Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

nern  von  Cardigan,37  und  zwar  nach  ihrem  Abfall  von  Glyndwr  1401,  die
Rückkehr  auf  ihre  Güter  erlaubt  und  sogar  der  weitere  Gebrauch  der  walisischen
  Sprache  zugestanden,  deren  „Zerstörung“  von  den  Engländern  angeordnet
worden  sei.38  Die  „Zerstörung“  der  Sprache  wird  ansonsten  nicht  als  Ziel  der
Engländer  genannt.  Doch  verdient  die  Nachricht  Adams  von  Usk  aufgrund  seiner
  Stellung  im  englischen  Herrschaftsgefüge  besondere  Aufmerksamkeit.
Geboren  um  1352,  war  Adam  ab  1369  durch  den  Markgrafen  von  Usk,  Edmund
  Mortimer  -  dritter  Graf  von  March  -  das  Studium  von  Zivil-  und  Kirchenrecht
  in  Oxford  ermöglicht  worden.  Nach  der  Promotion  blieb  er  an  der
Universität,39  wechselte  aber,  nachdem  er  auch  die  Weihen  erhalten  hatte,  wohl
1390  für  sieben  Jahre  an  das  Gericht  des  Erzbischofs  von  Canterbury.40
1397  nahm  er  an  Richards  II.  letztem  Parlament  teil.  1399  gehörte  er  zum  Gefolge
  von  Thomas  Arundel,  einem  der  wichtigsten  Anhänger  des  neuen  Königs
Heinrich  IV.41  Während  dessen  Marsch  von  Bristol  nach  Chester  war  Adams
Einfluß  auf  den  Monarchen  stark  genug,  um  den  widersetzlichen  Einwohnern
von  Usk  Gnade  zu  verschaffen.42  Unmittelbar  hierauf  folgte  der  Höhepunkt
von  Adams  Karriere:  Er  wurde  zum  Mitglied  der  Kommission  ernannt,  welche
die  Absetzung  Richards  II.  rechtlich  abzusichem  hatte.
Adam  von  Usks  berufliche  Erfolge  und  regierungsnahe  Position  brachten  seine
Ausstattung  mit  einer  Vielzahl  von  Pfründen  mit  sich.  Wahrscheinlich  führte
1401  die  Feindschaft  eines  Rivalen  um  eine  von  diesen  zur  Anklageerhebung
gegen  ihn  und  zu  einer  jähen  Unterbrechung  seiner  Karriere  1402:  In  diesem
Jahr  verließ  er  England,  um  jedoch  im  Dienst  der  Kurie  rasch  wieder  aufzusteigen.
  1408  kehrte  Adam  nach  Wales  zurück,  wurde  1411  begnadigt  und  erlangte
im  folgenden  seine  alten  Einkünfte  zurück,  ohne  jedoch  erneut  ins  Zentrum  der
Macht  Vordringen  zu  können.43
Die  Chronik  Adams  von  Usk  erstreckt  sich  auf  die  Jahre  1377  bis  1421  und
entstand  als  Fortsetzung  von  Higdens  Polychronicon.  Adams  Datierungen  sind
nicht  allzu  genau,  doch  gilt  seine  Chronik  als  wichtiges  Zeitzeugnis  für  Zu¬37

  Ehemaliges  Cardiganshire,  heutiges  Dyfed,  siehe  OSA,  S.  27.
38  „...[Plebei  de  Cardikan]  redierunt  ad  propria,  lingua  Walicana  uti  permissi,  licet  ejus
destruccio  par  Anglos  decreta  fuisset...“;  Adam  von  Usk,  S.  71.
39  Vgl.  Lloyd:  DWB,  S.  2.
4^  So  Thompson:  DNB  1,  S.  83;  vgl.  dagegen  Storey:  Lex.  des  MA,  Sp.  111:  bis  1392  in
Oxford.
4^  Siehe  Thompson:  DNB  1,  S.  83.
42  Siehe  Lloyd:  DWB,  S.  2.
43  Vgl.  Lloyd:  ebd.  mit  Storey:  Lex.  des  MA.,  Sp.  111.

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