ethnischer Heterogenität so gut die Zeiten überdauert, weil politische Grundeinheiten
nicht die Volksgruppen als solche waren, sondern historisch gewachsene
und mit eigener politischer Identität versehene Kantone; Konfliktlinien
(und Koalitionsbildungen) verliefen immer quer über die (sprachlich-ethnische)
Trennlinie zwischen Deutschschweiz und Romandie (siehe auch Hughes 1993,
154 ff.). Umgekehrt ist es noch völlig ungewiß, ob ein genau parallel zur ethnisch-kulturellen
Konfliktlinie auch territorial in zwei Grundeinheiten zerlegter
Staat wie Belgien auf Dauer überlebensfähig sein wird.
Sprachenpolitik darf also - dies ist die eigentliche Folgerung - nicht verabsolutiert
werden, sondern bedarf der Einbettung in ein funktionsfähiges staatsorganisatorisches
Modell, das den Rahmen für die Integration aller gesellschaftlich
relevanten Gruppierungen schafft. Denken wir Sprachenpolitik zu Ende, so
landen wir damit in Grundfragen der Staatstheorie, rühren an den Identitätskem
der europäischen Verfassungsordnungen. Das Selbstverständnis des klassischen
Nationalstaates steht in Frage, suchen wir nach angemessenen Formen der Sprachenpolitik.
VI. Schlußfolgerungen
Diese Einsicht ist alles andere als bahnbrechend, sie ist im Gegenteil so alt wie
der Kampf um die Idee des Nationalstaates. Um dies zu belegen, seien die hier
vorgebrachten Überlegungen zur Minderheitenfrage mit einigen Sätzen des Historikers
Lord Acton beschlossen. John Emmerich Edward Dalberg-Acton, ein
Aristokrat italienisch-deutsch-britischer Abstammung, als britischer Katholik
zugleich selbst Angehöriger einer diskriminierten Minderheit, schrieb 1862, in
einem Essay, der von geradezu alteuropäischer Skepsis gegenüber dem Projekt
des Nationalstaates durchdrungen ist: „Der größte Feind der Rechte der Nationalitäten
ist die Theorie von der Nation. Indem man den Staat und die Nation
in der Theorie miteinander verschmilzt, reduziert man praktisch alle anderen
Nationalitäten innerhalb der Grenzen des Staates zu bloßen Störfaktoren. Es
kann ihnen nicht mehr Gleichheit erlaubt werden mit der herrschenden Nation,
die den Staat bildet, denn der Staat würde dann aufhören, national zu sein, was
ein Widerspruch zu seinem Existenzprinzip wäre“ (Acton 1949, 192 f. - Übersetzung
durch den Autor). Wenn man aber gerade die Schaffung von Freiheit
zur Verwirklichung moralischer Verantwortung für das eigentliche Ziel
menschlicher Gesellschaft halte („If we take the establishment of liberty for the
realisation of moral duties to be the end of civil society“, wie es im Englisch
des 19. Jahrhunderts so unnachahmlich heißt), dann sei derjenige Staat im Kern
am perfektesten, der mehrere verschiedene Nationalitäten einschließe, ohne sie
zu unterdrücken. „Ein Staat, der unfähig ist, den Belangen verschiedener Völker
Genüge zu tun, verurteilt sich selbst; ein Staat, der darauf hinarbeitet, sie zu
neutralisieren, zu absorbieren oder gar auszutreiben, zerstört seine eigene Lebenskraft;
ein Staat, der sie nicht aufnimmt und in seine Struktur einbaut, be¬59