401, die
Rückkehr auf ihre Güter erlaubt und sogar der weitere Gebrauch der walisischen
Sprache zugestanden, deren „Zerstörung“ von den Engländern angeordnet
worden sei.38 Die „Zerstörung“ der Sprache wird ansonsten nicht als Ziel der
Engländer genannt. Doch verdient die Nachricht Adams von Usk aufgrund seiner
Stellung im englischen Herrschaftsgefüge besondere Aufmerksamkeit.
Geboren um 1352, war Adam ab 1369 durch den Markgrafen von Usk, Edmund
Mortimer - dritter Graf von March - das Studium von Zivil- und Kirchenrecht
in Oxford ermöglicht worden. Nach der Promotion blieb er an der
Universität,39 wechselte aber, nachdem er auch die Weihen erhalten hatte, wohl
1390 für sieben Jahre an das Gericht des Erzbischofs von Canterbury.40
1397 nahm er an Richards II. letztem Parlament teil. 1399 gehörte er zum Gefolge
von Thomas Arundel, einem der wichtigsten Anhänger des neuen Königs
Heinrich IV.41 Während dessen Marsch von Bristol nach Chester war Adams
Einfluß auf den Monarchen stark genug, um den widersetzlichen Einwohnern
von Usk Gnade zu verschaffen.42 Unmittelbar hierauf folgte der Höhepunkt
von Adams Karriere: Er wurde zum Mitglied der Kommission ernannt, welche
die Absetzung Richards II. rechtlich abzusichem hatte.
Adam von Usks berufliche Erfolge und regierungsnahe Position brachten seine
Ausstattung mit einer Vielzahl von Pfründen mit sich. Wahrscheinlich führte
1401 die Feindschaft eines Rivalen um eine von diesen zur Anklageerhebung
gegen ihn und zu einer jähen Unterbrechung seiner Karriere 1402: In diesem
Jahr verließ er England, um jedoch im Dienst der Kurie rasch wieder aufzusteigen.
1408 kehrte Adam nach Wales zurück, wurde 1411 begnadigt und erlangte
im folgenden seine alten Einkünfte zurück, ohne jedoch erneut ins Zentrum der
Macht Vordringen zu können.43
Die Chronik Adams von Usk erstreckt sich auf die Jahre 1377 bis 1421 und
entstand als Fortsetzung von Higdens Polychronicon. Adams Datierungen sind
nicht allzu genau, doch gilt seine Chronik als wichtiges Zeitzeugnis für Zu¬37
Ehemaliges Cardiganshire, heutiges Dyfed, siehe OSA, S. 27.
38 „...[Plebei de Cardikan] redierunt ad propria, lingua Walicana uti permissi, licet ejus
destruccio par Anglos decreta fuisset...“; Adam von Usk, S. 71.
39 Vgl. Lloyd: DWB, S. 2.
4^ So Thompson: DNB 1, S. 83; vgl. dagegen Storey: Lex. des MA, Sp. 111: bis 1392 in
Oxford.
4^ Siehe Thompson: DNB 1, S. 83.
42 Siehe Lloyd: DWB, S. 2.
43 Vgl. Lloyd: ebd. mit Storey: Lex. des MA., Sp. 111.
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