1. März 1497 und dem 1. März 1498 eingegangenen deutschsprachigen Schrei¬
ben des Römischen Königs in Metz übersetzen“, wie Dieter Heckmann nach¬
wies.24
Ein zusätzlicher Blick sei auf das Herzogtum Lothringen gerichtet, wo seit dem
letzten Viertel des 15. Jahrhunderts sich Tendenzen zeigen, die durchaus als
gezielte sprachenpolitische Maßnahmen anzusprechen sind - beispielsweise,
wenn man das „Französische als Einheitssprache für bestimmte Verwaltungs¬
akte zu etablieren“ suchte. So verfügte Herzog René II. in einem Mandat von
1481 an seine Rechnungskammer, d.h. an president et gens de comptes du
duchie de Lorraine, künftig dürften keinerlei „comptes du bailliage d’Alle¬
magne, die in deutscher Sprache abgefaßt sind“, mehr entgegengenommen
werden. Zulässig seien nur noch Rechnungen in Französisch und Latein.25
Der knappe Überblick läßt deutlich erkennen, daß sprachenpolitische
Wirkungen von Einschränkungen fremder Sprachen vor Gericht ausgingen, daß
städtische Behörden zwar Probleme eines zweisprachigen Schriftverkehrs auf¬
fingen, mit der Kostenträchtigkeit ihrer Verfahrensweise jedoch absehbare
Vereinheitlichungsmaßnahmen förderten und daß schließlich am Ausgang des
Mittelalters fürstliche Territorialherrschaft, wie das lothringische Beispiel von
1481 zeigt, durchaus rationalisierend vereinheitlicht und damit im Bereich des
staatlichen Rechnungs- und Abrechnungswesens beginnt.
Wenn nicht alles täuscht, so bleiben im allgemeinen Belege für gezielte Spra¬
chenpolitik rar. Dies läßt mit gebotener Vorsicht nach Gründen fragen. Viel¬
leicht kann man darauf hinweisen, daß gewollter oder erzwungener Verzicht
auf Durchsetzung der eigenen Muttersprache eine Art faktische Toleranz ge¬
genüber fremden Sprachen voraussetzt. Für mittelalterliche Verhältnisse ließe
sich auch an die besondere Sprachkompetenz von Herrschern denken, wenn¬
gleich solche gewiß nicht durchgängig belegbar und auch nicht allenthalben zu
erwarten ist. Immerhin bieten die Metzer Chroniken Huguenins ein schönes
Beispiel, das die Sprachsituation im gehobenen Bürgertum einer Stadt in der
Grenzregion illustriert. Zur Vorbereitung eines Kaiserbesuchs in Metz war eine
städtische Gesandtschaft von der Mosel zu Sigismund nach Basel gereist, und
der Kaiser erkundigte sich bei ihr über bestimmte Modalitäten: Je ne say s’ilz
m entendront en tioche, ou si je parlerai laitin. Et ledit maistre Jaicque de
Siercque dit: Sire, parlez lequel quil vous plaira: ce sont gens qui entendent de
plusieurs langaiges... Adoncque ledit empereur di qu’il le diroit en laitin et en
tioche, ...26 Kaiser Sigismund entsprach mit dieser Haltung einer allgemeinen
2^ Heckmann, Dieter: „Zum Persönlichkeitsbild des Metzer Patriziers Andre Voey de Ryn-
eck (1444—1525/29)“, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 15 (1989), S. 58.
25 Karpf (wie Anm.22) S. 185.
26 Huguenin, I. F. (Hrsg.): Les chroniques de la ville de Metz, 900-1552, 1838, S. 185;
Heckmann, D. (wie Anm. 24) S. 57.
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