Full text : Sprachenpolitik in Grenzregionen

1.  März  1497  und  dem  1.  März  1498  eingegangenen  deutschsprachigen  Schreiben
  des  Römischen  Königs  in  Metz  übersetzen“,  wie  Dieter  Heckmann  nachwies.24

Ein  zusätzlicher  Blick  sei  auf  das  Herzogtum  Lothringen  gerichtet,  wo  seit  dem
letzten  Viertel  des  15.  Jahrhunderts  sich  Tendenzen  zeigen,  die  durchaus  als
gezielte  sprachenpolitische  Maßnahmen  anzusprechen  sind  -  beispielsweise,
wenn  man  das  „Französische  als  Einheitssprache  für  bestimmte  Verwaltungsakte
  zu  etablieren“  suchte.  So  verfügte  Herzog  René  II.  in  einem  Mandat  von
1481  an  seine  Rechnungskammer,  d.h.  an  president  et  gens  de  comptes  du
duchie  de  Lorraine,  künftig  dürften  keinerlei  „comptes  du  bailliage  d’Allemagne,
  die  in  deutscher  Sprache  abgefaßt  sind“,  mehr  entgegengenommen
werden.  Zulässig  seien  nur  noch  Rechnungen  in  Französisch  und  Latein.25
Der  knappe  Überblick  läßt  deutlich  erkennen,  daß  sprachenpolitische
Wirkungen  von  Einschränkungen  fremder  Sprachen  vor  Gericht  ausgingen,  daß
städtische  Behörden  zwar  Probleme  eines  zweisprachigen  Schriftverkehrs  auffingen,
  mit  der  Kostenträchtigkeit  ihrer  Verfahrensweise  jedoch  absehbare
Vereinheitlichungsmaßnahmen  förderten  und  daß  schließlich  am  Ausgang  des
Mittelalters  fürstliche  Territorialherrschaft,  wie  das  lothringische  Beispiel  von
1481  zeigt,  durchaus  rationalisierend  vereinheitlicht  und  damit  im  Bereich  des
staatlichen  Rechnungs-  und  Abrechnungswesens  beginnt.
Wenn  nicht  alles  täuscht,  so  bleiben  im  allgemeinen  Belege  für  gezielte  Sprachenpolitik
  rar.  Dies  läßt  mit  gebotener  Vorsicht  nach  Gründen  fragen.  Vielleicht
  kann  man  darauf  hinweisen,  daß  gewollter  oder  erzwungener  Verzicht
auf  Durchsetzung  der  eigenen  Muttersprache  eine  Art  faktische  Toleranz  gegenüber
  fremden  Sprachen  voraussetzt.  Für  mittelalterliche  Verhältnisse  ließe
sich  auch  an  die  besondere  Sprachkompetenz  von  Herrschern  denken,  wenngleich
  solche  gewiß  nicht  durchgängig  belegbar  und  auch  nicht  allenthalben  zu
erwarten  ist.  Immerhin  bieten  die  Metzer  Chroniken  Huguenins  ein  schönes
Beispiel,  das  die  Sprachsituation  im  gehobenen  Bürgertum  einer  Stadt  in  der
Grenzregion  illustriert.  Zur  Vorbereitung  eines  Kaiserbesuchs  in  Metz  war  eine
städtische  Gesandtschaft  von  der  Mosel  zu  Sigismund  nach  Basel  gereist,  und
der  Kaiser  erkundigte  sich  bei  ihr  über  bestimmte  Modalitäten:  Je  ne  say  s’ilz
m  entendront  en  tioche,  ou  si  je  parlerai  laitin.  Et  ledit  maistre  Jaicque  de
Siercque  dit:  Sire,  parlez  lequel  quil  vous  plaira:  ce  sont  gens  qui  entendent  de
plusieurs  langaiges...  Adoncque  ledit  empereur  di  qu’il  le  diroit  en  laitin  et  en
tioche,  ...26  Kaiser  Sigismund  entsprach  mit  dieser  Haltung  einer  allgemeinen

2^  Heckmann,  Dieter:  „Zum  Persönlichkeitsbild  des  Metzer  Patriziers  Andre  Voey  de  Ryneck
  (1444—1525/29)“,  in:  Jahrbuch  für  westdeutsche  Landesgeschichte  15  (1989),  S.  58.
25  Karpf  (wie  Anm.22)  S.  185.
26  Huguenin,  I.  F.  (Hrsg.):  Les  chroniques  de  la  ville  de  Metz,  900-1552,  1838,  S.  185;
Heckmann,  D.  (wie  Anm.  24)  S.  57.

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